# taz.de -- Urteil zu Steuersünder-Datensätzen: Ermittlungen mit CDs sind rechtens
       
       > Die Nutzung von Steuer-CDs verstößt nicht gegen die persönlichen
       > Grundrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Sehen nach nichts aus, aber helfen bei der Suche von Steuersündern
       
       Straßburg afp/dpa | Eine gestohlene Steuersünder-CD darf Grundlage für
       strafrechtliche Ermittlungen sein. Mit dieser Feststellung wies der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die
       Beschwerde eines Ehepaars gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen das
       Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ab. Ein Gericht in Bochum hatte im
       April 2008 eine Hausdurchsuchung bei dem Ehepaar angeordnet.
       
       Grundlage für die Hausdurchsuchung war eine CD mit Datensätzen von rund 800
       Kunden, die ein ehemaliger Angestellter der Liechtensteiner LGT-Bank
       illegal kopiert und für mehrere Millionen Euro an den
       Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Die deutsche Justiz ermittelte
       gegen das Ehepaar wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 100.000 Euro.
       
       Vor dem Straßburger Gericht machten die 77 und 74 Jahre alten
       Beschwerdeführer geltend, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer
       gestohlenen Datei beruht und sei somit nicht rechtens gewesen. In
       Deutschland war das Paar vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht
       gezogen, das die Beschwerde im September 2011 abgewiesen hatte.
       
       Dem schloss sich das Straßburger Gericht an. Zwar habe die Hausdurchsuchung
       die Privatsphäre der Kläger verletzt, heißt es in den Urteil. Sie habe aber
       ein legitimes Ziel verfolgt – die Sicherstellung von Beweisen.
       Steuerhinterziehung stelle eine schwerwiegende Straftat dar, erklärte das
       Gericht weiter. Dem Staat gingen dadurch Geldmittel verloren, dies schränke
       seine Möglichkeit ein, „im kollektiven Interesse zu handeln“.
       
       ## Letztes Wort ist noch nicht gesprochen
       
       Daher seien die Strafermittlungen notwendig gewesen. Die gestohlene Datei
       sei zudem zum damaligen Zeitpunkt die einzige Grundlage für die
       Ermittlungen gewesen. Insofern habe die deutsche Justiz den Grundsatz der
       Verhältnismäßigkeit gewahrt. In einem Strafverfahren wurde das Paar im
       August 2012 mangels Beweisen freigesprochen.
       
       Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichtshofs für
       Menschenrechte gefällt. Dagegen können die Beschwerdeführer binnen drei
       Monaten Rechtsmittel einlegen. Das Gericht kann den Fall dann an die 17
       Richter der Großen Kammer verweisen, es muss dies aber nicht tun.
       
       Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten. Bundesweit haben
       sich nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums seit dem
       Jahr 2010 rund 120.000 Steuerbetrüger selbst angezeigt. Deutschlandweit
       summieren sich demnach die geschätzten Mehreinnahmen auf inzwischen sechs
       Milliarden Euro.
       
       6 Oct 2016
       
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