# taz.de -- Urteil über Schicksale
       
       > Flüchtlings-Status 
       
       Ein grundlegendes Urteil über den Status syrischer Schutzsuchender soll am
       kommenden Dienstag fallen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
       (OVG) in Lüneburg wird in zwei Fällen darüber entscheiden, ob SyrerInnen
       ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen Anspruch auf Anerkennung als
       Flüchtling und damit auf Familiennachzug haben.
       
       Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den beiden
       Klägern aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien lediglich den subsidiären
       Schutz zuerkannt. Für alle Personen, denen nach dem Inkrafttreten des
       Asylpaketes II im März 2016 subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist der
       Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Das betrifft auch die
       beiden Kläger in dieser Verhandlung.
       
       Im Januar dieses Jahres wurde das Bamf durch das Verwaltungsgericht
       Oldenburg verpflichtet, den beiden Klägern den Flüchtlingsstatus
       zuzuerkennen. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Niedersächsische
       Verwaltungsgerichte bewerten die rechtliche Frage nach dem Schutzstatus
       syrischer Asylantragsteller bislang unterschiedlich.
       
       Ein Urteil des OVG im Sinne der Kläger würde weiteren Klagen auf die
       Zuerkennung des Flüchtlingsstatus den Weg bereiten. Bestätigt das Gericht
       allerdings die Entscheidungspraxis des Bamf, so werden Schutzsuchende die
       Anerkennung des Flüchtlingsstatus kaum mehr erklagen können. Das ist seit
       Oktober 2016 in Schleswig-Holstein der Fall.
       
       Konkret wird es am Dienstag um die Frage gehen, ob syrische Schutzsuchende
       bei einer etwaigen Rückkehr in ihre Heimat allein schon deswegen von
       Verfolgung bedroht sind, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt
       haben. In diesem Fall müsste ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus
       zuerkannt werden. Seit dem Frühjahr 2016 hat das Bamf immer weniger
       Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. ECKE
       
       24 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lena Eckert
       
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