# taz.de -- Uneheliche Kinder in Deutschland: Gericht rügt Ungleichbehandlung
       
       > Keiner weiß genau, wie viele unehelich geborene Kinder in Deutschland vom
       > Erbe ihrer Väter ausgeschlossen sind. Das ist Diskriminierung, urteilt
       > das Straßburger Gericht.
       
 (IMG) Bild: Unehelich geborene Kinder haben in Deutschland noch immer oft kein Anrecht auf das Erbe des Vaters
       
       Straßburg afp | Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland wegen der
       Ungleichbehandlung von unehelich geborenen Kindern im Erbrecht verurteilt.
       Das Straßburger Gericht gab am Donnerstag zwei Klägern Recht, die in
       Deutschland vergeblich durch alle Instanzen – bis hin zum
       Bundesverfassungsgericht – gezogen waren. Die deutsche Justiz hatte ihnen
       das Recht verweigert, von ihren ledigen Vätern zu erben.
       
       Die deutschen Gerichte bezogen sich auf eine ehemals im Erbrecht verankerte
       Stichtagsregelung: Danach hatten uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli
       1949 – und damit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes – geboren wurden,
       keinen Anspruch auf das Erbe des Vaters. Die in Köln und Stuttgart lebenden
       Kläger wurden 1940 und 1943 geboren und fielen somit unter diese
       Stichtragsregelung.
       
       Aufgrund einer ersten Verurteilung durch das Straßburger Gericht vom 28.
       Mai 2009 wurde das deutsche Erbrecht zwar geändert: Uneheliche und eheliche
       Kinder müssen seither gleichgestellt werden, falls ihre Väter nach dem 28.
       Mai 2009 gestorben sind. Für die beiden Kläger änderte diese
       Gesetzesänderung allerdings nichts – ihre Väter waren bereits vor diesem
       Datum gestorben.
       
       Der Straßburger Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass auch die neue
       Stichtagsregelung diskriminierend ist. Er stellte einen Verstoß gegen das
       Diskriminierungsverbot sowie gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums
       fest. Über eine Entschädigung der Kläger will der Gerichtshof später
       entscheiden.
       
       ## Keine verlässliche Statistik
       
       Erst am 9. Februar hatte das Straßburger Gericht in einem ähnlichen Fall
       einer 1940 geborenen Frau aus Bayreuth Recht gegeben. Auch sie blieb in
       Deutschland vom Erbe des Vaters ausgeschlossen, weil dieser im Januar 2009
       verstorbenen war – also wenige Monate vor dem neuen Stichtag.
       
       Wie viele unehelich geborene Deutsche heute nach wie vor vom Erbe ihrer
       Väter ausgeschlossen sind, ist nach Angaben aus dem Bundesjustizministerium
       nicht bekannt. Einem Sprecher zufolge gibt es darüber keine verlässlichen
       Statistiken.
       
       Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht
       rechtskräftig. Die Bundesregierung kann dagegen binnen drei Monaten
       Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof für Menschenrechte kann den Fall
       dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen – er muss dies aber
       nicht tun.
       
       23 Mar 2017
       
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