# taz.de -- Verbraucherschützerrüffeln WhatsApp
       
       > DATEN Messengerdienst gibt Kundendaten an Facebook weiter. Betroffen sind
       > Millionen
       
       BERLIN taz | Der Dachverband der deutschen Verbraucherschützer hat den
       Messengerdienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an Facebook
       abgemahnt. Der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) fordert von
       WhatsApp eine Unterlassungserklärung bis Mittwoch, sonst „werden wir
       prüfen, ob wir klagen“, erklärte Christopher Kunke vom vzbv. Die
       Verbraucherzentrale hält die neuen Bedingungen für rechtswidrig. Eine
       Stellungnahme des US-Unternehmens war gestern nicht zu erhalten.
       
       Seit zwei Jahren gehört WhatsApp zu Facebook. Der Messengerdienst betonte
       lange, er wolle von Facebook unabhängig bleiben. Mit den Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen (AGB), die seit dem 25. August gelten, wollen die
       beiden Firmen nun allerdings die Daten ihrer Nutzer austauschen.
       
       Das stößt bei den Verbraucherschützern auf Kritik. Schon die Einwilligung
       in die neuen AGB werde von WhatsApp nicht ordnungsgemäß eingeholt, erklärte
       Christopher Kunke vom vzbv. Denn der Nutzer müsse bei seiner Bestätigung
       der neuen AGB auf dem Smartphone nicht selbst die Option wählen, dass die
       Daten von Facebook zu Werbezwecken verwendet werden – den Haken hat
       WhatsApp dort schon gesetzt. „Nach der gängigen Rechtsprechung wäre hier
       eine aktive und bewusste Zustimmung nötig“, sagt Kunke. Immerhin diesen
       Haken kann der Nutzer entfernen. Dann darf Facebook die Daten nicht für
       personalisierte Werbung nutzen – weitergegeben werden sie aber trotzdem.
       Die Verbraucherzentrale sieht damit Millionen von Kunden getäuscht.
       
       Besonders kritisch finden die Verbraucherschützer, dass von dem
       Datenaustausch auch Menschen betroffen sind, die WhatsApp oder Facebook gar
       nicht nutzen. Denn der Messengerdienst will die kompletten Telefonbuchdaten
       der User weitergeben. Wer WhatsApp weiter nutzen möchte, muss daher
       versichern, dass er das Recht hat, die Telefonnummern seiner Kontakte an
       Facebook weiterzureichen. „Niemand wird alle seine Kontakte um Erlaubnis
       fragen und nur dann hätte man das Recht, die Telefonnummern
       weiterzureichen“, sagt Christopher Kunke. Whatsapp möchte sich zudem vom
       Nutzer absegnen lassen, ihn über künftige Änderungen nicht mehr informieren
       zu müssen. Das hält der vzbv für ebenso unzulässig wie das Recht, Nutzern
       aus beliebigen Gründen zu kündigen.
       
       WhatsApp ist in der Branche für Messengerdienste Marktführer. Zwei Drittel
       aller deutschen Internetnutzer schreiben regelmäßig Nachrichten per
       WhatsApp. Tobias Pastoors
       
       20 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Pastoors
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA