# taz.de -- Zur bayerischen „Leitkultur“ verdonnert
       
       > Schikanen Bayerns Kabinett hat jetzt ein eigenes „Integrationsgesetz“
       > beschlossen. Das hat es in sich
       
       MÜNCHEN taz | „Vorkommnisse“ soll es gegeben hat, vor allem in
       Schwimmbädern. Sie hätten ein Gesetz notwendig gemacht, das verhindert,
       dass Bibliotheken und Bäder von „ausländischen Mitbürgern“, die die Regeln
       nicht kennen, „entgegen den üblichen Sitten und Gebräuchen zweckentfremdet
       werden“.
       
       So steht es in der Begründung zu Artikel 17a des Bayerischen
       Integrationsgesetzes. Demnach sollen Geflüchtete fortan präventiv über die
       Hausordnung belehrt werden sollen, wenn sie eine öffentliche Einrichtung
       besuchen. Das Gesetz hat vergangene Woche das Kabinett passiert –
       überraschend geräuschlos, dabei geht es um einiges weiter als das scharf
       diskutierte Integrationsgesetz des Bundes. Es hebt die Schulpflicht für
       Kinder in Aufnahmeeinrichtungen auf, streicht Landesleistungen für
       Menschen, die unter falschem Namen nach Deutschland eingereist sind, und
       führt eine Extremismusklausel ein. Und „schon, um nicht diskriminierend zu
       sein“, soll es für alle Bayern gelten.
       
       Der freiwillige bayerische Verfassungsrichter Dr. Klaus Hahnzog fürchtet,
       an der Tür zum Schwimmbad könnten in Zukunft alle Menschen mit dunkler
       Hautfarbe künftig auf ihren Aufenthaltsstatus überprüft werden, um
       herauszufinden, ob sie Asylsuchende sind und Belehrung über die Hausregeln
       benötigen. „Verfassungsrechtlich bedenklich“ nennt er das. Sobald das
       Gesetz den Landtag passiert, möchte er eine Verfassungsbeschwerde
       einreichen.
       
       Besonders brisant findet Hahnzog den Begriff der „bayerischen Leitkultur“.
       Der taucht im Gesetz an verschiedensten Stellen auf: Schulen und Medien
       sollen sich daran orientieren, Kinder anhand von ihr erzogen werden. „Aber
       definiert wird der Begriff nirgendwo“, sagt Hahnzog. „Man kann nicht
       Rechtsfolgen an ein Wort knüpfen, von dem nicht klar ist, was es bedeutet.“
       
       Gleichzeitig sieht Hahnzog die Gefahr der Vorverurteilung: Zum Beispiel,
       wenn Asylunterkünfte generell zu „gefährlichen Orten“ erklärt werden, an
       denen die Polizei fortan alle Menschen im Umkreis kontrollieren darf. Oder
       wenn Menschen, die einen Sprachkurs nicht mit „erwartbaren“ Ergebnissen
       abschließen, die Kosten für den Kurs selbst tragen sollen.
       
       Und dann sind da noch die Extremismusklauseln, die in der Mitte des
       Gesetzestexts versteckt sind: Artikel 14 sieht Strafen von bis zu 50.000
       Euro für Menschen vor, die öffentlich dazu aufrufen, einer anderen
       Rechtsordnung als der „verfassungsmäßigen Ordnung“ zu folgen. Und Artikel
       13 verpflichtet Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       ablehnen, zu einem Grundkurs zum Thema „Werte der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. In den Genuss soll jeder kommen,
       der das staatliche Gewaltmonopol ablehnt – oder dem die „Rechts- und
       Werteordnung“ gleichgültig ist. Wer sich weigert, wird mit einer Geldstrafe
       belegt.
       
       Die beiden Abschnitte gelten nicht nur für Geflüchtete, sondern für jeden.
       Treffen sich also bald Antifaschisten, Islamisten und Pegida-Demonstranten
       auf einer Werte-Weiterbildung? „Pegida-Demonstranten wohl eher nicht“, sagt
       Hahnzog. „Aber bei denjenigen, die Pegida blockieren, stellt sich schon die
       Frage, ob sie nicht bereits unter das Gesetz fallen.“
       
       Erfahren wird man das wohl erst in der praktischen Auslegung des Gesetzes.
       Falls es nicht direkt nach der Einführung wieder gekippt wird. Hahnzogs
       Entschluss, zu klagen, steht auf jeden Fall fest. Laura Meschede
       
       17 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laura Meschede
       
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