# taz.de -- heute in hamburg: „Willkürliche Festnahme“
       
       > G20 Stansilaw B. wurde mit Böller und Pfefferspray erwischt. Anwalt hält
       > Verfahren für rechtswidrig
       
       taz: Herr Burmeister, ihr Mandant hatte Feuerwerkskörper und Pfefferspray
       im Rucksack. Ist das noch normales Reisegepäck? 
       
       Jonathan Burmeister: Diese Frage stellt sich nicht. Man ist als Bürger dem
       Staat nicht rechenschaftspflichtig, solange man nichts Illegales tut. Mein
       Mandant hat weder an einer Demonstration teilgenommen, noch war er auf dem
       Weg zu einer. Er ist in eine Personenkontrolle am Bahnhof geraten. Er war
       auf dem Weg nach Spanien und wollte dort Urlaub machen.
       
       Die Böller und das Pfefferspray sind trotzdem nicht erlaubt. 
       
       Ihm war nicht bewusst, dass er ein in Polen gekauftes Pfefferspray nicht
       nach Deutschland mitnehmen darf. Es gibt die Rechtslage, dass Pefferspray
       und Böller deutsche Prüfzeichen haben müssen. Wenn er sie in Deutschland
       gekauft hätte, wären sie nicht illegal. Er hatte es zur Verteidigung dabei,
       weil er per Anhalter nach Spanien fahren wollte.
       
       Ihr Mandant wurde eine Stunde vor einer Demonstration in Untersuchungshaft
       genommen. Ist das Willkür? 
       
       Ich habe für den Anwaltsnotdienst während des G20 gearbeitet, meine
       Erfahrung ist, dass es viele willkürliche Festnahmen gab. Ich habe
       Italiener betreut, die glaubhaft angegeben haben, wegen ihrer Nationalität
       verhaftet worden zu sein. Die wurden auf dem Weg von einem Konzert zu einer
       Dönerbude verhaftet. Ich glaube, die Polizei hat sich hilflos gefühlt und
       über die Stränge geschlagen. Das ist massenhaft passiert, aber von beiden
       Seiten.
       
       Was kritisieren Sie am Vorgehen der Justiz? 
       
       Es fängt damit an, dass mein Mandant überhaupt im Gefängnis sitzt. Das ist
       eine offensichtlich rechtswidrige Haft. Untersuchungshaft dient der
       Verfahrenssicherung. Um das Verfahren zu sichern, muss man meinen Mandanten
       nicht ins Gefängnis stecken. Ihm wird eine Lappalie vorgeworfen, er ist
       noch nie mit der Polizei aneinandergeraten. Warum man ihn mit solchen
       Vorwürfen ins Gefängnis steckt, kann man nicht erklären.
       
       Olaf Scholz hofft auf „sehr hohe Strafen“ für Gewalttäter. Ein Einfluss der
       Politik auf die Justiz? 
       
       In diesem Fall haben fünf Richter über die Haft entschieden. Ich kann mir
       das nicht anders erklären, als dass politisch Druck ausgeübt wurde. Es ist
       vorauseilender Gehorsam seitens der Hamburger Justiz.
       
       InterviewPhilipp Steffens 
       
       11 Uhr, Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1
       
       29 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Steffens
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA