# taz.de -- Obdachlosem ins Gesicht getreten
       
       > Prozess-Beginn 
       
       Dennis L. wurde zum Verhängnis, dass er sich bei seiner Tat filmen ließ.
       „Zum Zwecke der Selbstinszenierung“, wie es in der Anklageschrift heißt.
       Als die Polizei das Telefon seines Begleiters in einem anderen Verfahren
       durchsuchte, fand sie die Aufnahmen, die Grausames zeigen sollen: In
       Hannovers Fußgängerzone hat L. demnach einem auf einer Bank schlafenden
       Obdachlosen mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Der Kopf des Mannes soll
       über die Bank hinaus geragt haben, weswegen Lebensgefahr bestanden habe. Am
       Mittwoch muss der kampfsporterprobte Dennis L. sich deshalb wegen
       gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hannover verantworten.
       
       Solch brutale Angriffe auf wehrlose Obdachlose sind keine Seltenheit. Im
       Dezember sorgte ein Fall aus Berlin für bundesweite Schlagzeilen. Junge
       Männer hatten in einer U-Bahn-Station versucht, einen Obdachlosen
       anzuzünden. Sie sitzen inzwischen nach einer Öffentlichkeitsfahndung in
       Untersuchungshaft. Weniger Erfolg hatten kurz darauf die Ermittlungen der
       Hamburger Polizei. Sie hatte Zeugen für einen ähnlichen Fall im
       Bahnhofsviertel St. Georg gesucht – bisher ohne Ergebnis. Eine 27-Jährige
       Obdachlose war am 7. Januar davon aufgewacht, wie mehrere Männer an ihrer
       Kleidung zündelten. Außer einem kleinen Brandloch war zum Glück kein
       Schaden entstanden.
       
       Vermutlich im Februar wird sich auch in Hamburg ein Mann wegen eines
       Übergriffs auf einen Obdachlosen vor Gericht verantworten müssen. Der
       Angeklagte soll einem Bettler zunächst aus dem Nichts heraus seinen
       Spendenbecher und eine Tüte mit Diabetikerbesteck entwendet und die
       Gegenstände in einen Mülleimer geworfen haben. Als der 19-Jährige seine
       Sachen wieder herausfischen wollte, soll der Mann mehrmals auf ihn
       eingetreten haben. Bei einer Notoperation stellten Ärzte später eine
       doppelte Fraktur des rechten Schienbeins und diverse Prellungen fest.
       
       Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) wertet jährlich
       Presseberichte aus und führt mit den so gewonnenen Daten eine Statistik
       über Gewalttaten, die sich gegen Obdachlose richten. 52 Fälle von
       Körperverletzung hat sie 2016 gezählt, acht Obdachlose starben in dem Jahr
       sogar durch Gewalt. Hinzu kommen noch die Taten, die sich Obdachlose
       gegenseitig zufügen. Die Werte sind ähnlich hoch wie in den Jahren zuvor.
       Motiv seien häufig Ressentiments gegenüber den Obdachlosen, sagt
       BAGW-Geschäftsführer Thomas Specht: „Für manche Menschen sind Obdachlose
       Freiwild.“ BELA
       
       21 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benjamin Laufer
       
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