# taz.de -- Meinungsfrei  In Köln kassiert Historiker Jörg Baberowski eine derbe Schlappe : Asta siegreich
       
       aus Köln Johannes Eisenberg
       
       Im fernen Köln war der Berliner Historiker und „Gewaltforscher“ Jörg
       Baberowski gegen ein Flugblatt des Bremer Asta vorgegangen, das zum Boykott
       seines Vortrags auf dem Uni-Gelände aufrief. Er wollte den Flyer verbieten
       lassen, zunächst erfolgreich. In der Berufungsverhandlung am 1. Juni aber
       kündigte das Oberlandesgericht Köln nun an, die vom Landgericht erlassene
       einstweilige Verfügung aufzuheben. Eine Niederlage für Baberowski.
       
       „Keine Uni dem Rassismus – Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ hatte der
       Asta in seinem Flugblatt gefordert. „Baberowski […] rechtfertigte in der
       jüngeren Vergangenheit wiederholt gewalttätige Ausschreitungen gegen
       Geflüchtete und Anschläge auf deren Unterkünfte […] und vertritt
       rechtsradikale Positionen“ hieß es zur Erläuterung. Damit habe er sich als
       „Mann, der Menschen mit blankem Hass begegnet“ zu erkennen gegeben, so das
       Flugblatt.
       
       Ausdrücklich wollte sich Baberowski dagegen verwahren, dass die
       Studierendenvertretung seine auf einer Podiumsdiskussion am Deutschen
       Historischen Museum im Oktober 2014 getätigten Äußerungen als Beleg
       anführten. Als irritierend hatte der Asta zudem befunden, wie Baberowski
       das Niederbrennen eines Flüchtlingsheimes in Tröglitz und die zwei Tage
       andauernden Angriffe Rechtsextremer auf ein Wohnheim für Geflüchtete in
       Heidenau kommentiert hatte: „Überall, wo Bürger nicht eingebunden sind,
       kommt es natürlich zu Aggression“, so seine Botschaft.
       
       „Jörg Baberowski erforscht die Gewalt nicht, sondern legitimiert sie und
       fordert sie geradezu ein“, hatte die Studierendenvertretung daraus
       gefolgert. „Seine Ansichten sind […] Hetze, die das Anzünden und Belagern
       von Geflüchtetenunterkünften verharmlosend als natürliche Reaktion
       verärgerter Bürger*innen beschreibt.“
       
       Damit habe der Asta ihn, anders als von Baberowski behauptet, keineswegs
       sinnentstellend zitiert, stellte das Oberlandesgericht Köln nun klar.
       Vielmehr müsse der Professor, der selbst intensiv am politischen
       Meinungskampf teilnehme, die Beurteilungen durch den Asta hinnehmen.
       Baberowski war mit seinem Berliner Anwalt nach Köln gegangen, weil das
       Landgericht berüchtigt dafür ist, schnell und bedenkenlos einstweilige
       Verfügungen zu erlassen. Begründung für sein gerichtliches Vorgehen: Er
       wolle seine Meinungsäußerungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen.
       
       Das Landgericht hatte denn auch – ohne Anhörung des Asta – die gesamten
       Äußerungen verboten, dann auf den Widerspruch des Asta aber ausdrücklich
       gestattet, zu schreiben, Baberowski vertrete rechtsradikale Positionen. Die
       Oberlandesrichter fanden auch die Überschrift „Keine Uni dem Rassismus –
       Rechtsradikalen das Podium nehmen!“ nicht zu beanstanden. Der Asta dürfe
       die Studentenschaft so informieren. Um all dieses nicht in einem Urteil
       lesen zu müssen, nahm Baberowski seinen Antrag auf Erlass einer
       einstweiligen Verfügung schließlich zurück. Er trägt aber die Kosten beider
       Instanzen.
       
       Rechtsanwalt Johannes Eisenberg war Vertreter des Bremer Asta in der
       Berufungsinstanz.
       
       3 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Eisenberg
       
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