# taz.de -- Zeit für die Zehn!
       
       > Essay Es gibt viele gute Argumente für einen Mindestlohn, von dem man
       > tatsächlich leben kann
       
       Christoph Butterwegge 
       
       Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen
       Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde, den CDU, CSU und SPD auf
       Drängen der Letzteren eingeführt haben. Vom nächsten Jahreswechsel an gilt
       er für alle Wirtschaftszweige, darunter auch solche, die zunächst
       Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen oder in Tarifverträgen
       vorübergehend niedrigere Lohnuntergrenzen vereinbart hatten. Ende Juni
       soll nun die Mindestlohnkommission der Bundesregierung, ein Gremium aus
       drei Arbeitgeber- und drei Gewerkschaftsvertretern, einem „neutralen“
       Vorsitzenden und zwei beratenden Wissenschaftlern, der Politik eine
       Empfehlung geben: darüber, wie hoch der Stundensatz ab 2017 sein soll.
       
       ## Ein riesiger Fortschritt
       
       Aufgrund zahlreicher Ausnahme-, Sonder- und Übergangsregelungen, etwa für
       Langzeitarbeitslose, Jüngere ohne Berufsabschluss, Kurzzeitpraktikanten und
       Zeitungszusteller, sowie geschickter Ausweichstrategien der Arbeitgeber kam
       der Mindestlohn keineswegs bei sämtlichen Niedrigstlöhnern in Deutschland
       an. Trotzdem war er gegenüber dem früheren, quasi rechtlosen Zustand dieser
       Arbeitnehmer ein riesiger Fortschritt. Annähernd vier Millionen
       Beschäftigte, die vor allem im Einzelhandel, im Hotel- und
       Gaststättengewerbe tätig sind, haben unmittelbar von der
       Mindestlohnregelung profitiert, weil ihre Lohnhöhe unter 8,50 Euro brutto
       pro Stunde lag.
       
       Durch den Mindestlohn sind extreme Niedriglöhne und noch größere
       Lohnungleichheit verhindert worden. 58.000 Minijobber haben bis zum Herbst
       2015 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
       gewechselt. Zurückgegangen ist auch die Zahl der meist schlecht bezahlten
       Praktika. Schließlich hat der Mindestlohn weder der Konjunktur noch dem
       Arbeitsmarkt geschadet, wie von seinen liberalkonservativen Kritikern
       prophezeit. Ganz im Gegenteil hat er die Massenkaufkraft erhöht, die
       Binnennachfrage belebt und das Wirtschaftswachstum angekurbelt. Allerdings
       konnten nur etwa 57.000 der 1,3 Millionen sogenannten Aufstocker durch den
       Mindestlohn dem Hartz-IV-Bezug entfliehen. Die besonders schützenswerte
       Gruppe der Langzeitarbeitslosen hat offenbar in keiner Weise davon
       profitiert, dass sie sechs Monate lang vom Mindestlohn ausgeschlossen ist.
       Bei den Jobcentern stehen nicht etwa die Arbeitgeber Schlange, um
       Erwerbslose unterhalb des üblichen Mindestlohnniveaus einzustellen.
       Vielmehr wirken die bekannten Vorbehalte gegenüber Menschen fort, die über
       einen längeren Zeitraum hinweg Transferleistungen bezogen haben.
       
       Folgendes Zwischenfazit kann man ziehen: Zwar hat der Mindestlohn für mehr
       (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung gesorgt, Armut und soziale
       Ausgrenzung aber nicht beseitigt. Als die Zahl der Zuwandernden im
       Spätherbst 2015 so stark stieg, dass die Mainstream-Medien fortan nicht
       mehr die „deutsche Willkommenskultur“ feierten, sondern unter dem
       Schlagwort „Flüchtlingskrise“ überwiegend einer rigideren Fremdenabwehr das
       Wort redeten, sahen Wirtschaftslobbyisten und Neoliberale ihre Chance
       gekommen, eine Abschaffung oder Aufweichung des Mindestlohns zu fordern.
       Hans-Werner Sinn, damals noch (einflussreicher) Präsident des ifo Instituts
       für Wirtschaftsforschung in München, schlug mehrfach vor, die seit dem 1.
       Januar 2015 gültige Lohnuntergrenze zu senken oder ganz aufzugeben. Der
       CDU-Wirtschaftsrat verlangte eine befristete Ausnahmeregelung und
       niedrigere Einstiegslöhne für Flüchtlinge, und auch der Sachverständigenrat
       zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wollte Flüchtlinge
       auf der Suche nach einem Arbeitsplatz wie Langzeitarbeitslose behandeln und
       ihnen sogar zwölf Monate lang den Mindestlohn vorenthalten. Außerdem sollte
       dieser nach Meinung der „fünf Wei
       
       sen“ vorerst nicht erhöht werden.
       
