# taz.de -- Vergeblich Seit Jahrzehnten kämpft der einstige Schreinerlehrling Peter Röder um die Anerkennung seiner diversen Berufskrank-heiten. Ein Lehrstück: Im juristischen Nichts
       
 (IMG) Bild: Peter Röder gibt nicht auf
       
       von Reiner Metzger
       
       Landessozialgericht Bayern, Schweinfurt. Ein moderner weißer Zweckbau,
       nichts vom Protz kaiserlicher und königlicher Gerichtsgebäude. Selten
       verirren sich Zuschauer hierher, obwohl es um Existenzielles geht:
       lebenslange Renten.
       
       Am 23. November 2015 sitzt hier Peter Röder, 52 Jahre alt und früher
       Schreiner. Früher, das heißt in seinem Falle: Anfang der achtziger Jahre.
       Seitdem ist er krank, unter anderem leidet er an allergischen Schocks,
       seine Leber ist schwer geschädigt, manchmal muss er Blut spucken. Der
       Franke ist ein Riese, zwei Meter groß, einen Meter breit. Nach diversen
       Verfahren über die Jahrzehnte soll das Gericht an diesem Tag entscheiden,
       ob er eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt oder nicht, genauer gesagt: eine
       gesetzliche Unfallrente. Entsprechend aufgeregt ist der Mann mit dem grauen
       Bürstenkopf. Es geht um den Unterschied zwischen lebenslang
       Sozialhilfeniveau oder deutlich mehr im Monat. Und um die Anerkennung der
       Krankheit, um die Haftung für seine Vergiftung. Ums Recht.
       
       Die Geschichte des Peter Röder ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es
       ist, mit im Beruf erworbenen Krankheiten als krank anerkannt zu werden. Und
       vielleicht hat er schon durchlitten, was einer Stewardess, die ein Fume
       Event, also die Kontamination der Atemluft in einem Flugzeug, erlebt hat,
       noch bevorsteht.
       
       Röder kam als Schreinerlehrling mit vielen Chemikalien in Berührung:
       Holzschutzmittel mit giftigen Lösemitteln, Pentachlorphenol, kurz PCP, und
       Dioxin, außerdem mit dem Entfettungsmittel Trichlorethylen und mit Dämpfen
       aus Isolierschäumen.
       
       Der Schutz vor den gefährlichen Stoffen spielte damals kaum eine Rolle. In
       seinem Blut wurde ein 19-fach erhöhter Wert des giftigen PCP gemessen. Der
       Betonboden einer Halle, in der er gearbeitet hat, wies bei einer
       Untersuchung im Jahr 2000 enorme 8,5 Gramm Pentachlorphenol pro Kilo Beton
       auf.
       
       Der frühere Schreiner ist phänomenal hartnäckig, er gründet die Initiative
       kritischer Umweltgeschädigter, die IkU. Über die Jahrzehnte hat er nach
       eigener Aussage 40.000 wissenschaftliche Arbeiten zum Thema
       durchgearbeitet. Röder ist vielfach untersucht worden, von
       Arbeitsmedizinern, Nervenärzten, Psychologen, Internisten. Er ist ein
       wandelndes Sammelsurium an Berufskrankheitsbefunden. Trotzdem läuft das
       Verfahren seit 20 Jahren.
       
       Und in jenem November 2015 kommt es noch schlimmer: Das Landessozialgericht
       lehnt seine Klage auf „Anerkennung von Gesundheitsstörungen“ ab. Es sieht
       den Fall sogar als so klar an, dass es eine Berufung zum
       Bundessozialgericht nicht zuließ (Aktenzeichen L17U 438/10).
       
       In der Urteilsbegründung heißt es, es fehle zwar „nicht an einem
       Berufskrankheiten-typischen Erkrankungsbild“, aber „an einem erforderlichen
       hinreichend wahrscheinlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch
       organische Lösungsmittel“. Die Kausalität zwischen Beruf und Krankheit sei
       also nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewiesen, Entschädigung
       versagt.
       
       Der Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol, der auch an Röders Fall beteiligt
       war, nennt das heutige Berufskrankheitenrecht ideologisch geprägt. Es
       arbeite nach veralteten wissenschaftlichen Erkenntnissen – etwa der
       Vorstellung, ein bestimmter Stoff rufe eine definierte Wirkung hervor. Den
       wenigen gelisteten Berufskrankheiten stehen über 130.000 in der Industrie
       verarbeitete Stoffe gegenüber. Der neueste Stand der Medizin fließe nur mit
       großer Verzögerung in Verfahren ein.
       
       Die Prozesse um Berufsunfähigkeit haben außerdem ein grundlegendes Problem:
       Welche Beschwerden und welche Gifte im Verzeichnis der Berufskrankheiten
       gelistet werden, legt ein Gremium fest, in dem auch die
       Berufsgenossenschaften sitzen. Sie, als Träger der Unfallversicherung,
       stellen die Schäden fest und ermitteln die Belastung mit Schadstoffen an
       den Arbeitsorten, sind aber auch die Beklagten. Gutachter bilden sie
       ebenfalls weiter. Für einen Rechtsstaat eine seltene Konzentration an
       Zuständigkeiten.
       
