# taz.de -- Gastkommentar von Rudolf Hickel über das Urteil zum Offshore Terminal Bremerhaven: Ökologisch und ökonomisch fundiert
       
       Während das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil auf Verfahrensfragen
       und Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren abgestellt hat, konzentriert
       sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) auf die Haltbarkeit der
       ökologisch-ökonomischen Begründung. Im Mittelpunkt steht der ursprünglich
       bei der Entscheidung für den Bau des Offshore Terminals Bremerhaven (OTB)
       geschlossene Öko-Deal: Der Bau des Schwerlasthafens zusammen mit den 250
       Hektar für ein neues Gewerbegebiet führt zu einem massiven Eingriff in das
       europarechtlich geschützte Naturschutzgebiet am Blexer Bogen. Dieser
       ökologisch unbestreitbaren Belastung, die mit Ausgleichsmaßnahmen reduziert
       wird, steht der übergreifende ökologische Vorteil der Stromerzeugung durch
       den Bau von Windenergieanlagen auf See und damit die Zurückdrängung
       fossiler Energieerzeugung gegenüber. Dieser Öko-Deal hat zu Recht zur
       Zustimmung durch den BUND zum OTB geführt.
       
       Ob dieser Öko-Deal aufgeht, hängt vom Bedarf und damit dem Ausbau der
       Offshore-Windenergieerzeugungsanlagen ab. Auf einen Nachweis der
       Plausibilität der Bedarfsanalysen konzentriert sich das OVG. Es sieht in
       seinem Urteil eine absehbar ausreichende Nachfrage nach Offshore-Anlagen,
       die den Umschlag über den geplanten OTB rechtfertigen, nicht als gegeben.
       
       Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Prognos AG und damit den
       Wirtschaftssenator und Bremenports. Prognos hatte 2011 eine erste
       Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt und 2012 eine weitere Fassung
       nachgeschoben. Zuletzt wurde im Dezember 2016 eine „Aktualisierung der
       Bedarfs- und Potenzialanalyse von 2012“ auf der Basis der „grundsätzlich
       unveränderten Methodik“ vorgelegt. Trotz massiv belastender Veränderungen
       der energiepolitischen Rahmenbedingungen wurde der Bau des OTB immer wieder
       uneingeschränkt gerechtfertigt. Auch sind die relevanten Veränderungen der
       Märkte sowie der relevanten Unternehmen vor Ort die potenzielle Konkurrenz
       eher durch Zweckoptimismus gekennzeichnet.
       
       Die jüngste Behauptung der Prognos AG zur Errichtung von 110
       Offshore-Windenergieanlagen pro Jahr bezogen auf 2016 bis 2040 in der
       deutschen Nordsee ist nicht plausibel begründbar. Nach diesen mehrfach
       kritisierten Gutachten ist das Vertrauen in Prognos im Rahmen der
       Begründung des OTB-Bedarfs wohl kaum noch gegeben. Das ist auch nicht mehr
       durch erneute Aktualisierung der Bedarfsschätzung zu retten.
       
       Die zentrale Botschaft durch das OVG-Urteil ist: Die in der Politik schon
       lange kolportierte Möglichkeit, einen Schwerlasthafen ohne die
       OTB-Zweckbindung zusammen mit 250 Hektar Gewerbefläche zu schaffen, ist
       einerseits wegen der massiven Eingriffe in das Naturschutzgebiet und
       andererseits dem fehlenden ökologischen Ausgleich durch den ausreichenden
       Bau von Offshore-Winderzeugungsanlagen rechtlich untersagt. Die Politik
       sollte sich endlich darauf konzentrieren, das hochwertige
       Windenenergiecluster Bremerhaven ohne den OTB auch unter Nutzung
       vorhandener Hafenfazilitäten auszubauen.
       
       11 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Hickel
       
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