# taz.de -- Waldkindergärten in Schleswig-Holstein: Kinder müssen draußen bleiben
       
       > Schleswig-Holstein macht Waldkindergärten das Leben schwer. Plötzlich
       > dürfen sie keine Bauwagen haben. Dabei war das Land einmal Vorreiter.
       
 (IMG) Bild: Kinder spielen im Waldkindergarten: In Schleswig-Holstein dürfen sie keinen Bauwagen mehr haben
       
       Hamburg taz | Für den Verein „Kind und Demokratie“ schien es gut zu laufen:
       Am 15. November nahm sein Waldkindergarten „Die Tummetotts“ im
       schleswig-holsteinischen Rendsburg den Betrieb auf. Das Schwierigste schien
       geschafft. „Da haben wir uns getäuscht“, sagt der Vereinsvorsitzende Martin
       Richter-Soyka. Denn der Schlussstein des Projekts, eine Schutzhütte, wurde
       vom städtischen Bauamt nicht genehmigt: Das fünf mal fünf Meter große
       Blockhaus beeinträchtige Natur und Landschaft und sei unzulässig. Am
       heutigen Dienstag befasst sich der Rendsburger Bauausschuss mit dem Thema.
       
       Ähnlich wie den Tummetotts geht es nach Angaben des Bundesverbandes der
       Natur- und Waldkindergärten (BVNW) zehn weiteren Waldkindergärten in
       Schleswig-Holstein. Wenn solche Schutzhütten, die zumeist Bauwagen seien,
       nicht genehmigt würden, werde ein zentraler Baustein aus den
       Waldkindergärten herausgebrochen und ein weltweit anerkanntes Konzept
       infrage gestellt, sagt die BVNW-Vorsitzende Ute Schulte Ostermann.
       
       Waldkindergärten gab es schon in den 1950er-Jahren in Schweden. So richtig
       Fahrt nahm die Bewegung in Deutschland mit der Gründung des ersten
       offiziellen Waldkindergartens in Flensburg auf. In Schleswig-Holstein gebe
       es besonders viele, sagt Schulte Ostermann. Bis vor kurzem sei es nicht
       schwierig gewesen, einen Waldkindergarten zu betreiben. Probleme gebe es,
       seit das Kieler Sozialministerium mit der Unfallkasse Nord einen „Leitfaden
       für die Gründung und den Betrieb von Naturkindertagesstätten in
       Schleswig-Holstein“ erstellt habe.
       
       Darin heißt es, Schutzhütten und selbst Bauwagen müssten als bauliche
       Anlagen genehmigt werden. In einem Naturgebiet könne das problematisch
       sein, sofern es sich um einen Standort außerhalb des Siedlungsbereichs
       handele, der Flächennutzungsplan etwas anderes vorsehe und die Belange des
       Naturschutzes und der Landschaftspflege dem entgegen stünden. Genau auf
       diese Punkte, basierend auf dem Paragrafen 35 des Baugesetzbuches, berief
       sich die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Rendsburg, als sie die Hütte
       der Tummetotts ablehnte.
       
       ## „Lasst die Kinder doch einfach im Wald sein“
       
       Der CDU-Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann bestätigte die Landesregierung
       vor zwei Wochen diese Einschränkungen. Wenn sie unbedingt einen Bauwagen
       für einen Waldkindergarten genehmigen wolle, könne eine Gemeinde ja mal
       eben die Bauleitplanung ändern. Eine Notwendigkeit, die Landesbauordnung zu
       ändern oder gar das Baugsetzbuch, sehe die Regierung nicht. „Die Antwort
       ist haarsträubend“, findet Richter-Soyka von den Tummetotts.
       
       Andere Bundesländer zeigen, dass es durchaus einen Spielraum gibt. In
       Baden-Württemberg gelten Schutzhütten für Waldkindergärten als
       Sonderbauten, bei denen gewisse Vorschriften nicht eingehalten werden
       müssen. „Das könnte Schleswig-Holstein auch machen“, so Schulte Ostermann
       vom BVNW.
       
       Zumal das von der SPD, den Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband
       regierte Land Wald- und Naturkindergärten offiziell „befürwortet“ und auch
       auf deren lange Tradition verweist: „Mehr als in anderen Bundesländern
       gelten sie mittlerweile als anerkannte Alternative und haben einen festen
       Platz in der Kita-Landschaft.“
       
       Schulte-Ostermann hält das wegen der besonderen Qualität dieser Art der
       Betreuung auch für völlig angemessen. „Die Kinder sind die ganze Zeit über
       ganzheitlich herausgefordert“, sagt Schulte-Ostermann.
       
       Und warum brauchen Waldkindergärten unbedingt einen Bauwagen? „Es gibt
       Situationen, da muss man sich mit einer Gruppe zurückziehen“, sagt Schulte
       Ostermann. Im Wagen lasse sich trockene Kleidung lagern, Spiel- und
       Bastelmaterial, aber auch die Dinge, die die Kinder im Wald bastelten.
       „Eine fehlende Schutzhütte erschwert die Arbeit der ErzieherInnen sehr“,
       sagt auch Richter-Soyka von den Tummetotts.
       
       Schulte Ostermann findet es angesichts der vielen Naturzerstörung absurd,
       dass ausgerechnet die Bauwagen von Waldkindergärten verboten werden. Dabei
       sei eine frühe Heranführung an die Natur entscheidend, um eine Beziehung
       zur Natur zu entwickeln. „Lasst die Kinder doch einfach im Wald sein“,
       appelliert sie.
       
       30 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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