# taz.de -- Auch die „Magdeburger Gartenpartei“ tritt an
       
       > Zulassung 66 kleine Parteien wollen an der Bundestagswahl teilnehmen.
       > Nicht alle dürfen
       
       BERLIN taz | Die Mitglieder der „WasserPartei Deutschland –WPD“ werden
       keine Plakate drucken. Einstimmig lehnte der zehnköpfige
       Bundeswahlausschuss die Zulassung der WasserPartei zur Bundestagswahl am
       24. September ab. Die Partei, die sich auch als „Die PlanetBlauen“
       bezeichnet, habe einen zu geringen Umfang; außerdem fehle es ihr angesichts
       von lediglich 40 Mitgliedern im einzigen Landesverband Bayern an
       Festigkeit, begründete Wahlleiter Dieter Sarreither.
       
       Auf dem Stimmzettel wird auch die KPD fehlen, die Kommunistische Partei
       Deutschlands, der ein Formfehler unterlaufen war. Den Antrag, bei der
       Bundestagswahl antreten zu dürfen, hatte einzig der Vorsitzende
       unterschrieben; nötig sind allerdings die Signaturen von drei
       Vorstandsmitgliedern. Die Kollegen der DKP, der Deutschen Kommunistischen
       Partei, wussten das; sie stehen am 24. September zur Wahl.
       
       Welche Voraussetzungen sonst noch erfüllt sein müssen, um mit Merkel,
       Schulz und Co um Stimmen konkurrieren zu dürfen, regelt das
       Bundeswahlgesetz. Als wesentliche Kriterien gelten Satzung und Programm
       oder die Einflussnahme auf politische Willensbildung. Parteien, die etwa
       über Mandate im Bundestag oder in mindestens einem Landtag verfügen, gelten
       deshalb quasi als gesetzt. Auch Mitgliederzahlen und die mediale Präsenz
       spielen eine Rolle.
       
       Kein Ausschlusskriterium ist hingegen regionale Begrenztheit. WählerInnen
       in München, Hamburg oder Köln könnten sich etwa auch für „Die Magdeburger
       Gartenpartei“ (MG) entscheiden. Das hat der Ausschuss einstimmig
       beschlossen. Ein Rechenschaftsbericht 2014, 358 Mitglieder zum Ende 2016,
       drei Stadträte („mit denen es auch vorwärts geht“, so der Vorsitzende
       gegenüber dem Ausschuss) und Teilnahmen an Kommunal- und Landtagswahlen
       reichten aus, um einstimmig zur Wahl zugelassen zu werden.
       
       Doch es gibt Grenzfälle. „Die GERADE Partei“ (DGB), die für Mittelstand und
       Bürgernähe eintritt, lehnten fünf Mitglieder ab, zwei enthielten sich, drei
       stimmten für sie. Das reichte für die Zulassung. Eine Ablehnung muss mit
       Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
       
       David Joram, Emily Knäpper
       
       7 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Joram
 (DIR) Emily Knäpper
       
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