# taz.de -- nord.thema: Was Vermieter müssen
       
       > Kochstelle Reicht ein Bunsenbrenner oder müssen Vermieter eine echte
       > Kochgelegenheit stellen? Die Meinungen darüber gehen weit auseinander.
       > Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach
       
       Glücklich ist, wer eine Mietwohnung mit – farblich neutraler – Einbauküche
       findet. Aber auch wenn keine Einbauküche vorhanden ist, erwarten viele
       MieterInnen zumindest eine Spüle und einen Herd. MieterInnen stellt sich
       dabei regelmäßig die Frage, zu was VermieterInnen eigentlich verpflichtet
       sind. Es sind viele Annahmen darüber in Umlauf, welche Einrichtungen von
       VermieterInnenseite in einer Wohnung bereitgestellt sein müssen. „Vermieter
       müssen im Grunde nur vier Wände, Boden, Decke, Wasserzufuhr, Abfluss und
       Strom bieten“, sagt Sylvia Sonnemann, taz-Kolumnistin und Geschäftsführerin
       des Vereins Mieter helfen Mietern in Hamburg.
       
       Besonders hartnäckig hält sich das Gerücht, MieterInnen hätten Anspruch auf
       eine Kochmöglichkeit in der Küche. „Vermieter sind nicht verpflichtet,
       einen Herd bereitzustellen“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des
       Mietervereins zu Hamburg. Sofern MieterInnen und VermieterInnen keine
       Vereinbarung treffen, werde die Küche auch nackt übergeben. „Das ist nicht
       unüblich“, sagt er. Gerade bei höherwertigen Wohnungen würden MieterInnen
       häufig selbst eine Küche einbauen wollen. Grundsätzlich sei es jedoch
       häufig der Fall, dass VermieterInnen einen Herd und ein Spülbecken
       bereitstellen. „Wenn sie das aber nicht tun und der Mieter es akzeptiert,
       hat dieser keinen Anspruch auf eine Küchenausstattung“, so Chychla.
       
       Da das Mietrecht in ganz Deutschland einheitlich gilt, gibt es hier keine
       regionalen Unterschiede. Einzig das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz stellt
       hier eine Ausnahme dar. Nach Angabe des Berliner Mietervereins müssen
       Mietwohnungen in der Hauptstadt mit einer Kochgelegenheit und einem Abfluss
       ausgestattet sein. MieterInnen können sich jedoch nicht automatisch auf
       einen Herd mit Backofen freuen, ein Campingkocher reicht rechtlich aus.
       
       Im Zuge von Energieumstellungen können VermieterInnen jedoch in die Pflicht
       genommen werden. „Manche Herde laufen nur mit einem bestimmten Gas“, sagt
       Chychla. Installiert eine MieterIn selbstständig einen Herd, der nach einer
       Umstellung durch die VermieterIn nicht mehr funktioniert, müsse diese die
       MieterIn dafür entschädigen.
       
       Manche VermieterInnen würden auf Elektroherde umsteigen, um sich die
       regelmäßigen Prüfungen der Gasleitungen zu ersparen. „Köche bevorzugen
       jedoch Gasherde gegenüber elektrisch betriebenen“, sagt er. In so einer
       Situation müssten MieterInnen und VermieterInnen eine Einigung finden.
       
       Sebastian Krüger
       
       26 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Krüger
       
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