# taz.de -- Privatwirtschaft und Behinderung: Nahles hofft auf guten Willen
       
       > Die Opposition und die Bundessozialministerin sind nicht zufrieden:
       > Privatunternehmen sind von den neuen Behindertengesetzen ausgenommen.
       
 (IMG) Bild: Behinderte Menschen protestieren am 12. Mai nahe dem Bundestag gegen umstrittene neue Gesetze
       
       Berlin taz | Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert, dass niemand wegen
       einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem hat die Bundesregierung
       die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, nach der Behinderte ein
       Anrecht haben auf Inklusion, Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes
       Leben. Dem versuchen zwei neue Gesetze gerecht zu werden.
       
       Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung des
       Behindertengleichstellungsgesetzes soll das
       Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das seit Mai 2002 gilt, erweitern.
       Laut BGG musste der Bund bisher nur bei Neubauten oder großen Um- und
       Erweiterungsbauten auf Barrierefreiheit achten. Nun sollen auch Hindernisse
       in bestehenden Gebäuden angegangen werden – im öffentlichen Bereich. Die
       Behörden müssen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum
       weiteren Abbau von Barrieren in Gebäuden, die vom Bund verwaltet werden,
       erarbeiten.
       
       Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) räumte dazu am Donnerstag ein:
       „Was das vorliegende Gesetz angeht, sage ich ganz offen: Ja, auch mir fehlt
       im BGG der private Sektor. Den hätte ich gerne im Gesetz dabeigehabt. Das
       ist leider dieses Mal nicht gelungen – aber dann beim nächsten Mal!“ Nahles
       sagte, sie setze darauf, dass das neue BGG auch die private Wirtschaft zum
       „Mitmachen“ und „Nachahmen“ anrege.
       
       Der erste Entwurf des neuen Bundesteilhabegesetzes ist derzeit noch in der
       Phase des Abstimmung zwischen den Ministerien. Danach soll es bei der
       Anrechnung von eigenen Einkommen auf Kosten der Eingliederungshilfe und
       Hilfe zur Pflege einen Freibetrag von 260 Euro pro Monat geben, der auf die
       geltenden Einkommensgrenzen addiert wird.
       
       Für die Vermögen der Empfänger von Eingliederungshilfe (ohne Hilfe zur
       Pflege) gilt künftig ein Freibetrag von 25.000 Euro. Da viele Betroffene
       aber auch häusliche Assistenz und Pflegeleistungen brauchen, ändert sich
       für sie so gut wie nichts – denn bei der Hilfe zur Pflege gilt nach wie vor
       nur ein Vermögensfreibetrag von 2.600 Euro. Lebens- und Ehepartner werden
       in diese Anrechnungen voll mit einbezogen. Das erschwere Behinderten das
       Eingehen von Partnerschaften, kritisieren Sozialverbände.
       
       Linkspartei und Grüne rügten beide Gesetze. Die Linke bemängelte, der
       Regierung fehle der Mut, eine umfassende Barrierefreiheit in allen
       Lebensbereichen umzusetzen. Die Grünen bezeichneten das
       Gleichstellungsgesetz als „lahme Ente“. Nach Ansicht des Deutschen
       Behindertenrates (DBR) erfüllt das Gleichstellungsgesetz die Erwartungen
       nicht, weil beim Abbau von Barrieren die Privatwirtschaft nicht in die
       Pflicht genommen werde.
       
       13 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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