# taz.de -- Ayla darf bleiben – vorerst wenigstens
       
       > Asyl Die von Abschiebung bedrohte Familie Khankishiyev nun Fall für
       > Härtefallkommission
       
       Ayla und ihre Eltern und Geschwister bleiben vorerst in Berlin. Denn mit
       dem Fall der von Abschiebung bedrohten Familie befasst sich nun die
       Härtefallkommission. Bis die entschieden hat, ob sie den Fall der Familie
       mit der Bitte um die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Innensenator
       Frank Henkel (CDU) weiterleitet, dürfen die Khankishiyevs nicht abgeschoben
       werden.
       
       Eigentlich sollte die Familie nach 16 Jahren Duldung am 24. März
       Deutschland verlassen und in ihre Heimat Aserbaidschan zurückkehren.
       
       Die Juristin Monika Hermann vertritt den Flüchtlingsrat in der
       Härtefallkommission und hat den Fall der aserbaidschanischen Familie in das
       Gremium eingebracht. Sie äußert sich im Gespräch mit der taz optimistisch:
       „Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Mitglieder dem Antrag zustimmen
       wird.“
       
       Der lange Aufenthalt der Familie in Deutschland und die Tatsache, dass
       Tochter Ayla hier geboren wurde, in Neukölln zur Schule geht und sehr gut
       Deutsch spricht, sind Hermann zufolge Argumente für ein Bleiberecht.
       Außerdem habe sich die Lage in Berg-Karabach, der Heimatregion der
       Khankishiyevs, derzeit wieder verschlechtert.
       
       ## Täuschung bei Identität
       
       Allerdings habe der Familienvater die Behörden mehrere Jahre über seine und
       die Identität seiner Familie getäuscht. Daher konnten die Khankishiyevs
       bislang auch kein Bleiberecht, sondern nur eine Duldung bekommen, erklärt
       Hermann. „Der Worst Case wäre, dass die Familie getrennt würde“, sagt sie.
       Der Vater müsste dann zurück nach Aserbaidschan, die Mutter könnte mit den
       Kindern in Berlin bleiben.
       
       Die Härtefallkommission tagt ein Mal im Monat. Einen Termin für
       Beschäftigung mit dem Fall Khankishiyev gibt es Hermann zufolge noch nicht.
       Bis die Kommission dann einen Beschluss gefasst hat, könnten wiederum bis
       zu acht Monate vergehen.
       
       ## Henkel entscheidet
       
       Das letzte Wort in der Entscheidung über den Härtefallantrag hat
       Innensenator Frank Henkel (CDU) – und er ist dabei nicht an den Beschluss
       der Kommission gebunden. Im Oktober 2014 hatte er bereits einen Antrag der
       Familie Khankishiyev ablehnt, obwohl die Mitglieder der Kommission sich für
       eine Aufenthaltserlaubnis aussprachen.
       
       SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte der Neuköllner Sonnen-Grundschule
       hatten am 14. März gegen die Abschiebung ihrer Mitschülerin Ayla
       protestiert.
       
       Auch die Schule will Ayla vor der Abschiebung schützen und hat sich deshalb
       an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses gewandt. Die Petition sei
       Mitte März beim Ausschuss eingegangen und werde nun an die Senatsverwaltung
       für Inneres und Sport weitergeleitet, wie Carol Bosenius,
       Sekretariatsleiter des Petitionsausschusses, der taz mitteilte. Vor Mai
       rechne er nicht mit einer Stellungnahme der Innenverwaltung. Erst dann
       werde sich der Ausschuss inhaltlich mit der Petition befassen, sich
       positionieren und eine Empfehlung abgeben. „Wir können jetzt nur die Daumen
       drücken“, sagte Schulleiterin Pocko Moukoury. Fabienne von der Eltz
       
       19 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fabienne von der Eltz
       
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