# taz.de -- Spender-Bestattung zu teuer: Sozialamt verhindert Körperspende
       
       > Ein Hartz IV-Empfänger aus Neumünster will der Universität Kiel seinen
       > Körper vermachen. Doch das Sozialamt stellt sich wegen Bestattungskosten
       > quer
       
 (IMG) Bild: Konserviert und in Folie verpackt: Studenten untersuchen einen Leichnam
       
       Werner M. hat viel über das Sterben nachgedacht – nach der Diagnose
       Kehlkopfkrebs im vergangenen Jahr und während seiner Chemotherapie. Der
       61-Jährige möchte seinen Körper nach seinem Tod dem Anatomischen Institut
       der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel spenden, damit Medizinstudenten
       an ihm lernen können. Die Sache hat nur einen Haken: M. ist Hartz
       IV-Empfänger, und das Sozialamt in seiner Heimatstadt Neumünster will ihm
       nicht bestätigen, dass es die Kosten für die spätere Bestattung übernimmt,
       berichtete der Holsteinische Courier.
       
       Wer seinen Körper zu Lehr- und Forschungszwecken spenden möchte, muss an
       einigen Instituten einen Teil seiner Bestattungskosten selbst tragen – und
       für deren Übernahme eine Garantie abgeben. Wie hoch die Kosten sind,
       variiert zwischen den Einrichtungen. [1][In Kiel sind es 1.050 Euro] – zu
       viel für M., der keine nahen Verwandten mehr hat und von einer
       Erwerbsminderungsrente und Hartz IV lebt.
       
       Er fragte zunächst beim Jobcenter an, wurde dann ans Sozialamt Neumünster
       verwiesen und bekam dort von seinem Sachbearbeiter erneut eine Absage. Das
       bestätigte der Leiter des Fachdienstes Soziale Hilfen der Stadt, Holger
       Pohlmann der taz. „Der Gesetzgeber hat das nicht vorgesehen, deshalb dürfen
       wir das auch nicht machen“, sagt er. Zuständig für Bestattungen von
       Menschen, deren Angehörige nicht finanziell einspringen können oder die
       keine Verwandten mehr haben, ist in Neumünster das Ordnungsamt. Doch
       Anträge für die Zukunft könnten nicht gestellt werden.
       
       Auch ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums in Berlin bestätigt, dass
       Kosten nur erstattet würden, wenn sie auch angefallen seien. M. muss also
       bereits tot sein, damit seine Beerdigung bezahlt wird. Für eine
       Einwilligung zur Körperspende wäre es dann allerdings zu spät. „Eine
       Vorleistungspflicht gibt es nicht“, sagt der Ministeriumssprecher.
       
       M. ist darüber enttäuscht. „Ich habe Verständnis dafür, dass sich das
       Institut absichert, damit es nicht auf den Beerdigungskosten sitzen bleibt,
       aber nicht für die Bürokratie“, sagt er. „Das Amt verhindert, dass ich
       meinen Körper spenden kann.“
       
       Es gehe ihm nicht darum, ihm oder Angehörigen die Kosten seiner Bestattung
       zu ersparen, sagt er. Denn enge Verwandte, die vom Amt dazu verpflichtet
       werden könnten, die Kosten zu übernehmen, habe er nicht. Das wären Eltern
       oder Kinder. „Ich wollte nur etwas Nützliches tun, bevor ich irgendwo
       verscharrt werde“, sagt er.
       
       Wolfram Otto von der S[2][ozialberatung des Vereins Tacheles] in Kiel
       kritisiert, dass das Amt M. diese Möglichkeit nimmt. „Das ist ein Fall für
       eine Klage vor dem Sozialgericht“, sagt er. „Das Selbstbestimmungsrecht
       wird hier beschnitten.“
       
       Die Argumentation, Anträge für die Zukunft könnten nicht gestellt werden,
       weil der Betroffene noch einmal zu Geld kommen könnte, lässt Otto nicht
       gelten. Gewänne M. im Lotto, „wäre das Sozialamt sowieso nicht mehr
       zuständig“. Derzeit sehe es aber eher so aus, als wäre die Beisetzung auf
       dem Ehrengrab der Universität für das Amt sogar billiger. „Selbst die
       einfachste Urne mit anonymen Grab kostet mehr als 1.000 Euro“, sagt Otto.
       
       Laut Amtsleiter Pohlmann liegt eine „Bestattung nach ordnungsrechtlichen
       Bestimmungen“ tatsächlich bei rund 2.000 Euro. Darin seien eine
       „pietätvolle Trauerfeier“ und das Grab enthalten. Doch auch wenn die
       Bestattung, die M. sich wünscht, billiger sei, müsse diese abgelehnt
       werden, da ein solcher Fall in den Sozialgesetzbüchern nicht vorgesehen
       sei.
       
       Das Anatomische Institut hält sich gegenüber der Behörde lieber zurück und
       will die Ablehnung der Kostenübernahme nicht bewerten. Ein ähnlicher Fall
       sei ihm bisher nicht bekannt, sagt Thilo Wedel von der Uni Kiel.
       
       Werner M. will trotz der Absage noch nicht aufgeben. „Eine Klage wäre eine
       Überlegung wert“, sagt er.
       
       19 Mar 2017
       
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