# taz.de -- Flüchtlingswohnen in Berlin: Wie die Degewo integriert
       
       > Berlins größte kommunale Wohnungsbaugesellschaft plant eine
       > Flüchtlings-WG. Wer da wohnen will, braucht aber eine unbefristete
       > Aufenthaltserlaubnis.
       
 (IMG) Bild: Diese Wohngemeinschaft ist für Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung.
       
       Ach, die Degewo: Da ist Berlins größte kommunale – im Besitz der Stadt
       befindliche – Wohnungsbaugesellschaft gerade erst in ein PR-Desaster
       geschlittert, das ihren Pressesprecher den Job gekostet und heftig am Lack
       des Bausenators gekratzt hat. Eine Mail, in der der Unternehmenssprecher
       Kollegen auffordert, Fragen eines Journalisten zunächst nicht zu
       beantworten, um im Sinne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
       „kritische Berichte möglichst zu unterbinden“, war peinlicherweise auch an
       den fragenden Journalisten der Berliner Zeitung gegangen.
       
       Nun startet die Degewo einen Versuch zur Sympathierückgewinnung, der
       allerdings einen ähnlich hohen Peinlichkeitswert hat. Das Projekt, auf das
       die Wohnungsbaugesellschaft so stolz ist, dass sie seit Tagen ihre
       Internetseite damit aufmacht, heißt „FRED“ („Fairness, Respekt, Engagement
       und Degewo“) und bedeutet, dass das Unternehmen eine seiner 75.000
       Wohnungen für eine „Integrations-WG für zwei Geflüchtete und zwei
       Nicht-Geflüchtete“ zur Verfügung stellt.
       
       Das ist super, denn bisher hat sich die Degewo bei der Vermietung an
       Geflüchtete nicht hervorgetan: 250 Wohnungen stellen die sechs kommunalen
       Wohnungsbaugesellschaften insgesamt jährlich für Flüchtlinge zur Verfügung
       – aus einem 320.000-Wohnungen-Bestand.
       
       Die Peinlichkeit liegt anderswo: Von Geflüchteten, die in FRED einziehen
       möchten, verlangt die Degewo eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Nur:
       Flüchtlinge mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung gibt es gar nicht –
       schon gar nicht, wenn sie, wie die Degewo sich das vorstellt, noch
       studieren oder in Ausbildung sind. Wer das Asylverfahren erfolgreich
       absolviert hat, bekommt immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wer
       nach Jahren in Deutschland sein Geld selbst verdient, kann auf eine
       (unbefristete) Niederlassungserlaubnis hoffen – für Studis und Azubis gilt
       das in der Regel nicht. Selbst wer ganz ohne Flucht einfach zum Studieren
       aus dem Ausland herkommt, bekommt nur eine befristete
       Aufenthaltsgenehmigung.
       
       So kann man Geflüchteten nur empfehlen, sich auf die FRED-Plätze für
       Nichtgeflüchtete zu bewerben: Für die gilt die Bedingung nämlich nicht. Sie
       sollen stattdessen „eine große Portion Unvoreingenommenheit“ mitbringen,
       heißt es in der Degewo-Ausschreibung – nun, die braucht wohl jeder im
       Umgang mit dieser Wohnungsbaugesellschaft. Vor allem aber täte sie der
       Degewo selbst gut.
       
       16 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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