# taz.de -- Urteil im „Sturm-18“-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Neonazi
       
       > Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung: Der
       > 41-jährige Neonazi Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich
       > gezeigt“.
       
 (IMG) Bild: Der rechtsextreme Verein „Sturm 18“ ist mittlerweile verboten
       
       Kassel dpa | Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur
       Körperverletzung hat das Landgericht Kassel einen Neonazi zu zweieinhalb
       Jahren Haft verurteilt. Der 41-jährige Bernd T. habe seine
       „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter am
       Montag. Fünf Mitangeklagte erhielten Strafen von Geldbußen (150 Tagessätze
       zu 10 Euro) bis zu Haftstrafen von bis zu 20 Monaten ohne Bewährung. Nach
       Überzeugung der Kammer hatte T. unter anderem einen jungen Mann in eine
       Wohnung drängen und schlagen lassen, damit dieser Mitglied des von T.
       initiierten Vereins „Sturm 18“ bleibt.
       
       Der rechtsextreme Verein ist mittlerweile verboten. Im Vereinsnamen wird
       der Bezug zum Nationalsozialismus deutlich. Die Zahl 18 steht für den
       ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf
       Hitlers. Der Richter sagte: „Einzelne Taten hatten mit „Sturm 18“ zu tun
       und hatten einen politischen Hintergrund.“ Es sei aber kein politisches
       Urteil.
       
       Sein Verteidiger hatte gefordert, T. lediglich wegen Fahrens ohne
       Führerschein zu verurteilen. Er kündigte an, eine Revision zu prüfen. T.
       hat rund zwei Dutzend Vorstrafen und sitzt derzeit eine Haftstrafe von 27
       Monaten wegen Körperverletzung ab.
       
       T. habe sonst vor allem Leute gefunden, die alkoholkrank sind oder keinen
       anderen Halt im Leben hatten, sagte der Richter. „Einen jungen Mann, der
       sich den Verstand noch nicht weggesoffen hat, kann man gut gebrauchen.“
       
       Andere Angeklagte schlugen einen weiteren Mann, traten ihm Schienbeine
       blutig und schoren ihm gegen seinen Willen eine Glatze. Bei einer der Taten
       hatte eine Mitangeklagte gefragt, ob sie auch mal zuschlagen darf. Die
       Angeklagten hätten Spaß gehabt, das Opfer zusammenzuschlagen, sagte der
       Richter.
       
       30 May 2016
       
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