# taz.de -- Eine Meinung bleibt verboten
       
       > VOLKSVERHETZUNG Karlsruhe schränkt die Meinungsfreiheit „ausnahmsweise“
       > ein. Die Verherrlichung des NS-Regimes ist strafbar
       
       KARLSRUHE taz | Die jährlichen Gedenkmärsche für den ehemaligen
       Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß können verboten werden. Dies hat gestern
       das Bundesverfassungsgericht in einer lange erwarteten Entscheidung
       verkündet. Die Richter erklärten dabei erstmals „Sonderrecht“ für zulässig,
       das gezielt an die Schrecken der nationalsozialistischen Herrschaft
       anknüpft.
       
       Seit 2005 werden die jährlichen Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel verboten.
       Grundlage der Verbote ist eine von Rot-Grün neu eingeführte Strafvorschrift
       der Volksverhetzung. Als Volksverhetzung ist seitdem die öffentliche und
       den öffentlichen Frieden störende Billigung, Verherrlichung und
       Rechtfertigung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft strafbar. Wer solche
       Äußerungen macht, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Vor allem sollte die
       neue Vorschrift Verbote von rechtsextremen Demonstrationen erleichtern.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt sowohl die neue Strafvorschrift als
       auch ihre Anwendung für Demo-Verbote in Wunsiedel für zulässig erklärt. Das
       neue Strafgesetz sei zwar kein „allgemeines Gesetz“, weil es sich gezielt
       gegen eine bestimmte Meinung richte. Das aber sei ausnahmsweise zulässig,
       „angesichts des Unrechts und Schreckens, den die nationalsozialistische
       Herrschaft verursacht hat“. Die Vorschrift verbiete „eine zustimmende
       Bewertung von Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes“ nicht
       generell.
       
       Das Grundgesetz könne weithin geradezu als Gegenentwurf zum NS-Regime
       gedeutet werden, so die Richter des Ersten Senats. Die Bundesrepublik sei
       auch heute noch nachhaltig durch die Erfahrung einer Zerstörung alle
       zivilisatorischen Errungenschaften geprägt. Die Entscheidung fiel
       einstimmig.
       
       Kläger war der kürzlich verstorbene Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger. Die
       Richter verkündeten den Beschluss aber trotz seines Todes, weil die Sache
       schon entscheidungsreif war und der Streit allgemeine verfassungsrechtliche
       Bedeutung hatte.
       
       CHRISTIAN RATH
       
       Inland SEITE 6
       
       18 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTIAN RATH
       
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