# taz.de -- Die Spitze des Werbeeisbergs
       
       > Lobbyismus an Schulen Der Versandriese Amazon deckt kreative Schulklassen
       > mit Preisen der eigenen Produktpalette ein. Vier Bundesländer haben den
       > Amazon-Schulwettbewerb nun verboten, Sachsen hingegen hält daran fest
       
 (IMG) Bild: Kann ein Kindle schlecht sein, wenn sich eine Schülerin so daran erfreut? Amazon verschenkt sie an deutschen Schulen
       
       von Claudia Hennen
       
       Schulleiterin Silke Kruppa freut sich über die 30 Kindle-Geräte, über die
       die Grundschule Rötha in Sachsen seit zwei Monaten verfügt. Ihre
       Förderklasse hat sie mit einer selbst geschriebenen Geschichte gewonnen –
       gesponsert hat sie Amazon. „Solche hochwertigen Geräte hätten wir uns nie
       leisten können“, gibt die 46-Jährige unumwunden zu. Der Haushaltsrahmen sei
       eng gesteckt. Und dank des beigelegten Büchergutscheins könne sie den
       Schülern die vierfache Zahl an Büchern anbieten. Das sei gut für die
       Lesemotivation, Produktwerbung hin oder her.
       
       Wie stark sich Unternehmen an Schulen engagieren sollten, darüber gehen die
       Meinungen auseinander. Für viele Verbraucherschützer und Politiker ist
       klar: Amazons Wettbewerb „Kindle Storyteller Kids“ ist Schleichwerbung und
       hat an den Schulen nichts verloren. Rund 300 Schulklassen machten dieses
       Jahr beim Schreibwettbewerb mit, allein für die Teilnahme winkt ein
       50-Euro-Amazon-Gutschein. Gewinner erhalten neben den Kindle-Lesegeräten
       und dem Büchergutschein auch eine Führung durch eines der
       Amazon-Logistikzentren. Im Regionalfernsehen laufen die immer gleichen
       Bilder: Grundschüler stehen in einer Halle voll mit Konsumartikeln und
       recken stolz E-Book-Reader und Gutscheine des Internetriesen in die Kamera.
       Von geglückter PR und Produktwerbung spricht Amazon selbst natürlich nicht:
       Ihm gehe es darum, die Lese- und Schreibfähigkeit der Kinder zu fördern.
       
       Das kauft dem Konzern mittlerweile nicht mehr jeder ab. Als erstes
       Bundesland erklärte Hessen Anfang Mai den Schülerschreibwettbewerb als
       unzulässig, das hessische Schulministerium untersagte den Grundschulen des
       Landes eine künftige Teilnahme. Der Wettbewerb verstoße gegen die
       rechtlichen Vorschriften zum Werbeverbot in Schulen. Auch
       Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilen
       mittlerweile diese Einschätzung. Sie alle bemängeln, dass als Preise
       ausschließlich Amazon-Produkte winken und die Preisverleihung in den
       firmeneigenen Hallen stattfindet.
       
       Das sieht man nicht überall so. Besonders lax geht Sachsen mit den „Kindle
       Kids“ um. Dort hält das Schulministerium den Wettbewerb für vereinbar mit
       dem Schulgesetz. Verbote sind nur vorgesehen, wenn etwa der Unterricht
       beeinträchtigt oder der Wettbewerb überwiegend kommerziellen Zwecken diene.
       Imagepflege von Unternehmen falle jedoch nicht darunter, heißt es in einem
       Schreiben an den Verein LobbyControl, das der taz vorliegt.
       
       Da wundert es nicht, dass die Sächsische Bildungsagentur, eine dem
       Schulministerium nachgeordnete Behörde, den Schulen empfahl, am
       Amazon-Wettbewerb teilzunehmen. So erfuhr Rektorin Silke Kruppa von der
       Gewinnerschule aus Rötha davon. Bildungsagentur-Sprecher Roman Schulz
       begründet die Unterstützung damit, dass der Wettbewerb die Lesekompetenz im
       digitalen Zeitalter fördere. Dafür nehme man „gewisse Werbeeffekte in
       Kauf“.
       
