# taz.de -- Hamburger Gericht rügt Polizeieinsatz: Keine Möglichkeit wegzukommen
       
       > Das Verwaltungsgericht deutet an: Ein Polizeikessel im Jahr 2012 war
       > rechtswidrig. Damals saßen 700 Gegendemonstranten fest.
       
 (IMG) Bild: Im Kessel gefangen: Gegendemonstrantin im Juni 2012
       
       HAMBURG taz | Rechtswidrig, zumindest in Art, Umfang und Dauer: Als die
       Polizei am 2. Juni 2012, [1][den Neonazis zum „Tag der deutschen Zukunft“
       erklärt hatten], in Hamburg antifaschistische GegendemonstrantInnen
       einkesselte, hätte sie das nicht tun dürfen. Das ist die Quintessenz der
       mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch.
       
       Geklagt hatte die Rechtsanwältin Daniela Hödl, die selbst für mehrere
       Stunden in Gewahrsam saß. Sie nahm an jenem Morgen an einer Kundgebung nahe
       der Route des Neonazi-Aufmarschs teil, die sich dann frühzeitig auflöste.
       Unbeirrt wollten einige der DemonstrantInnen in nördlicher Richtung weiter
       demonstrieren – wie inzwischen bekannt ist, unter anderem auf Initiative
       der [2][mittlerweile enttarnten verdeckten Ermittlerin „Maria Block“].
       Zuvor hatte Hödl versucht, die Situation in südlicher Richtung zu
       verlassen, war aber von einer dort aufgestellten Polizeikette abgewiesen
       worden.
       
       Um 11.03 Uhr erklärte die Polizei, dass alle zu diesem Zeitpunkt in der
       Wagnerstraße befindlichen DemonstrantInnen – rund 700 Menschen – in
       „Präventiv-Gewahrsam“ genommen worden seien; auch Hödl wurde als
       „Anschein-Störerin“ festgesetzt. Über den Hannoveraner Anwaltskollegen
       Paulo Dias, der vor Ort war, stellte Hödl per Fax einen Antrag beim
       Bereitschafts-Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts: Dieser möge die
       freiheitsentziehenden Maßnahmen der Polizei überprüfen oder gar aufheben.
       Der Richter lehnte es ab, „in der Sache zu entscheiden“: Weil er nicht von
       der Polizei angerufen worden sei. „Dieses Verhalten verstehen wir nicht“,
       sagte am Mittwoch Richterin Britta Schlöpke-Beckmann.
       
       „Es ist mit allen Mitteln verhindert worden, dass sich die Leute
       entfernen“, erwiderte Hödl auf den Vorhalt des Polizeijuristen, einzln wäre
       der „einschließende Polizeikordon“ zu verlassen gewesen: Angeboten worden
       sei einzig, nach Feststellung der Personalien in Gewahrsam zu kommen, sagte
       die Anwältin. „Ich wollte aber nicht irgendwo hingefahren werden und den
       Nachmittag in einer Zelle verbringen.“
       
       Die Richterin nannte das Polizei-Vorgehen in Punkten „kaum
       nachvollziehbar“; die Beamten hätten offenbar nie vorgehabt, die in
       Gewahrsam genommenen Personen dem Haftrichter vorzuführen, was eigentlich
       „unverzüglich“ erfolgen müsste, so Schlöpke-Beckmann. Schließlich habe dann
       der Jurist im Polizei-Führungsstab, „nach vier Stunden die Reißleine
       gezogen“: Eine Ingewahrsamnahme solchen Umfangs und solcher Dauer sei nicht
       zu rechtfertigen gewesen.
       
       Hödl selbst kam damals gegen 17 Uhr aus dem Kessel – nach rund sechs
       Stunden. Dem Vorschlag des Gerichts, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme
       gegen Hödl „anzuerkennen“, wollte die Polizei nicht nachkommen. Jetzt hat
       sie zwei Wochen lang Zeit, sich per Erklärung zu „unterwerfen“ – dann
       spricht das Gericht ein Urteil.
       
       4 May 2016
       
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