       Die Richter arbeiten das vom Gesetzgeber vorgegebene Listensystem der
       Berufskrankheiten ab und berufen sich dabei letztlich auf den von ihnen
       berufenen Gutachter. Er gibt den Ausschlag, auch wenn es wie im Fall Röder
       andere Gutachter mit anderen Ergebnissen gibt.
       
       Peter Röder findet in seinem konkreten Fall das Gutachten ebenso wie das
       richterliche Vorgehen immer noch skandalös. „Ich kann nachweisen, dass ich
       mit Dioxinen und einschlägigen Lösungsmitteln belastet wurde, dass meine
       Leber geschädigt ist“, sagt er. Doch all das sei vom Gutachter weggewischt
       worden. „Den Richter haben meine Beweisanträge gar nicht interessiert.“
       
       Damit endet dieses Verfahren wie so viele in dem Bereich: im juristischen
       Nichts. Die Kosten für Röders Berufsunfähigkeit tragen weiterhin er und die
       Allgemeinheit, nicht der mögliche Verursacher, also der Arbeitgeber und
       seine Versicherung.
       
       Das ist nicht nur eine Zone der Ungerechtigkeit im Rechtsstaat, mit
       zermürbten Kranken und verbitterten Angehörigen. Es ist ein sich selbst
       erhaltendes System: Wenn die Verursacher nicht zahlen müssen, dann brauchen
       sie auch weit weniger Vorsorge zu treiben; giftige Stoffe und krank
       machende Produktionsverfahren müssen sie nicht durch kostspieligere, aber
       gesündere ersetzen. Ohne finanziellen Schaden ist in der Wirtschaft noch
       selten jemand klug geworden.
       
       Was über die rechtlichen Auseinandersetzungen oft aus dem Blick gerät: Es
       gibt inzwischen recht genaue Erkenntnisse, wie die hier verhandelten
       Giftstoffe den Menschen angreifen. Und wie sich damit belegen lässt, ob
       eine Vergiftung vorliegt oder nicht. So ein Beleg wäre hilfreich in Fällen
       wie dem von Röder – zöge man ihn denn heran.
       
       Gifte wie Dioxine, Lösungsmittel oder auch Feinstaub docken nämlich an
       einer bestimmten Stelle in den Körperzellen an, dem sogenannten
       Arylhydrocarbon-Rezeptor, kurz AhR. Je giftiger ein Stoff, desto lieber
       koppelt dieser AhR-Empfänger mit ihm. Der Rezeptor wird durch die Kopplung
       aktiv, er macht sich auf den Weg in den Zellkern und lagert sich dort an
       ganz bestimmte Gene an. Diese Gene arbeiten dann anders, als sie sollten.
       Krebs, Autoimmunerkrankungen oder Hyperallergien gegen die verschiedensten
       Stoffe sind die Folgen.
       
       Einen Effekt kann sich die Diagnose dabei zunutze machen: Unter anderem
       produzieren die Zellen dann klar definierte Eiweiße, die als Nachweis und
       Marker für die Vergiftung und ihre Stärke dienen. Für Dioxin heißt der
       weltweit anerkannte Marker Cytochrom CYP 450 1A1 – klingt kompliziert, ist
       aber heutzutage einfach zu messen. Dieser Wert ist bei Peter Röder um das
       7,2-Fache erhöht.
       
       Hier kommt nun ein wenig Hoffnung ins Spiel: Gelingt es, den Ah-Rezeptor zu
       blockieren, dann würden quasi auch die Krankheiten blockiert oder zumindest
       gelindert. Ein Mittel namens Resveratrol stoppt die Aktivierung des
       Rezeptors im Reagenzglas. Der Organismus des Menschen wandelt das Mittel
       jedoch schnell in ähnliche Stoffe um, es gelangt nur in geringen
       Konzentrationen in Reinform ins Blut. Mediziner streiten derzeit, wie
       stark die Effekte von Resveratrol im Körper trotzdem sein können.
       
       Peter Röder testet die Praxis, schluckt täglich eine dicke Pille
       Resveratrol in Reinform. Er hat die Dosis so lange gesteigert, bis bei
       seinen Krankheitssymptomen Besserung eintrat, auf 200 Milligramm am Tag.
       Nach seinen Schätzungen könnte Resveratrol zehntausenden Kranken helfen, in
       Deutschland allein. Bei chemischen Vergiftungen. Aber auch bei der
       verbreiteten Chemotherapie von Krebs; dort werden auch Stoffe eingesetzt,
       die den Ah-Rezeptor aktivieren.
       
       Dass so vielen Betroffenen nicht geholfen wird, regt Peter Röder fast noch
       mehr auf als die Ungerechtigkeiten seines Gerichtsverfahrens: „Das Wissen
       ist doch da. Es muss endlich genutzt und ausprobiert werden.“
       
       Mitarbeit: Benedict Wermter, Correctiv.org
       
       27 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reiner Metzger
       
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