# taz.de -- Neue Bundeswahlordnung tritt in Kraft: Kabinen-Selfies sind jetzt tabu
       
       > Bei der Bundestagswahl 2013 posteten viele ihr Wahl-Foto online. Der Bund
       > hat Fotos vom Wählen jetzt verboten: Das Wahlgeheimnis würde verletzt.
       
 (IMG) Bild: Jeder nur ein Kreuz! Und keine Fotos!
       
       Berlin dpa | Pizza essen, Muffins backen oder mit dem Hund raus gehen – für
       viele gehört längst dazu, all das mit der Handykamera festzuhalten und der
       ganzen Welt zu zeigen, ob auf Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat.
       Museen fühlen sich schon gezwungen, Selfie-Sticks zu verbieten, jetzt
       verordnet der Staat einen neuen selfie- und fotofreien Raum: Die Wahlkabine
       für die Bundestagswahl am 24. September.
       
       „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“, heißt es
       in der neuen [1][Bundeswahlordnung], die am Freitag in Kraft getreten ist.
       Etwas weiter unten heißt es dann, der Wahlvorstand habe „einen Wähler
       zurückzuweisen“, der „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine
       fotografiert oder gefilmt“ habe. Heißt: „Wer erwischt wird, darf seinen
       Wahlzettel nicht abgeben“, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums.
       
       Wozu das Verbot? Es geht ums Wahlgeheimnis, Wählen ist Privatsache. Niemand
       darf gezwungen werden zu verraten, wo er sein Kreuzchen gemacht hat. Wer
       unter Druck gesetzt wird, kann ja immer noch lügen – mit einem Foto des
       Wahlzettels wird das schon schwieriger. Das Bilder-Verbot dient also dem
       Schutz der Privatsphäre des Wählers.
       
       Wähler sollen außerdem nicht beeinflusst werden dadurch, dass sie erfahren,
       wie andere abgestimmt haben – deswegen gibt es auch Prognosen und
       Hochrechnungen zum Wahlausgang immer erst um 18 Uhr, wenn die Wahllokale
       zumachen. Ein bisschen einschränken kann das Bilderverbot die
       Stimmungsmache am Wahltag wohl.
       
       ## Schwer durchsetzbares Verbot
       
       Natürlich lässt das Handyverbot beim Wählen sich nur bedingt durchsetzen.
       Für Briefwähler gilt es gar nicht erst, denn was die machen, sieht ja
       sowieso keiner. Auch am Wahltag darf niemand zuschauen, was die Bürger
       hinter dem Sichtschutz tun. Das Smartphone muss zudem nicht draußen vor der
       Kabine bleiben.
       
       Wenn man es erst geschafft hat, heimlich zu fotografieren, wie sieht es
       dann mit dem Hochladen auf Facebook und Co. aus? Damit mache man sich nicht
       strafbar, heißt es im Innenministerium. Ein Straftatbestand sei dagegen,
       wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentliche.
       
       Für die Landtagswahlen gilt das Verbot übrigens nicht automatisch. Im
       Saarland etwa waren Handyfotos erlaubt, das hängt von den Wahlordnungen der
       Bundesländer ab – in denen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen,
       wo im Mai gewählt wird, steht übers Fotografieren und Filmen nichts.
       
       Das Thema Wahl-Selfies beschäftigt nicht nur die Deutschen: Popstar Justin
       Timberlake zum Beispiel hatte in den USA [2][Ärger wegen eines
       Wahl-Selfies]. Der 36-Jährige Kanadier wusste nach eigenen Angaben nicht,
       dass die in Tennessee verboten sind.
       
       1 Apr 2017
       
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