# taz.de -- Umwelthilfe siegt gegen Daimler-Anwalt: Die Meinungsfreiheit überwiegt
       
       > Ein Erfolg für die Umwelthilfe: Die Richter heben eine einstweilige
       > Verfügung auf. Damit darf ein Drohbrief von Daimler wieder veröffentlicht
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch (3 v. r.) darf sich über den Ausgang des Prozesses freuen
       
       Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Erfolg gegen den
       Daimler-Anwalt Christian Schertz errungen. Das Kammergericht Berlin hob am
       Dienstag eine Einstweilige Verfügung gegen den Verband auf. Darin war es
       der DUH untersagt worden, aus einem Drohschreiben zu zitieren, das Schertz
       dem Verband im Auftrag von Daimler geschickt hatte. Die Meinungsfreiheit
       und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit seien in diesem Fall höher
       zu bewerten als das Recht des Anwalts am eigenen Wort, sagte eine
       Gerichtssprecherin.
       
       Schertz hatte vor einer Pressekonferenz der DUH mit
       Schadenersatzforderungen [1][gedroht], falls durch die
       Öffentlichkeitsarbeit des Umweltverbands auch nur „der Eindruck entstehen“
       sollte, dass Daimler Abgaswerte manipuliere. Zugleich verbot der bekannte
       Medienanwalt, dieses Schreiben „ganz oder in Teilen“ zu veröffentlichen.
       Als die DUH dies ignorierte und das Schreiben mit geschwärzten persönlichen
       Daten ins Netz stellte, erwirkte er eine einstweilige Verfügung, die nun
       aufgehoben wurde.
       
       Schertz' Kanzlei-Kollege Sebastian Gorski hatte vor dem Kammergericht
       argumentiert, dass die Veröffentlichung das „Selbstbestimmungsrecht“ über
       das eigene Wort verletze. Mit der Veröffentlichung gegen den erklärten
       Willen habe die DUH „Häme über den Antragsteller ausgeschüttet“. Zudem sei
       die „Berufsfreiheit“ des Anwalts bedroht, weil Mandanten abgeschreckt
       werden könnten, wenn Schreiben veröffentlich werden.
       
       Die Anwältin der DUH, Christine Danzinger, hatte hingegen erklärt, das
       Schreiben sei eine „Drohgebärde“, mit der Druck ausgeübt werden sollte.
       Darüber müsse der Empfänger die Öffenlichkeit informieren dürfen. Ein
       generelles Verbot, aus anwaltlichen Schreiben zu zitieren, gebe es nicht.
       Dem schloss sich das Gericht am Nachmittag an. Eine schriftliche Begründung
       liegt noch nicht vor.
       
       Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, zeigte sich hoch erfreut über
       die Entscheidung. „Daimler ist kolossal gescheitert mit dem Versuch, einen
       Umwelt- und Verbraucherverband einzuschüchtern und das auch noch
       geheimhalten zu wollen“, sagte er der taz. Das Schreiben von Schertz wurde
       unverzüglich [2][wieder online gestellt.]
       
       Medienanwalt Schertz erklärte hingegen, er sei „überrascht“ von der
       Entscheidung. „Wir werden die Begründung prüfen und über Rechtsmittel
       nachdenken“, sagte er. Die endgültige Entscheidung sei zudem noch offen, so
       Schertz. Denn neben der einstweiligen Verfügung sei wegen der
       Veröffentlichung des Schreibens ein weiteres Verfahren beim Landgericht
       Hamburg anhängig.
       
       Hintergrund des umstrittenen Schreibens war eine Pressekonferenz, in der
       die DUH Messergebnisse vorgestellt hatte, bei denen ein Mercedes-Modell die
       zulässigen Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten hatte, wenn der
       Testzyklus mit warmem Motor oder auf der Straße statt im Labor gefahren
       worden war.
       
       Daimler hatte damals jegliche Manipulation der Abgasreinigung bestritten.
       Inzwischen hat das Unternehmen eingeräumt, dass diese „flexibel geregelt“
       werde, um Schäden am Motor zu verhindern, was als Ausnahme erlaubt sei. Ein
       Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hält das Vorgehen
       von Daimler hingegen für [3][illegal].
       
       12 Apr 2016
       
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