# taz.de -- Wie Studieren mit Krankheit oder Behinderung funktioniert
       
       > Teilhabe Neue Zahlen zeigen, dass mittlerweile 264.000 Menschen mit
       > gesundheitlicher Beeinträchtigung studieren – verschiedene Gesetze
       > erleichtern das
       
       HEIDELBERG taz | Immer mehr Menschen mit Behinderung oder Krankheit
       schaffen den Weg in die Hörsäle: Im Sommersemester 2016 hatten elf Prozent
       der Studierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen,
       was rund 264.000 Immatrikulierten entspricht – ein starker Anstieg im
       Vergleich zu 2012, als es nur 137.000 Studierende waren. Das ergab die 21.
       Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. 29 Prozent der Studierenden
       gaben hierbei mehr als eine Beeinträchtigung an. Die Befragung stellte
       zudem einen deutlichen Zuwachs von Studierenden mit psychischen
       Erkrankungen fest. Sie machen noch vor chronisch Erkrankten und
       Mobilitätseingeschränkten fast die Hälfte der Beeinträchtigten aus.
       
       Unterschiede zeigen sich bei den Fachrichtungen: Gesundheitlich
       beeinträchtigte Studierende wählen seltener Fächer der Ingenieurs-, Rechts-
       und Wirtschaftswissenschaften. Sie sind hingegen öfter in
       Sozialwissenschaften, Psychologie, Pädagogik oder Sprach- und
       Kulturwissenschaften eingeschrieben und wechseln häufiger ihren
       Studiengang. Nur drei Prozent der Studierenden mit Behinderung wählen eine
       individuelle Teilzeit-Regelung oder Teilzeit-Studiengänge, die ohnehin
       nicht alle Unis anbieten. 32 Prozent der Studierenden mit
       gesundheitsbedingtem Erschwernis unterbrechen ihr Studium, am häufigsten
       wegen akuter gesundheitlicher Probleme.
       
       Behinderung definiert das Sozialgesetzbuch als „Abweichung“ der
       körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit „von
       dem für das Lebensalter typischen Zustand“ über länger als sechs Monate.
       Diese beeinträchtige wiederum die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.
       
       Genau diese gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung soll laut
       Grundgesetz und Hochschulgesetzgebung jedoch ermöglicht werden.
       Gewährleisten sollen das neben Barrierefreiheit und Härtefallanträgen bei
       der Zulassung, Studiengestaltung- und Finanzierung sowie beim
       Prüfungsablauf auch sogenannte Nachteilsausgleiche. Letzteres heißt, dass
       Studierenden mit Behinderung für erschwerte Bedingungen im Studium
       Möglichkeiten als Ausgleich angeboten werden. Sie können etwa
       Prüfungsformen und Anwesenheitspflichten ändern, Fristen verlängern oder
       technische Hilfsmittel erhalten. Von Versicherungsbeiträgen und
       Studiengebühren können sie sich ebenfalls teilweise oder ganz befreien
       lassen. Auch für die Altersgrenzen, Freibeträge und die
       Förderungshöchstdauer beim Bafög kann ein Ausgleich beantragt werden.
       Madeleine Hesse
       
       12 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Madeleine Hesse
       
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