# taz.de -- Amtsrichter macht Druckauf WhatsApp-Nutzer
       
       > DATENSCHUTZGericht: Automatische Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp
       > ist unzulässig
       
       BAD HERSFELDdpa| Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte
       automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um
       Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das
       Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die
       Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte
       dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der
       Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
       
       Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die im
       Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche
       Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an
       WhatsApp einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine Weiterbildung zur
       digitalen Mediennutzung aufgetragen.
       
       Datenschützer sehen seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, dass
       WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen automatisch auf alle im Handy gespeicherten Kontakte
       zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein solcher
       Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, schätzt
       der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine für
       andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt,
       habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die
       seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“
       
       Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer
       durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt,
       ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch
       hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen
       Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den
       betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem
       Urteil.
       
       28 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Weigele
       
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