# taz.de -- Wilde StreikerInnen scheitern mit Klage: Der Kampf geht vielleicht weiter
       
       > Das Landesarbeitsgericht Bremen hat die Berufung der wilden StreikerInnen
       > von Daimler zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht hat der Richter sich ums
       > Urteil gedrückt.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem Landesarbeitsgericht in Bremen: Die KlägerInnen wollen das Recht auf wilden Streik
       
       Bremen taz | Die Berufung der WildstreikerInnen von Daimler ist vor dem
       Landesarbeitsgericht gescheitert. Das Gericht begründete die Zurückweisung
       mit der Prozessordnung. Es könne keine nachträglich Prüfung des Falles
       geben, da Daimler die 761 Abmahnungen gegen seine MitarbeiterInnen aus der
       Personalakte entfernt habe, bevor die KlägerInnen Berufung eingelegt
       hatten. Eine Revision des heutigen Urteils ließ der Richter nicht zu.
       
       Wie schon zuvor das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven traf auch das
       Landesarbeitsgericht damit keine Entscheidung zum grundsätzlichen
       Streikrecht ohne gewerkschaftliche Organisation. „Feige“ nannten die Kläger
       die Entscheidung des vorsitzenden Richters. Daimler freute sich über das
       Urteil. Die Arbeitsniederlegungen seien „illegale Streiks, die der Daimler
       AG materiellen Schaden zufügten“.
       
       Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein „wilder Streik“ gegen Fremdvergabe
       und Leiharbeit im bremischen Mercedes-Werk. Im Dezember 2014 hatten nach
       Angabe der Streikenden über 1.000 ArbeiterInnen die Nachtschicht ohne
       Unterstützung einer Gewerkschaft bestreikt und in der Arbeitszeit eine
       Kundgebung abgehalten. Daimler mahnte großzügig ab. 30 Betroffene klagten
       mit der Hoffnung, das restriktive deutsche Streikrecht an moderne und
       prekäre Arbeitsverhältnisse anzupassen.
       
       Das Arbeitsgericht hatte jedoch in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der
       Abmahnungen bestätigt. Daimler hatte die Disziplinierungsmaßnahmen dennoch
       nach öffentlichem Druck freiwillig zurückgezogen. Das hat nun positive
       Folgen für den Konzern: Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist ohne
       Abmahnungen in den Personalakten aus Sicht des Richters gegenstandslos.
       Somit könne in der zweiten Instanz nicht mehr über deren Rechtmäßigkeit
       geurteilt werden. „Ein geschicktes juristisches Manöver von Daimler“,
       nannte das einer der Rechtsanwälte der KlägerInnen, Helmut Platow.
       
       ## „Die Gerichte haben sich zu Komplizen von Daimler gemacht“
       
       Aus ihrer Sicht hätte das Gericht durchaus Spielraum gehabt, um die
       Rechtslage für eine vergleichbare Situation in der Zukunft zu beurteilen.
       Zumal selbst die zurückgenommenen Abmahnungen weiterhin einen bestehenden
       Einschüchterungscharakter hätten, so ihre Argumentation in der mündlichen
       Verhandlung.
       
       Fremdvergabe von Arbeit werde es weiterhin geben, ArbeitnehmerInnen seien
       demgegenüber jedoch machtlos, weil weder Betriebsrat noch Gewerkschaften
       die Konzerne in diesem Punkt angreifen könnten. Laut der Wildstreikenden
       müssten an die Rechtsordnung und das grundsätzliche bestehende Streikrecht
       moderne Maßstäbe angelegt werden. Daher habe man vom Gericht wissen wollen,
       ob künftige Abmahnungen in einer vergleichbaren Situation zulässig seien.
       Das Gericht lehnte alle Feststellungsanträge der KlägerInnen jedoch mit
       Hinweis auf fehlende Abmahnungen ab, es gäbe in diesem Verfahren daher
       keine Anknüpfungspunkte zur Klärung dieser „hochspannenden Frage“.
       
       In diesem Punkt waren die KlägerInnen mit dem Gericht besonders
       unzufrieden. Aus ihrer Sicht hat der Richter sich um eine möglicherweise
       politisch ungewollte Entscheidung gedrückt. Der Richter müsse bemüht sein,
       dem Kläger Hinweise auf richtige Beantragung zu geben, wenn ihm
       Feststellungsanträge fehlerhaft oder gegenstandslos erschienen.
       Normalerweise helfe das Gericht, auf Kriterien und Hindernisse aufmerksam
       zu machen. Platow sagt: „Das hat er nicht getan. Er hat sich weggeduckt und
       wollte nicht gegen geltende Rechtsprechung urteilen.“
       
       „Die Gerichte haben sich zu Komplizen von Daimler gemacht“, sagt Benedikt
       Hoppmann, der ebenfalls die KlägerInnen vertritt. Die Strategie Daimlers
       sei es, gezielt einzuschüchtern und gleichzeitig die Möglichkeit zu nehmen,
       sich zu wehren.
       
       Für Thomas Langenbach, Mitglied der IG Metall und einer der Kläger, hat
       sich wenig geändert. Er sagte: „Uns bleibt nichts übrig, als weiter zu
       kämpfen. Ich rechne mit der nächsten Abmahnung und dagegen klagen wir
       wieder.“
       
       Die Wildstreiker können jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem
       Bundesarbeitsgericht stellen. Im Verlauf der Klage hatten die KlägerInnen
       angekündigt, bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu
       ziehen: Die EU-Sozialcharta garantiere ein wildes Streikrecht wie etwa in
       Frankreich und Italien.
       
       9 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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