# taz.de -- heute in hamburg: "Wegen legalen Tätigkeiten"
       
       > PROZESS Bedrettin Kavak steht als Mitglied der PKK vor Gericht. Britta
       > Eder hält das für problematisch
       
       taz: Frau Eder, warum engagieren Sie sich für Bedrettin Kavak? 
       
       Britta Eder: Ich arbeite generell im Bereich Menschenrechte und setze seit
       Jahren meine juristischen Fähigkeiten für kurdische AktivistInnen ein.
       
       Was wird Kavak vorgeworfen? 
       
       Ihm wurde vorgeworfen, dass er Mitglied der kurdischen Arbeiterpartei PKK
       ist. Konkret werden ihm in Deutschland keine Straftaten vorgeworfen. Er hat
       nur Demonstrationen organisiert und die Probleme der kurdischen
       Gemeinschaft in die Öffentlichkeit gebracht. Das sind legale Tätigkeiten,
       die vom Recht auf Meinungsäußerung und der Demonstrationsfreiheit gedeckt
       sind.
       
       Warum ist er dann angeklagt? 
       
       Bei dem Prozess geht es darum, ob die Tätigkeit der PKK im Ausland
       terroristisch ist oder nicht. Wenn man – an sich legale – Tätigkeiten für
       diese Organisation ausübt, kann das trotzdem strafbar sein. Im Moment
       sitzen in ähnlichen Fällen schon zehn Personen in Haft.
       
       Warum gilt die PKK als terroristische Organisation? 
       
       Das ist juristisch und politisch eine sehr schwierige Frage. Das
       Völkerstrafrecht geht davon aus, dass staatliche Armeen sich gegenseitig
       bekämpfen dürfen. Nach den kolonialen Kriegen der 70er-Jahre hat man auch
       bestimmten bewaffneten Gruppierungen, die nicht staatlich sind, dieses
       Recht zugestanden – und zwar wenn diese Organisationen gegen Rassismus,
       Apartheid oder Kolonialismus kämpfen. Der Bundesgerichtshof geht ohne
       inhaltliche Auseinandersetzung davon aus, Kurdistan sei keine Kolonie, da
       Kurdistan nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Syrien, dem Iran, dem Irak und
       der Türkei aufgeteilt wurde. Nach Ansicht des Gerichts ist die Türkei kein
       Unrechtsstaat; es herrsche dort weder Apartheid noch gebe es Rassismus.
       
       Mit was für einem Urteil rechnen Sie? 
       
       Das kann man so nicht sagen, aber es hat jetzt Urteile gegeben mit
       zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren Haft für ähnlich gelagerte Fälle.
       
       Ist die Rechtslage noch zeitgemäß? 
       
       Das einschlägige Gesetz müsste geändert werden. Und auch wenn das Gesetz so
       bliebe, müsste sich das Gericht trauen, die PKK nicht mehr als
       terroristische Vereinigung einzustufen.
       
       Interview: ANNA DOTTI
       
       Infoveranstaltung „Freiheit oder Freiheit! Für Bedrettin Kavak und alle
       anderen!“ mit den Rechtsanwälten Britta Eder und Alexander Kienzle: 19 Uhr,
       Centro Sociale, Sternstraße 2
       
       11 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Dotti
       
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