# taz.de -- MAßREGELVOLLZUG Wie man durch Spekulationen, alternative Fakten und eine schludrige Justiz in die forensische Psychiatrie gerät: eine Fallgeschichte aus Bremen: Die Manie der Frau S.
       
       > Verfahren zur Zwangseinweisung in die Psychiatrie gab es 1992
       
 (IMG) Bild: Sehnsucht nach Normalität: gemeinsamer Aktionstag von PatientInnen, Ärzten und Pflegern 1982 in der Langzeitpsychiatrie Blankenburg, deren Auflösung zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen war
       
       von Jan Zier
       
       Irgendwann ist Meike S. da einfach hineingeraten. Und nach dem Streit mit
       ihrem Ex fast ein Jahr in der forensischen Psychiatrie gelandet. Das fanden
       auch lange Zeit alle okay, die in Bremen darüber zu entscheiden haben, ob
       so jemand weggesperrt wird – die Richter ebenso wie die Staatsanwälte. Bis
       die Bundesanwaltschaft einschritt. Sie verpasste der Bremer Justiz „eine
       schallende Ohrfeige“, wie Sven Sommerfeldt, einer der Verteidiger von Frau
       S., das nennt. Seither ist sie wieder frei.
       
       Die 48-Jährige, so viel steht fest, ist eine Stalkerin. Gut zehn Jahre war
       sie mit Noel G. zusammen, und am Ende wollte er sich von ihr, sie sich aber
       nicht von ihm trennen. Im Dezember 2013 traktiert sie seinen Audi A8 mit
       dem Hammer, gut 50 Dellen wird das Auto am Ende haben. Das Amtsgericht
       Bremen-Blumenthal klagt sie deshalb der Sachbeschädigung an und verurteilt
       Meike S. zu einer Geldstrafe von fast 1.000 Euro. Hätte sie diese Strafe
       akzeptiert, die Geschichte könnte hier zu Ende sein.
       
       Sie legt Widerspruch ein, es kommt zur Verhandlung. Meike S. sei
       „obdachlos“, sagt sie seinerzeit dem Amtsgericht, lebt im Auto und ist von
       dem Prozess „überfordert“. Eine Gutachterin kommt ins Spiel: Vera K. aus
       Hannover. Ihre über einhundertseitige Expertise wird immer wieder dafür
       sorgen, dass die Angeklagte in Klinikum Bremen-Ost untergebracht wird.
       
       Die Psychiaterin attestiert Frau S. eine „krankhafte seelische Störung“,
       genauer gesagt – und „unzweifelhaft“ – eine „Manie mit psychotischen
       Symptomen“. Eindeutig ist diese Diagnose jedoch nicht: Der frühere
       Chefarzt der Psychiatrie im Klinikum Bremen-Ost, Peter Kruckenberg,
       jedenfalls findet es „wahrscheinlich“, dass sie eher an einer
       Borderline-nahen Persönlichkeitsstörung leidet.
       
       Zu dem kaputten Auto kommen 2014 noch zahlreiche telefonische
       Belästigungen, Beleidigungen und Bedrohungen: „Wenn ich dich auf deinem
       Motorrad sehe, stecke ich einen Stock in die Speichen“, soll sie ihrem Ex
       auf die Mailbox gesprochen haben, und dass sie sein „Haus in Brand setzen“,
       die Familie seiner Schwester „aufschlitzen“ werde. Wahr gemacht hat Meike
       S. all das bis heute nicht. Aber: Eine Brandstiftung sei „nicht
       auszuschließen“, schreibt die Psychiaterin in ihrem Gutachten.
       
       Das wird gravierende Folgen haben: Im März vergangenen Jahres weist das
       Amtsgericht Bremen-Blumenthal Meike S. in ein psychiatrisches Krankenhaus
       ein. Begründung: Es sei, nach all dem, was die Gutachterin schreibe, „sehr
       wahrscheinlich“, dass die Angeklagte in „wahnhafter Verkennung der
       Beziehung“ schwere Straftaten begehe. Zumal sie, wie Amtsrichter Stegemann
       behauptet, strafrechtlich „bereits erheblich in Erscheinung getreten“ sei,
       unter anderem mit „Gewaltdelikten“.
       
       Das stimmt zwar überhaupt nicht, wiegt aber als Vorwurf schwer. Und wird im
       weiteren Laufe des Verfahrens sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch
       vom Landgericht und dem Oberlandesgericht ungeprüft weiter behauptet. Doch
       das Bundeszentralregister, in dem all diese Gewaltdelikte aufgelistet sein
       müssten, weist keinerlei Eintragung auf. Später wird das Landgericht diesen
       alternativen Fakt der Bremer Justiz als „Flüchtigkeitsfehler“ abtun.
       
       Um hierzulande jemand in der Forensik einsperren zu dürfen, müssen zwei
       Voraussetzungen erfüllt sein: Die Betroffene muss zumindest „vermindert
       schuldfähig“ sein. Und es müssen von ihr „erhebliche rechtswidrige Taten zu
       erwarten“ sein, deretwegen sie „für die Allgemeinheit gefährlich“ sind, wie
       es in §63 des Strafgesetzbuches heißt.
       
       Dass auch die zweite Bedingung erfüllt ist, stellt die Gutachterin K. nicht
       fest. Sie schließt eben nur nicht aus, dass Meike S. zur Brandstifterin
       werden könnte. Auf eine Nachfrage des Landgerichts Bremen erklärt sie, eine
       solche Gefahr sei „nicht von der Hand zu weisen“. Dem Landgericht reicht
       diese Spekulation, und dem Hanseatischen Oberlandesgericht auch. Insgesamt
       rund zehn Monate wird Meike S. deshalb im Klinikum Bremen-Ost eingesperrt.
       
       Jeder dieser Monate kostet den Staat dabei übrigens gut 10.000 Euro, sagt
       Sven Sommerfeldt. Einen Richter interessiert diese Zahl freilich nicht:
       „Judex non calculat“, sagen die Juristen – der Richter rechnet nicht. 2011
       wurden in Bremen 856 Menschen in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Das
       waren vergleichsweise mehr als fast in jedem anderen Bundesland, [1][nur in
       Schleswig-Holstein und Bayern gibt es noch mehr Zwangseinweisungen]. Bis
       zum vergangenen Jahr ist die Zahl kontinuierlich auf 1.147 gestiegen.
       
       Im November 2016 legt Sommerfeldt schließlich Verfassungsbeschwerde ein,
       weil er die Freiheitsgrundrechte der Angeklagten verletzt sieht. Darüber
       ist zwar bis heute nicht entschieden, doch für den Generalbundesanwalt ist
       de Sache klar: „Ein Erfolg wird nicht zu versagen sein“, schreibt er dem
       Bundesverfassungsgericht.
       
       Zugleich übt er scharfe Kritik an der Bremer Justiz: Das Landgericht
       verfehle die rechtlichen Anforderungen und verkenne die Maßstäbe für eine
       Unterbringung, heißt es da. Die Frage, ob es überhaupt je verhältnismäßig
       war, Meike S. in der Psychiatrie einzusperren, habe das Landgericht gar
       nicht und das Oberlandesgericht nicht ordentlich geprüft. Stattdessen sei
       man dort von „falschen Tatsachenbehauptungen“ ausgegangen“.
       
       Die Bremer Staatsanwaltschaft beantragt daraufhin die „sofortige
       Freilassung“ von Meike S. Das Landgericht ficht das nicht an: Es lehnt den
       Antrag ab. Erst im Januar diesen Jahres hat es ein Einsehen: Eine schwere
       Straftat sei „nicht mehr zu erwarten“, heißt es nun, mit Verweis auf die
       „umsichtige“ Gutachterin Vera K.
       
       Die lobt nun den „strukturierten und vor allem reizarmen Rahmen“ im
       Maßregelvollzug. Dadurch sei die Manie von Meike S. „möglicherweise
       abgemildert“ worden. Zu der Kritik der Bundesanwaltschaft verlieren die
       Richter kein Wort. Ihr neuer WG-Mitbewohner beschreibt S. als „tapfere,
       nette, gebildete und weltoffene Frau, mit der man sich gerne unterhält“. Ob
       sie wütend sei, wird er vom Landgericht gefragt. „Ja“, sagt er: „Auf die
       Klinik. Auf die Struktur. Auf die Verhältnisse.“
       
       Der Strafprozess gegen Meike S. wird derweil fortgesetzt. „Eigentlich
       müsste er eingestellt werden“, sagt Anwalt Sommerfeldt. Wird er aber nicht.
       Eine Strafe hat die Angeklagte schon bekommen.
       
       4 Feb 2017
       
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