# taz.de -- Geschäft mit Gutscheinen: Ein Geschenk für den Handel
       
       > Über Gutscheine unter dem Weihnachtsbaum freuen sich vor allem die
       > Händler. Denn bis zu 50 Prozent werden gar nicht erst eingelöst.
       
 (IMG) Bild: Werden oft durch Gutscheine ersetzt: Paket-Geschenke
       
       BERLIN taz | Eine Massage, ein Kinobesuch oder doch lieber der gute alte
       Büchergutschein? Auch in diesem Jahr lagen wieder zahlreiche Gutscheine
       unter den Weihnachtsbäumen: Laut einer Umfrage des Einzelhandelsverbands
       gehören Gutscheine noch vor Kosmetik, Uhren und Schmuck zu den beliebtesten
       Weihnachtsgeschenken.
       
       „Das größte Problem ist, dass die Leute die Gutscheine vergessen und dann
       nicht mehr einlösen können“, erklärt Julia Rehberg von der
       Verbraucherzentrale Hamburg. Wer an Weihnachten einen Gutschein bekam, hat
       grundsätzlich drei Jahre Zeit, ihn einzulösen. Die Frist beginnt aber erst
       ab Ende des Jahres – Gutscheine von diesem Weihnachten können also noch bis
       Ende 2019 eingelöst werden. Wenn die drei Jahre verstreichen oder der Laden
       pleitegeht, hat man keinen Anspruch mehr auf die Leistung.
       
       Dann ist der eigentliche Beschenkte der Laden, von dem der Gutschein kommt:
       „Für Händler ist das ein sehr lukratives Geschäft“, sagt der
       Marketingwissenschaftler Thorsten Hennig-Thurau von der Universität
       Münster. Ihm zufolge werden 10 bis 50 Prozent der Gutscheine gar nicht
       eingelöst. Gutscheine seien für die Läden eine Marketingmethode und ein
       Mittel der Kundenbindung, so der Wissenschaftler.
       
       Dass sich das wirklich lohnt, zeigen die Zahlen: „In den letzten zwei
       Monaten des Jahres machen die Händler drei Prozent ihres Jahresgeschäfts
       mit Gutscheinen und Bargeldgeschenken“, sagt Kai Falk, Sprecher des
       Einzelhandels. Das entspreche etwa 3 Milliarden Euro. Wenn davon auch nur
       10 Prozent nicht eingelöst würden, wäre das schon ein Gewinn von 300
       Millionen Euro – allein durch die Gutscheine aus dem Weihnachtsgeschäft.
       
       Wer seine Geschenke lieber selbst in Empfang nehmen will, sollte also
       aufpassen, wie lang der Gutschein gültig ist: „In bestimmten Fällen können
       Gutscheine auf ein Jahr befristet werden, kürzer aber nicht. Zum Beispiel
       könnten die Personalkosten oder die Mietkosten steigen, sodass der
       Dienstleister die Leistung nicht mehr für den gleichen Wert anbieten kann
       und einen Verlust machen würde“, erklärt Verbraucherschützerin Rehberg.
       
       Das gelte aber nur bei Gutscheinen über eine bestimmte Leistung,
       beispielsweise einen Friseurbesuch oder eine Massage: „Wenn es ein
       Gutschein über einen bestimmten Geldbetrag ist, darf der meiner Ansicht
       nach nicht befristet werden“, sagt Rehberg. Denn dann könne man für den
       gleichen Betrag einfach weniger Leistung erhalten. Wer jetzt verwirrt ist,
       kann beruhigt sein: „Wie lange der Gutschein gültig ist, muss drauf stehen.
       Es muss gut lesbar sein, sodass der Kunde es zur Kenntnis nehmen kann.“
       
       26 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Mayer
       
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