# taz.de -- Erneuerbare Energien: Windige Einladungen
       
       > Bei der Ausschreibung für Windparks an Land gingen weit über 90 Prozent
       > der Zuschläge an Bürgerprojekte. Aber so einfach ist das nicht.
       
 (IMG) Bild: Kann man sogar anmalden: Windrad
       
       Freiburg taz | Vordergründig war es ein Durchmarsch: In der ersten
       Ausschreibungsrunde für den Bau von Windparks an Land gehörten die
       erfolgreichen Bewerber zu 93 Prozent in die Kategorie der Bürgerprojekte.
       Bezogen auf das Volumen gingen sogar 96 Prozent der Zuschläge an
       Zusammenschlüsse lokaler Akteure. Die Ausschreibungen waren durch die
       Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erforderlich geworden, die
       an die Stelle der bisherigen fixen Einspeisevergütungen ein
       Auktionsverfahren setzte; wer den Windstrom am billigsten anbietet, bekommt
       für seine Anlagen den Zuschlag.
       
       Bei genauerer Betrachtung ist allerdings fraglich, ob immer Bürgerenergie
       drin ist, wo Bürgerenergie draufsteht. Schließlich gab es Anreize für alle
       Bewerber, ihre Projekte unter der Flagge einer Bürgergesellschaft segeln zu
       lassen. So konnten Bürgerfirmen sich auch mit Projekten beteiligen, für die
       es noch keine immissionssschutzrechtliche Genehmigung gibt. Für
       Bürgerprojekte wird zudem nicht nur der Satz bezahlt, den die Initiatoren
       anboten, sondern jener des höchsten erfolgreichen Gebotes. Und schließlich
       bekommen Bürgerprojekte auch noch zwei Jahre länger Zeit, um die Anlagen
       ans Netz zu bringen.
       
       Der Bundesverband Windenergie (BWE) hatte frühzeitig gewarnt, die aktuelle
       Ausgestaltung könne „alle Marktteilnehmer dazu einladen, ihre Projekte zu
       diesen Zeitpunkten als Bürgerenergiegesellschaften zu gestalten“. Im
       weiteren Verlauf seien die Eigentumsverhältnisse dann frei gestaltbar.
       Gleichwohl hielt der Gesetzgeber an der großzügigen Definition von
       Bürgerprojekten fest. Nicht ohne Grund: Bürger argwöhnen immer wieder, die
       Akteursvielfalt bei der Energiewende könne verloren gehen. Da kam die
       Schlagzeile nicht ungelegen, dass 96 Prozent der Zuschläge an
       Bürgerprojekte gehen.
       
       Als Bürgerenergiegesellschaft gilt laut Gesetz jede Gesellschaft, die aus
       „mindestens zehn natürlichen Personen“ besteht, und bei der mindestens 51
       Prozent der Stimmrechte bei Personen liegen, die seit mindestens einem Jahr
       im Landkreis leben. Der BWE hatte angeregt, das Minimum der Gesellschafter
       auf 50 zu erhöhen, und festzuschreiben, dass Windparks nur dann Privilegien
       genießen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang in Bürgerhand verbleiben.
       
       Dass an zahlreichen Projekten Mitarbeiter von großen Projektierern
       beteiligt sind, nährt nun die Spekulationen, einige der Windkraftanlagen
       könnten bald in das Portfolio der entsprechenden Firmen wandern. Was den
       BWE aber mehr sorgt, sind mögliche Folgen für den Ausbau der Windkraft. So
       könnten die verlängerten Fristen dazu führen, dass die Zahl der Neuanlagen
       schrumpft. „Keiner weiß, was 2019 und 2020 zugebaut wird“, sagt
       BWE-Geschäftsführer Wolfgang Axthelm. Für die Industrie sei das kritisch.
       
       18 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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