# taz.de -- Wettbewerb mit gewissen Vorzügen
       
       > Fairness Das niedersächsische Wirtschafts-ministerium hat in einer
       > Ausschreibung ein hannoversches Unternehmen bevorzugt. Dabei ist es
       > eigentlich Aufgabe des Ministeriums, über Chancengleichheit zu wachen.
       > Die CDU fordert eine Untersuchung
       
 (IMG) Bild: Neue niedersächsische Website www.nds.de: Im „Land mit digitaler Wirtschaft“ wird man ja wohl digitale Unternehmen noch bevorzugen dürfen. Oder nicht?
       
       von Andrea Scharpen
       
       Vergabefilz nennt die CDU-Fraktion, was gerade im niedersächsischen
       Wirtschaftsministerium vor sich geht. Dort fliegt der Staatssekretärin
       Daniela Behrens (SPD) gerade eine bundesweite Ausschreibung um die Ohren.
       Die Ministeriumschefin hatte ein Unternehmen aus Hannover bevorzugt und
       damit die Chancengleichheit bei dem Vergabeverfahren ausgehebelt. Fehler im
       Vorfeld der Ausschreibung hätten zu „Wettbewerbsbeschränkungen“ geführt,
       gab Behrens offen zu und entschuldigte sich. Die CDU fordert eine genaue
       Überprüfung.
       
       Konkret geht es um die Umgestaltung der Webseite www.nds.de. Dort sollen
       sich Unternehmen über die Ansiedlung in Niedersachsen informieren. Doch vor
       dem Relaunch verirrten sich im Monat nicht viel mehr als 400 Nutzer auf die
       Seite. Das Ministerium wollte also Geld in die Hand nehmen, um den Auftritt
       moderner zu machen. Doch anstatt sich selbst ein Konzept zu überlegen und
       darauf basierend die Ausschreibung zu veröffentlichen, zog Behrens schon im
       Vorfeld die Digitalagentur Neoskop aus Hannover hinzu, die später die
       Ausschreibung gewonnen und damit auch den 180.000 Euro schweren Auftrag
       bekommen hat.
       
       „Das war sehr unglücklich“, sagt Behrens heute. „Gespräche im Vorfeld des
       Ausschreibungsverfahrens hätten in dieser Intensität nicht stattfinden
       dürfen.“ Die Webdesigner waren insgesamt dreimal im Ministerium, bei zwei
       Treffen war auch Behrens anwesend. Ein erstes Treffen hätte noch als
       legitime Markterkundung gelten können, sagt der Sprecher des
       Wirtschaftsministeriums, Stefan Wittke. Er erwartet
       Schadensersatzforderungen der anderen Bewerber.
       
       Doch nach den weiteren Treffen hätte die Agentur wegen ihrer Beratungen als
       „vorbefasstes Unternehmen“ gelten müssen. Die Vergabeordnung sieht dann
       vor, dass die Wettbewerbsgleichheit wiederhergestellt wird. Dafür hätten
       die anderen sechs Bewerber etwa über den Inhalt der Gespräche informiert
       werden müssen. „Das ist nicht passiert“, sagt Wittke.
       
       Im Gegenteil: Neoskop hatte schon eine Präsentation mit einem Konzept für
       die Seite erarbeitet, die den Konkurrenten aber nicht vorlag. In internen
       Mails, die auch der taz vorliegen, schreibt Behrens an ihre Mitarbeiter:
       Die Präsentation von Neoskop solle „Leitlinie für die Ausschreibung sein“.
       
       Dass die Agentur den Wettbewerb später gewann, sei deshalb kein Wunder,
       auch wenn das Ministerium betone, dass die eigentliche Ausschreibung selbst
       korrekt abgelaufen sei, kritisiert der CDU-Abgeordnete und ehemalige
       Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann. „Es war völlig klar, dass
       diese Qualität nur von Neoskop erreicht werden konnte“, sagt Schünemann.
       Schließlich seien die Kriterien vorher mit ihnen abgesprochen gewesen.
       
       Die CDU-Fraktion fordert, dass Behrens ihr Amt als Staatssekretärin ruhen
       lässt, bis der Vorfall geprüft wurde. Auch ein Disziplinarverfahren oder
       Ermittlungen wegen Untreue müssten erwogen werden, so Schünemann. Besonders
       schwerwiegend seien die Fehler, weil das Wirtschaftsministerium selbst für
       die Prüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge auf den kommunalen
       Ebenen zuständig sei.
       
       Ministeriumssprecher Wittke schließt aus, dass Behrens ihr Amt ruhen lässt.
       „Der Sachverhalt ist mit dem persönlichen Eingeständnis klar“, sagt er.
       
       Doch auch der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen fordert eine weitere
       unabhängige Prüfung vom zuständigen Landesrechnungshof. „Wenn sich die
       vermuteten Verstöße gegen das Vergaberecht bestätigen, müssen die
       Verantwortlichen im Ministerium zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt der
       Landesvorsitzende Bernhard Zentgraf. Das Ministerium müsse als oberster
       Wettbewerbshüter sicherstellen, dass ein Berater nicht gleichzeitig als
       Bieter auftrete.
       
       Der Landesrechnungshof hat jedoch schon abgewunken. „Nach dem jetzigen
       Kenntnisstand sehen wir für eine Ad-hoc-Prüfung keinen Anlass“, sagt
       Sprecherin Jasmin Rex.
       
       15 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Maestro
       
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