# taz.de -- Steuertrick nach fünf Jahren verboten
       
       > Ausschuss Vorwurf: Zwischen 2007 und 2012 hatten Banken Milliarden Euro
       > Steuerrückzahlungen erschlichen, obwohl die Finanzaufsicht davon wusste.
       > Finanzminister Schäuble sagt dazu, er habe schnell gehandelt
       
 (IMG) Bild: Ein Zeuge, der sich verteidigen muss: Schäuble im Ausschuss
       
       Aus Berlin Hannes Koch
       
       Das Schöne an Untersuchungsausschüssen im Bundestag ist der hohe
       Promifaktor. Die Abgeordneten können namhafte Zeugen laden, die in der
       Regel auch aussagen müssen. Am Donnerstag traf es Bundesfinanzminister
       Wolfgang Schäuble (CDU), der zu Steuergeschäften befragt wurde, mit denen
       Banken und Investoren den Staat um schätzungsweise bis zu 20 Milliarden
       Euro geschädigt hatten. Offiziell nur Zeuge, musste sich Schäuble jedoch
       auch verteidigen.
       
       Das Bundesfinanzministerium müsse mit Lobbyisten sprechen, mit ihnen sogar
       zusammenarbeiten, auch wenn man den Interessenvertretern „nicht alles
       glauben dürfe“, sagte Schäuble sinngemäß am Donnerstagnachmittag. „Wie soll
       man einen Gesetzentwurf machen, ohne mit denen zu reden, die ihn umsetzen
       müssen?“, fragte der Minister in Richtung des Grünen-Abgeordneten Gerhard
       Schick. Der Vizevorsitzende des Bundestag-Finanzausschusses hatte Schäuble
       vorgeworfen, Lobbyisten von Banken auf den Leim gegangen zu sein. Diese
       habe man an der Gesetzgebung beteiligt, obwohl ihre schlechten Ratschläge
       zuvor zu Milliarden-Euro-Verlusten für die Staatskasse geführt hätten.
       
       Schäuble wies diese Argumente zurück. Zügig habe er als Finanzminister ab
       2009 ein Gesetz auf den Weg gebracht, um das sogenannte
       Cum-Ex-Steuerschlupfloch zu stopfen. Zum 1. Januar 2012 sei das Gesetz in
       Kraft getreten. Das Verfahren ging „ungewöhnlich schnell“, so Schäuble.
       
       Der Finanzminister trat als letzter Zeuge im Untersuchungsausschuss um die
       Cum-Ex-Geschäfte auf, die den deutschen Staat zwischen 1999 und 2012 bis zu
       12 Milliarden Euro gekostet haben sollen. Der Begriff bezieht sich auf
       Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividenden-Anspruch. Das Prinzip: Besitzer
       der Aktien zahlten einmal Kapitalertragssteuer für die erhaltene
       Gewinnausschüttung, ließen sich die Steuer aber mehrfach vom Finanzamt
       zurückerstatten. Möglich wurden die lukrativen Tricks, indem Investoren
       ihre Aktien im Umkreis des Termins der Dividenden-Zahlung schnell hin- und
       herverkauften. Rechtlich waren dadurch zum gleichen Zeitpunkt mehrere Leute
       im Besitz derselben Aktie.
       
       Schick warf Behörden und Finanzministern wie Peer Steinbrück (2005 bis
       2009, SPD) „krasses Organisationsversagen“ vor. Die dem
       Bundesfinanzministerium unterstehende Bundesanstalt für
       Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe spätestens ab 2007 über die
       nötigen Informationen verfügt, das Ministerium habe sie jedoch ignoriert.
       So seien nur halbherzige Versuche unternommen worden, das Finanzloch zu
       stopfen, bemängelte Schick. Mittlerweile ermitteln Staatsanwälte,
       Finanzämter fordern Steuern zurück, manche Banken wehren sich dagegen.
       
       Verwandt mit diesem Steuertrick ist das Cum-Cum-Modell. Dabei verleihen
       ausländische Inhaber deutscher Aktien diese zum Dividenden-Stichtag an
       inländische Banken. Die können sich die auf die Dividendenausschüttung
       fällige Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen – im
       Gegensatz zu den ausländischen Investoren. Der Gewinn wird geteilt.
       
       Auch dazu sagte Schick: „Das Thema tauchte immer wieder auf. Unternommen
       wurde lange Zeit aber nichts.“ Der geschätzte Verlust in diesem Fall: 5 bis
       6 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium unter Steinbrücks Nachfolger
       Schäuble war wohl spätestens seit Frühjahr 2011 im Bilde. Damals erhielt
       das Haus Hinweise über entsprechende Geschäfte der DekaBank, dem
       Wertpapier-Institut der Sparkassen. Diese untersteht der direkten Aufsicht
       des Finanzministeriums. Trotzdem gab es erst 2016 eine Gesetzesänderung,
       die Cum-Cum erledigte. Bis heute ist nicht geklärt, ob die frühere Praxis
       rechtswidrig war oder nur kreativ. Finanzämter und Banken streiten über die
       Rückzahlung der damals erstatteten Steuer.
       
       17 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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