# taz.de -- Massenkonfiszierung: „Eine nicht enden wollende Quälerei“
       
       > Aramäer stellen die älteste nicht muslimische Gemeinde in Anatolien.
       > Jahrzehntelang hat der türkische Staat sie enteignet, zuletzt um 50
       > kirchliche Besitztümer.
       
 (IMG) Bild: Eines ihrer wichtigsten religiösen Zentren liegt in Mardin: Das Kloster Mor Gabriel
       
       Am Mittwoch, den 5. Juli 2017, hat das Governeuersamt der südostürkischen
       Provinz Mardin den Beschluss über die Massenkonfiszierung kirchlicher
       Besitztümer der aramäischen Religionsgemeinde kommentarlos aufgehoben. Dies
       bestätigte auch Kuryakos Ergün, Vorsitzender der aramäischen Stiftung
       Kloster-Mor-Gabriel.
       
       Noch vergangene Woche hatte der Regierungsbezirk von Mardin bekanntgegeben,
       dass rund 50 aramäische Besitztümer wie Kirchen, Klöster, Friedhöfe, sowie
       Ackerland und Weingüter über das staatliche Staatsamt der islamischen
       Religionsgemeinde Diyanet beziehungsweise der Stadtverwaltung übertragen
       werden sollten.
       
       ## Gesetz zur Verstädterung
       
       Nachdem diverse aramäische Stiftungen und Dachverbände, in der Türkei und
       Deutschland, juristische Gegenschritte gegen den Mardiner Beschluss
       ankündigten, hat das Governeursamt überraschend den Übertragungsvorgang
       ausgesetzt. Ergün zufolge löse das aber nicht die Probleme seiner Gemeinde.
       Solange die Grundbucheinträge beim Staat liegen, könne dieser über die
       Nutzung verfügen.
       
       Die Übertragung der aramäischen Besitztümer geht auf das 2012 erlassene
       Großstadt-Gesetz zurück. In diesem wird die Neuordnung der städtischen
       Kommunalverwaltungen im Zuge der Verstädterung ländlicher Regionen
       reguliert. Darunter fällt zum Beispiel auch die Praxis sogenanntes
       Dorfeigentum in die Kommunen einzugliedern. Seit 2016 bekannt wurde, dass
       die Provinz Mardin zur Großstadt wird, läuft die Organisation der
       Umverteilung. Wir befinden uns in einer extrem schwierigen Phase“, so
       Ergün. Juristisch sei das eine nicht enden wollende Quälerei.
       
       ## Älteste nicht-muslimische Gemeinschaft in Anatolien
       
       Die Aramäer sind eine der ältesten nicht-muslimischen Gemeinschaften in der
       Türkei. Schätzungen zufolge leben aktuell noch 35.000 Menschen aramäischer
       Herkunft in der Türkei. Die meisten von ihnen in Istanbul (ca. 20.000), der
       Rest verstreut über die Provinzen Şırnak, Antakya, Adıyaman, Hakkari,
       Diyarbakır und Mardin.
       
       Aufgrund jahrzehntelanger Kämpfe in der Region (zwischen der türkischen
       Regierung und der PKK, Anm.d.Red) sahen sich viele Aramäer zur Emigration
       gezwungen. So leben nur noch rund 3000 Aramäer im Bezirk Midyat und
       Umgebung in der Provinz Mardin. Mit seinen Hunderten von Kirchen ist Midyat
       und die Gegend um das Gebirgsbegiet Tur Abdin heiliges Land für sie. Ihre
       wichtigsten religiösen Zentren, wie das Kloster Mor Gabriel, liegen in
       Mardin.
       
       ## Garantie von Minderheitenrechten
       
       In der Türkei sind Grundrechte und -freiheiten von Minderheiten, sowie ihr
       Recht auf Bildung und Religionsausübung im Lausanner Vertrag garantiert.
       Der Definition nach handelt es sich bei Aramäern um eine zu anerkennende
       Gemeinschaft, doch der türkische Staat beraubt sie seit Jahren ihrer
       Rechte. Eigentum, Bildung und Religionsausübung sind ein stetes Problem.
       (Im Laussaner Vertrag werden explizit keine religiösen Gruppierungen
       benannt. Dennoch behandelt der türkische Staat nach osmanischer Tradition
       nur Griechen, Armenier und Juden als eigenständige Minderheit, Anm.d.Red).
       
       Seit Jahren bemühen sich Aramäer nachzuweisen, dass das Kloster Mor
       Gabriel, eines ihrer wichtigsten religiösen Zentren, ihrer Gemeinde gehört.
       Es gab diverse Prozesse darum. Zwar deklamierte die Regierung im Rahmen
       seines damaligen Demokratisierungspakets, das Kloster sei zurückgegeben,
       tatsächlich aber wurde nur ein Teil der Grundbucheinträge retourniert. Vor
       dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sind diesbezüglich weitere
       Prozesse anhängig.
       
       ## Kampf um Sprache und Kirche
       
       Zur Aufrechterhaltung der aramäischen Sprache, wollte die Gemeinschaft
       Schulen eröffnen. Dies gelang ihnen bisher nur in Istanbul, in Form einer
       Grundschule. Es gibt keine weiterführenden Schulen, auf denen die Kinder
       weiter auf Aramäisch unterrichtet werden können. Der Staat, an den auch
       aramäische Bürger Steuern zahlen, kommt ihrem Bildungsauftrag nicht nach.
       Um ihre Schule weiter betreiben zu können, sammeln sie daher regelmäßig
       Spenden.
       
       Mit Mühe und Not gelang es den Aramäer zumindest den Staat davon zu
       überzeugen, eine eigenständige Religion zu sein und damit den Bau einer
       eigenen Kirche zu genehmigen. Schließlich wurde in Istanbul, wo die größte
       aramäische Gemeinde lebt, der Bau einer Kirche genehmigt. (Der erste
       genehmigte Kirchenbau seit Gründung der Republik 1923, Anm.d.Red).
       
       Es fand sich ein Grundstück im Istanbuler Stadtteil Yesilköy, das sich aber
       als Friedhof einer römisch-katholischen Gemeinde herausstellte. Statt in
       dem Problem zu vermitteln, wiegelte der Staat die beiden
       Glaubensgemeinschaften gegeneinander auf. Noch immer hat die aramäische
       Gemeinde keine eigene Kirche in diesem Stadtteil.
       
       Eigentum erwerben war verboten 
       
       Bis vor 15 Jahren (Reformation des Stiftungsgesetzes 2002, Anm.d.Red) war
       es Stiftungen nicht-islamischer Gemeinschaften in der Türkei verboten,
       Eigentum zu erwerben. Unter diesem Verbot wurde der Besitz von aramäischen
       Stiftungen auf andere Organisationen übertragen. Auch Staatsbeamte,
       Dorfschützer und [muslimische] Dorfbewohner ließen häufig nicht zu, dass
       Aramäer ihren eigenen Besitz nutzen konnten, von dem alle wussten, dass er
       ihnen gehört.
       
       Mancherorts wiederum vergriffen sich Bauern und Dorfvorsteher nicht an dem
       von Aramäern genutzten Grund und Boden. Dort konnten Aramäer über Jahre
       ihre Grundstücke nutzen und ihre Kirchen und Klöster führen. Es erforderte
       allerdings etliche Prozesse, damit ihnen die entsprechenden Grundbücher
       überschrieben wurden.
       
       Prozesse zur Rückforderung ihres Eigentums 
       
       Seit rund 10 Jahren versuchen die nicht-islamischen Stiftungen mühevoll
       ihren Besitz zurückzuerhalten. Nach einer Reihe staatlicher Verordnungen
       wurde symbolträchtige Besitztümer, wie die Grundstücke des griechischen
       Fener-Rum-Gymnasiums und der Priesterakademie an die nicht-islamischen
       Stiftungen zurückgegeben. Auch verlangte der Staat von den Gemeinden eine
       Aufstellung der Besitztümer, die er selbst im Laufe der Jahre konfisziert
       hatte.
       
       Egal welche nicht-islamische Stiftung Sie in der Türkei besuchen, alle
       führen einen Prozess um ihre Grundstücke, Kirchen, Klöster oder Friedhöfe.
       Gehen Sie zu irgendeinem armenischen, griechischen oder aramäischen Anwalt,
       zweifelsohne befinden sich in deren Büros Hunderte Aktenordner voller
       vergilbter Unterlagen.
       
       7 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uygar Gültekin
       
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 (DIR) taz.gazete
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