# taz.de -- ProzessauftaktEin Mann soll seine schwangere Ehefrau nach einem Streit erschlagen haben. Seit gestern steht er vor Gericht: Totschlag statt Scheidung
       
       Wie ist ein Mann zu bestrafen, der seine hochschwangere Frau mit einem
       Ziegelstein erschlägt? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit gestern das
       Bremer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft klagt den 40-jährigen K. wegen
       Totschlags in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in besonders schwerem
       Fall an.
       
       Als der Angeklagte den Gerichtssaal betritt, verdeckt er sein Gesicht mit
       einer Akte. Er zittert während des Blitzlichtgewitters. Ob vor Aufregung
       oder weil ihm das Gewicht seiner Arme zu schwer wird, bleibt unklar.
       Nachdem die Fotografen den Raum verlassen haben, wirkt er gefasst.
       
       Laut Staatsanwaltschaft soll der türkische Staatsbürger am 15. Januar
       dieses Jahres seine im achten Monat schwangere Frau getötet haben. Sie habe
       ihm am Tag zuvor erklärt, sich von ihm scheiden zu lassen. Als beide in der
       gemeinsamen Wohnung in der Grohner Düne in Vegesack über die Trennung
       sprechen wollten, habe er erfolglos versucht, sie umzustimmen. Daraufhin
       habe er einen Ziegelstein vom Balkon geholt, um die 40-Jährige zu töten.
       Dass dabei auch das gemeinsame Kind stirbt, habe er billigend in Kauf
       genommen. Dessen Geburt erwartete das Paar am fünften Februar – also etwa
       drei Wochen später.
       
       Mit dem Stein als Waffe sei er auf seien Ehefrau zugegangen. „Schlag mich
       nicht mit dem Stein“, soll sie gesagt haben. Laut Staatsanwaltschaft habe
       K. seine Frau mit der rechten Hand festgehalten, damit sie sich nicht
       wehren könne. Gleichzeitig habe er vier Mal mit dem Stein in der linken
       Hand auf ihren Kopf eingeschlagen. Auch dann noch, als sie bereits am Boden
       lag. Das Opfer habe mehrere Frakturen, ein Schädeltrauma sowie einen
       Scharnierbruch erlitten. Die Frau sei noch in der Wohnung an diesen
       Verletzungen gestorben.
       
       Während der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, ist im Hintergrund
       ein ständiges Gemurmel zu vernehmen. Eine Dolmetscherin muss die etwa
       zehnminütige Tatbeschreibung für den Angeklagten übersetzen. Hinterher
       fragt ihn die vorsitzende Richterin Barbara Lertzel, ob er sich zur Anklage
       äußern möchte. Seine Antwort ist auch ohne Dolmetscherin zu verstehen:
       „Ne“, sagt er auf Kurdisch. Im weiteren Prozessverlauf kann sich das aber
       noch ändern.
       
       Die Schwester des Opfers sitzt währenddessen allein an einem Tisch. Sie und
       ihr Vater erheben Nebenklage. Er und ihre beiden Anwälte erscheinen jedoch
       nicht zum Prozessauftakt. So sitzt die Schwester allein – und weinend – da.
       Bis Anfang November sind noch neun Termine angesetzt. Die ersten ZeugInnen
       werden am 5. September gehört.
       
       In Bremen wurden vergangenes Jahr über 2.000 Fälle häuslicher Gewalt
       registriert. Deutschlandweit sind es jährlich über 100.000 Fälle. Da viele
       Taten nicht angezeigt werden, ist die Dunkelziffer höher. Lukas Thöle
       
       15 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Thöle
       
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