# taz.de -- Amtsrichter macht Druckauf WhatsApp-Nutzer
> DATENSCHUTZGericht: Automatische Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp
> ist unzulässig
BAD HERSFELDdpa| Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte
automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um
Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das
Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die
Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte
dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der
Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die im
Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche
Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an
WhatsApp einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine Weiterbildung zur
digitalen Mediennutzung aufgetragen.
Datenschützer sehen seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, dass
WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen automatisch auf alle im Handy gespeicherten Kontakte
zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein solcher
Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, schätzt
der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine für
andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt,
habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die
seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“
Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer
durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt,
ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch
hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen
Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den
betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem
Urteil.
28 Jun 2017
## AUTOREN
(DIR) Laura Weigele
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