       Amazons Schulwettbewerb ist nur die Spitze des Eisbergs. Wissenschaftler
       der Universität Augsburg fanden heraus, dass die Zahl kostenloser
       Schulmaterialien von Wirtschaftsunternehmen massiv angestiegen sind, von
       845 im Jahr 2011 auf mehr als 17.000 im Jahr 2013. Von den 20
       umsatzstärksten deutschen Unternehmen bieten 16 Schulmaterialien an.
       
       Felix Kamella von LobbyControl begrüßt daher das jüngste Verbot des
       nordrhein-westfälischen Schulministeriums und hofft auf eine
       „Signalwirkung“. Allerdings zeige die Tatsache, dass der Schulwettbewerb
       drei Jahre ungehindert stattfinden konnte, dass Schulen und Lehrer nicht
       ausreichend sensibilisiert seien. Kamella sieht Handlungsbedarf,
       Schulministerin Silvia Löhrmann (SPD) sollte Schulen besser vor der
       Einflussnahme von Unternehmen schützen und den kritischeren Umgang mit
       außerschulischen Akteuren fördern.
       
       Die entsprechenden Gesetze reichen zum Schutz vor Werbeeinflüssen nicht
       aus. Zwar ist in fast allen Bundesländern – eine Ausnahme ist Berlin –
       Werbung an der Schule verboten. Schulsponsoring und Firmenkooperationen
       sind jedoch erlaubt. In NRW etwa dann, wenn die Werbewirkung „deutlich
       hinter den schulischen Nutzen zurücktritt“. Solche schwammigen Vorgaben
       lassen Schulen und Unternehmen Interpretationsspielraum. Dazu kommt, dass
       jede dritte Grundschule in NRW personell unterversorgt ist, wie gerade eine
       aktuelle Studie des Verbands für Bildung und Erziehung (VBE) festgestellt
       hat. Fehlt Schulleitern und Lehrern schlichtweg die Zeit, Angebote von
       Wirtschaftsunternehmen pädagogisch zu prüfen? Oder muss die Landesregierung
       die Schlupflöcher für Lobbyismus im Schulgesetz stopfen, wie nun der
       Piraten-Fraktionschef in NRW, Michele Marsching, fordert.
       
       Das späte Handeln verwundert nicht nur ihn. Amazon ist nicht der erste
       eindeutige Lobbyismusfall in NRW. Im Herbst wurde bekannt, dass Schulen in
       Kooperationsverträgen RWE versprachen, ihren Schülern den Nutzen der
       Braunkohle positiv zu vermitteln. Löhrmanns Ministerium forderte die
       Schulen damals lediglich auf, „die Vereinbarungen und deren
       Anwendungspraxis den geltenden rechtlichen Regelungen anzupassen.“ Erst vor
       wenigen Wochen gab es wieder Wirbel, als an Hunderten Grundschulen
       Panini-Sammelhefte kostenlos verteilt wurden. Unerlaubte Werbung, urteilte
       die Bezirksregierung in Düsseldorf.
       
       Und doch sieht das nordrhein-westfälische Schulministerium keinen weiteren
       Handlungsbedarf, verweist auf eine sechs Jahre alte Broschüre zum
       Schulsponsoring. Dort finden sich vor allem Praxistipps für Schulen, etwa
       zur Gewinnung von Sponsoren oder zur steuerlichen Absetzbarkeit.
       Fallbeispiele für Produktwerbung? Fehlanzeige.
       
       Und somit bleibt es den Schulen nach wie vor selbst überlassen, ihre
       Kooperationen abzuwägen.
       
       Klaudia Funk-Bögershausen, Leiterin der Wiehagenschule in Werne, hat
       zweimal beim Amazon-Wettbewerb teilgenommen. Sie störte die Produktbindung.
       Schließlich entschied die Schulkonferenz, die Finger von „Kindle Kids“ zu
       lassen.
       
       22 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudia Hennen
       
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