# taz.de -- Kommentar von Thomas Schumacher über illegale Fahrrinnen im Wattenmeer: Dreiste Naturzerstörung
       
       Juist heißt auf Platt „Töwerland“, das bedeutet „Zauberland“. Und derzeit
       macht die ostfriesische Insel ihrem Namen alle Ehre. Denn wie nun entdeckt
       wurde, gibt es für Schiffe offensichtlich eine neue, schnurgerade Passage
       zur Insel. Und Behörden und Reederei tun so, als wäre gar nichts passiert.
       Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass die Fähren seit Jahren den direkteren
       Weg vom Festland zur Insel nehmen – und so den Wattboden nach und nach
       aufgeritzt haben. Das ist vermutlich illegal, sie greifen ohne Genehmigung
       extrem in die Wasserdynamik und das Watt im Nationalpark Wattenmeer ein.
       
       Es ist kaum zu fassen, mit welcher Dreistigkeit Unternehmen und Gemeinde
       sich das Recht nehmen, aus Profitinteressen die Natur zu zerstören – unter
       der Beihilfe von Behörden. Das Etikett „Welterbe“ des Nationalparks geht
       ihnen an der Schiffsschraube vorbei.
       
       Welchen Weg die Schiffe nehmen, ist deutlich zu sehen. Man stelle sich nur
       an die Mole in Norddeich und schaue zu der sieben Kilometer entfernten
       Insel Juist hinüber: Die Fährfahrt lässt sich beobachten, bis die Schiffe
       im Juister Hafen verschwinden. Zwei Mal am Tag hin und zwei Mal zurück.
       Radar beobachtet die gesamte deutsche Küste, kein Strohhalm kann da
       unsichtbar bleiben.
       
       Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSA) bestreitet, dass eine neue
       Fahrrinne nach Juist gebaggert wurde – das stimmt, denn dieser Vorwurf
       wurde auch nicht erhoben. Die Reederei AG Norden Frisia erklärte, ihre
       Kapitäne nutzten für ihre Touren zweimal täglich „Trampelpfade“. Sie gibt
       damit das Vergehen zu – verharmlost es aber. Dass sie damit Dieselkosten
       einspart, verschweigt sie.
       
       Laut Nationalparkgesetz darf nichts ins Wattenmeer verbracht oder
       herausgeholt werden, was da nicht hingehört. Jede Kabelverlegung, jede
       Verklappung, jede Küstenschutzmaßnahme, die Muschelfischerei – alles
       braucht eine Ausnahmeregelung.
       
       Na gut – die Regel ist, dass fast alles genehmigt oder geduldet wird. Vor
       Jahren baute die Insel Langeoog illegal einen Golfplatz. Der wurde von
       allen Behörden geduldet. Erst nach Jahren musste die Inselgemeinde eine
       Strafe von knapp 3.000 Euro zahlen – läppisch. Der Golfplatz wurde im
       Nachhinein legalisiert. In Bensersiel wird illegal eine Umgehungsstraße
       gebaut – mitten durch ein Vogelschutzgebiet. Nur wegen des Engagements des
       Grundstücksbesitzers ist die Sache jetzt vor Gericht.
       
       Und nun stecken bei der WSA, Wasserschutzpolizei oder
       Nationalparkverwaltung alle mit ihren Köpfen im Wattboden, um ja nichts von
       der neuen Fahrrinne zu sehen. Die Behörden machen sich durch die „Duldung“
       solcher Fälle lächerlich.
       
       15 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Schumacher
       
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