# taz.de -- Kommentar Urteil zum Bosnienkrieg: Feigheit bleibt unbestraft
       
       > Der Genozid von Srebrenica wird keine Folgen für den damaligen Chef der
       > Blauhelme haben. Was bleibt, ist die Erinnerung an das Versagen der UN.
       
 (IMG) Bild: Niederländische Soldaten in Potocari 1995 vor hunderten muslimischen Zivilisten, die aus Srebrenica geflohen waren (Archivbild)
       
       Wer sich jemals mit dem Genozid in Srebrenica 1995 beschäftigt hat, der
       erinnert sich an die Bilder des niederländischen Offiziers Thomas
       Karremans, als dieser nach und während des Mordens an über 8.000 Menschen
       mit dem serbischen Oberkommandierenden Ratko Mladic gemeinsam das Glas hob.
       Karremans ist seitdem für viele der Inbegriff eines vor dem Massenmörder
       eingeknickten rückgratlosen, ja feigen Offiziers der UN-Blauhelme geworden.
       
       Dass der Mann und seine gesamte Truppe noch 2006 für „seine Tapferkeit“ mit
       einem Orden des niederländischen Staates ausgezeichnet wurde, bedeutete für
       die überlebenden Angehörigen der Opfer eine doppelte Verhöhnung. In der Tat
       haben sich die niederländischen UN-Truppen damals nicht mit Ruhm
       bekleckert. Als 40.000 Menschen aus der „UN-Schutzzone“ Srebrencia in das
       UN-Lager in Potocari flohen, waren sie jedoch auch überfordert. Mit 400
       Mann gegen Tausende Serben standen sie auf verlorenem Posten. Und trotz der
       Bitten Karremans um Luftunterstützung blieb diese aus.
       
       Die wirkliche Entscheidung über die Aufgabe Srebrenicas und anderer
       Enklaven mit all den schrecklichen Folgen wurde weiter oben getroffen, von
       der niederländischen Regierung, den Verantwortlichen der UN, den
       Mitgliedern des Weltsicherheitsrates, also den wichtigsten Mächten der
       Welt.
       
       Trotzdem war es wichtig, dass der ehemalige Übersetzer Hasan Nuhanović, der
       drei niederländische Blauhelme bat, seinen Bruder in den rettenden Konvoi
       nach Tuzla mitzunehmen, ein Gerichtsverfahren gegen diese angestrengt hat.
       Während er selbst mitfahren durfte, wurde sein Bruder von diesen Männern
       „wissentlich“ in den Tod geschickt, erklärte er.
       
       2013 erzielten er und seine Mitkläger einen Teilerfolg, das Oberste
       niederländische Gericht gestand immerhin eine Entschädigung zu. In der
       Sache über die Verstrickung der Blauhelme aber blieb es hart. Am Donnerstag
       hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Urteil
       aus den Niederlanden bestätigt, der Völkermord werde keine strafrechtlichen
       Folgen für den damaligen UN-Kommandanten Thomas Karremans haben.
       
       Das niederländische Gericht hätte in dem Fall ausreichend ermittelt. Das
       juristische Verfahren im Fall Nuhanović ist damit offenbar abgeschlossen.
       Was bleibt, ist die Erinnerung an das Versagen der Vereinten Nationen in
       Bosnien. Auch daran, dass Mitarbeiter der Vereinten Nationen – selbst bei
       gravierendem Fehlverhalten – über eine Art diplomatischer Immunität
       verfügen.
       
       23 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erich Rathfelder
       
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