# taz.de -- Tabuzonen für eine ganze Saison
       
       > Bürgerrechte Die Polizei hat gegen 14 Fans von Eintracht Braunschweig ein
       > Aufenthaltsverbot für Stadion, Bahnhof und Innenstadt zu allen
       > Heimspielen verhängt. Betroffene wollen sich wehren
       
       Die Polizeidirektion Braunschweig hat gegen 14 Fans ein Betretungs- und
       Aufenthaltsverbot für Heimspiele der Eintracht Braunschweig ausgesprochen.
       Diese gelten für die ganze nächste Saison, voraussichtlich im Zeitraum vom
       20. September bis zum 6. Mai kommenden Jahres. Das Aufenthaltsverbot teilt
       sich in drei Verbotszonen ein. Demnach dürfen die Betroffenen sich jeweils
       sechs Stunden vor und nach den Heimspielen von Eintracht Braunschweig weder
       am Stadion noch am Hauptbahnhof oder in der Innenstadt aufhalten. „Dabei
       handelt es sich um Orte, an denen es in der Vergangenheit regelmäßig zu
       Auseinandersetzungen kam“, sagt Stefan Weinmeister, Pressesprecher der
       Polizeiinspektion Braunschweig. Die begründet die Verbote mit der
       „Gefahrenprävention“: Weitere Auseinandersetzungen mit randalierenden Fans
       sollen so vermeiden werden.
       
       „Bei den Betroffenen handelt es sich um Personen, die in der Vergangenheit
       durch ihr gefährliches Verhalten auffällig geworden sind“, sagte
       Weinmeister. Auf Grundlage dieses Verhaltens habe die Polizei die
       Aufenthaltsverbote für eine ganze Saison verhängt. Um welches Verhalten es
       sich konkret handelt, sagte Weinmeister nicht. Auch zu der Frage, ob die 14
       Betroffenen vorbestraft sind, gab er keine Auskunft, da derzeit
       Anhörungsverfahren liefen.
       
       Der Verein „Blau-Gelbe-Hilfe“, der sich für die Rechte von Fans der
       Eintracht einsetzt, bezeichnet die Aufenthaltsverbote als zu hart und zu
       lang. „Es geht darum, ob eine Behörde auf Basis ihrer eigenen Prognose
       davon ausgehen kann, dass jemand über einen so langen Zeitraum
       voraussichtlich straffällig wird“, teilte ein Sprecher des Vereins auf
       taz-Anfrage mit. Es entbehre jeder Verhältnismäßigkeit, dass sich die
       Betroffenen über einen so langen Zeitraum nicht in Bahnhofsnähe, in die
       Innenstadt oder in das Stadionumfeld begeben dürften. „Sollten die
       Anhörungen nicht dazu führen, dass die Aufenthaltsverbote ausgesetzt
       werden, droht die Blau-Gelbe Hilfe mit einer Klage: „Sollten die
       Aufenthaltsverbote in der aktuellen Variante ausgesprochen werden, bleibt
       uns nur der Klageweg.“
       
       Laut Polizeisprecher Weinmeister seien Aufenthaltsverbote während der
       Heimspiele nicht ungewöhnlich: „Wie bei allen großen Fußballvereinen kommt
       es auch in Braunschweig immer wieder vor, dass wir Aufenthaltsverbote
       aussprechen.“
       
       Nach Einschätzung des Rechtsanwalt Andreas Hüttl, der regelmäßig Fans von
       Hannover 96 vertritt, nimmt es zu, dass die Polizei Aufenthaltsverbote über
       einen längeren Zeitraum verhängt. Diese seien häufig unverhältnismäßig:
       „Nicht jedes Spiel in der Saison birgt dasselbe Gefahrenpotenzial, deswegen
       ist es in manchen Fällen ungerechtfertigt, jemanden für eine ganze Saison
       zu sperren“, sagte der Rechtsanwalt. Oft reiche der Polizei, um
       Aufenthaltsverbote zu verhängen, dass sie drei „polizeipräventive
       Maßnahmen“ bei einer Person ergriffen hat. Darunter fällt auch die bloße
       Personalienaufnahme. Die Chancen, ein Aufenthaltsverbot gerichtlich zu
       kippen, seien deswegen eher gering. Leon Kirschgens
       
       11 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leon Kirschgens
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA