# taz.de -- Debatte um Umgang mit Türkei: Die umstrittene Ehre des Doktor Yıldırım
       
       > Der Asta der TU Berlin fordert, dem türkischen Ministerpräsidenten den
       > Ehrendoktortitel abzuerkennen.
       
 (IMG) Bild: Hier lacht er noch: Kann Binali Yildirim seine Ehrendoktorwürde behalten?
       
       Wie politisch ist Wissenschaft? Diese Frage wurde am Mittwoch an der
       Technischen Universität (TU) Berlin in der Sitzung des Akademischen Senats
       heiß diskutiert. Die Studierendenvertretung Asta der TU forderte, dem
       türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldırım die Ehrendoktorwürde zu
       entziehen. Der Grund: die massenhaften Entlassungen von Lehrkräften an
       türkischen Universitäten.
       
       Den repräsentativen Titel hatte die TU Berlin Yıldırım 2011 verliehen, weil
       er mit der Gründung der Deutsch-Türkischen Universität in Istanbul den
       akademischen Austausch zwischen Istanbul und Berlin entscheidend
       vorangebracht habe. Zudem habe er sich um die Ausbildung und Verbreitung
       der Informations- und Kommunikationstechnologie verdient gemacht, so die
       Begründung der Universität.
       
       Für die hochschulpolitische Referentin des Asta, Hannah Eberle, ist diese
       Auszeichnung ein Hohn. „Wie sehr sich Binali Yıldırım in der
       Kommunikationstechnik hervorgetan hat, hat er bei den Gezi-Protesten
       bewiesen, als er Twitter abgeschaltet hat“, sagt sie.
       
       ## Ein Paragraf mit dunkler Vergangenheit
       
       Die TU könne dem türkischen Ministerpräsidenten den Ehrendoktortitel aber
       nur dann aberkennen, wenn er sich „durch sein späteres Verhalten eines
       Ehrendoktors unwürdig“ erweise, erklärt der Präsident der TU Berlin,
       Christian Thomsen. Rechtliche Grundlage dafür ist ein Paragraf im Berliner
       Hochschulgesetz mit dunkler Vergangenheit: Während des Nationalsozialismus
       sei das Kriterium des „unwürdigen Verhaltens“ benutzt worden, um jüdischen
       Wissenschaftlern akademische Titel zu entziehen, erläutert Thomsen. Der
       Bund habe das Gesetz 2010 aufgehoben; im Berliner Hochschulgesetz steht der
       Paragraf nach wie vor.
       
       Im Fall Yıldırım beruft sich der TU-Präsident auf ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von 2014. Der Entzug des Doktorgrades wegen
       „Unwürdigkeit“ komme nur bei wissenschaftsbezogenen Verfehlungen in
       Betracht, urteilte das Gericht, da die Hochschulen zu außerhalb der
       Wissenschaft angesiedelten Werturteilen nicht berufen seien. Ein Prozess um
       den Entzug von Yıldırıms Ehrendoktortitel könne deshalb nur scheitern, ist
       Thomsen überzeugt.
       
       Hannah Eberle vom Asta sieht das anders: „Die Ehrendoktorwürde auf das
       Kriterium der sachlichen Kompetenz zu reduzieren, ist ein Fehler, denn
       Wissenschaft ist politisch.“ Die Aberkennung sei nur ein erster Schritt.
       Der Asta forderte insgesamt eine klare Positionierung der Universität zu
       den Geschehnissen in der Türkei.
       
       Das Präsidium der TU will den Fall nun dem Ehrenausschuss der Universität
       zur Prüfung vorlegen. Zudem kündigte die Unileitung weitere Konsequenzen
       an: Die Vorbereitungen für drei neue Studiengänge an der Partnerhochschule
       in Istanbul sollen gestoppt werden; drei weitere Studiengänge, die bereits
       laufen, sollen weiterbetrieben werden. „Damit setzen wir ein klares Signal,
       aber wir lassen nicht die 140 Studenten im Stich, die sich bereits dort
       immatrikuliert haben“, sagte Thomsen.
       
       7 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Kimmerle
       
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