       Ein solcher Maßnahmenkatalog würde nicht bloß die Armut der betroffenen
       Flüchtlinge vergrößern und erneut das gesamte Lohnniveau in Deutschland
       nach unten ziehen, sondern auch die Zahl der „aufstockenden“
       Hartz-IV-Bezieher erhöhen, also den Staatshaushalt zusätzlich belasten, die
       Massenkaufkraft verringern und damit die durch den Mindestlohn gestärkte
       Binnenkonjunktur abwürgen. Außerdem würde Wasser auf die Propagandamühlen
       der extremen Rechten geleitet, die vom sozialen Abstieg bedrohten
       Angehörigen der unteren Mittelschicht einzureden versucht, dass ihnen
       Zuwanderer die Jobs wegschnappen.
       
       Da sich die Mindestlohn-Kommission laufend an der Tariflohnentwicklung
       orientieren soll und davon nur mit einer Zweidrittelmehrheit abweichen
       kann, seitens der Arbeitgeber jedoch mit Hinweis auf den Zuwachs an
       Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt sogar eine Absenkung des Mindestlohns ins
       Gespräch gebracht wurde, ist für 2017 höchstens eine leichte Erhöhung auf
       8,75 bis 8,85 Euro pro Stunde zu erwarten. Das reicht jedoch selbst bei
       Vollzeitbeschäftigung nicht zur Deckung des soziokulturellen
       Existenzminimums aus. Zudem hätte Deutschland als stärkster
       „Wirtschaftsstandort“ damit immer noch den niedrigsten Mindestlohn in
       Westeuropa.
       
       Wenn die Würde des (arbeitenden) Menschen gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes
       den Maßstab bildet, um den im Gesetzestext der Großen Koalition geforderten
       „angemessenen Mindestschutz“ der Beschäftigten zu garantieren, kann man
       vier unterschiedliche Messlatten an den Mindestlohn anlegen.
       
       Erstens die Gewährleistung des Existenzminimums: Reicht er aus, um ohne den
       ergänzenden Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leben zu können?
       Zweitens die Vermeidung von Erwerbsarmut: Reicht er aus, um nicht arm oder
       armutsgefährdet sein, das heißt wenigstens 50 bzw. 60 Prozent des mittleren
       Lohns zu erzielen? Drittens die Überwindung der Niedriglohnschwelle: Reicht
       er aus, um wenigstens zwei Drittel des Durchschnittslohns zu verdienen?
       Viertens die Vermeidung von Altersarmut: Reicht er aus, um auch im
       Rentenalter ohne den ergänzenden Bezug staatlicher
       Grundsicherungsleistungen leben zu können?
       
       Der geltende Mindestlohn ermöglicht es seinen Beziehern in den meisten
       Fällen allerdings nicht einmal, die niedrigste Hürde zu nehmen: Nur wer
       keine Kinder und eine preiswerte Mietwohnung hat, kommt durch den
       Mindestlohn in der bisherigen Höhe aus Hartz IV heraus. Denn man muss über
       den höheren Lohn erstens die Miete und die Heizkosten erwirtschaften, die
       bisher das Jobcenter bezahlt hat; zweitens die Differenz zwischen dem
       Kindergeld und dem Hartz-IV-Regelsatz für Kinder. Und einem entgeht auch
       noch das Bildungs- und Teilhabepaket, außer wenn Kinderzuschlag oder
       Wohngeld bezogen wird.
       
       ## Kein Armutslohn im Reichtum
       
       Nur wenn man sich auf Dauer mit dem Phänomen der „working poor“ abfindet,
       kann man einen Mindestlohn unterhalb der Armutsrisikoschwelle von 60
       Prozent akzeptieren. Hierzulande erreicht der Mindestlohn nach Erhebungen
       des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
       (WSI) gerade einmal 47,8 Prozent des mittleren Lohns. In einem reichen Land
       wie der Bundesrepublik darf der Mindest- allerdings kein Armutslohn
       bleiben!
       
       Um mit dem ausufernden Niedriglohnsektor das Hauptrisiko für Armut in
       Deutschland zu verschließen, müsste der Mindestlohn flächendeckend sein und
       allen Beschäftigten wenigstens zwei Drittel des Medianlohns sichern. Um
       nach 45-jähriger Vollzeitberufstätigkeit eine Rente oberhalb der
       Grundsicherung im Alter zu gewährleisten, müsste der Stundenlohn nach
       Regierungsangaben sogar mehr als 11,50 Euro betragen. Berücksichtigt man
       die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sozialökonomische
       Großwetterlage und das politische Klima, muss analog zur vom demokratischen
       US-Präsidentschaftskandidaten Bernie Sanders unterstützten
       Gewerkschaftskampagne „Fight for Fifteen“ für einen Mindestlohn von 15
       Dollar hierzulande die Losung ausgegeben werden, dass es Zeit für 10 Euro
       ist. Da alle westeuropäischen Staaten bereits heute einen – teilweise sogar
       erheblich – höheren Mindestlohn als die Bundesrepublik haben, Deutschland
       aber das wirtschaftsstärkste EU-Mitglied ist, sind 10 Euro pro Stunde
       notwendig. Dadurch lässt sich auch verhindern, dass sich Deutschland durch
       Lohndumping noch länger Wettbewerbsvorteile gegenüber schwächeren
       Konkurrenten wie den „Euro-Krisenstaaten“ Griechenland, Portugal und
       Italien verschafft.
       
       11 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Butterwegge
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA