# taz.de -- PatientInnen müssen auf Beistand warten
       
       > schutz Seit Anfang des Jahres sind Niedersachsens Krankenhäuser dazu
       > verpflichtet PatientenfürsprecherInnen zu benennen. Dazu sehen sich die
       > meisten Kliniken nicht in der Lage: Das Land müsse mithelfen. Die
       > Gesundheitsministerin wundert sich
       
 (IMG) Bild: Soll in Niedersachsen weniger alleine sein mit ihren Bedürfnissen: Krankenhauspatientin
       
       von Anna Gröhn
       
       Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) hat die
       zögerliche Einführung der PatientenfürsprecherInnen in den Krankenhäusern
       kritisiert. Seit 1. Januar sind rund 190 Kliniken im Land dazu
       verpflichtet, solche ehrenamtlichen FürsprecherInnen in ihren Alltag zu
       integrieren. „Aber nur bei knapp der Hälfte der Häuser ist das bis jetzt
       erfolgt“, sagte Rundt der taz.
       
       Vor gut einem Jahr ist der Delmenhorster Krankenpfleger Niels H. wegen der
       Ermordung zahlreicher PatientInnen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
       Den Fall nahm die rot-grüne Regierungskoalition in Niedersachsen zum
       Anlass, das Krankenhausgesetz zu ändern. So sollen die PatientInnen
       gestärkt werden – unter anderem durch die Installation der von den Kliniken
       unabhängigen FürsprecherInnen. Dafür erhielten die Krankenhäusern eine
       Übergangsfrist von sechs Wochen. „Allerdings war sicherlich nicht überall
       spontan jemand für das Amt zu finden“, vermutet die Ministerin.
       
       Die Kliniken seien von der Regierung im Stich gelassen worden, sagt Helge
       Engelke, Direktor der Krankenhausgesellschaft Niedersachsen, in der die
       Kliniken im Land zusammengeschlossen sind. Viele Häuser hätten auf die
       angekündigten Handlungsempfehlungen des Ministeriums gewartet – bisher
       vergeblich. Ohne Handreichung zu den geplanten Aufgaben wiederum, beklagen
       etliche Kliniken, sei es schwierig geeignete Personen zu finden. Auch die
       Gesetzesänderung sei zu vage formuliert und zu schnell eingeführt worden,
       sagt Engelke. Diese Unsicherheit habe die Kliniken handlungsunfähig
       gemacht.
       
       Rundt weist die Vorwürfe zurück: „Der Gesetzestext macht viele Optionen
       möglich. Die Krankenhäuser sind bei der Auswahl der
       PatientenfürsprecherInnen sehr frei. Ich hoffe, dass sie mit dieser
       Freiheit auch umgehen können.“
       
       Auch in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, sind die
       Krankenhäuser zur Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle
       verpflichtet. Das Amt muss jedoch nicht notwendigerweise einE
       PatientenfürsprecherIn bekleiden. Zumindest liegen aber entsprechende
       Handlungsempfehlungen vor. Bleibt also die Frage, warum das Land
       Niedersachsen diese nicht einfach per Copy and Paste übernimmt.
       
       Spätestens der künftige Landesbeauftragte für Patientenschutz wird die
       Unstimmigkeiten beheben müssen. Dieses Amt zu schaffen, hat die
       Hannoversche Landesregierung im Januar beschlossen; dafür soll eine
       Stabsstelle im Ministerium entstehen. Im Konfliktfall soll es zwischen
       Krankenhäusern, Regierung und PatientInnen vermitteln. „Der
       Patientenschutzbeauftragte wird die endgültigen Handlungsempfehlungen
       herausarbeiten“, sagt Rundt. Zudem ginge es auch um die Koordination der
       FürsprecherInnen. „Deren Erfahrungen in den Krankenhäusern wird der
       Beauftragte zusammenstellen, bewerten und dem Landtag in einem Bericht zur
       Verfügung stellen.“
       
       Ziel sei es zu erkennen, wo PatientInnen besondere Schwierigkeiten hätten
       zu ihrem Recht zu kommen, sagt Rundt. „Diese Systemprobleme im
       Gesundheitswesen gilt es zu beheben.“ So gebe es immer wieder Probleme in
       der Heilmittelversorgung. „Über die Patientenfürsprecher können wir
       detailliert erfahren, an welchen Stellen es etwa wiederholt zu Ablehnungen
       kommt.“
       
       Noch ist das Ministerium auf der Suche nach eineR geeigneten KandidatIn.
       Anders als andere Stabsstellen im Land, solle diese allerdings „kein
       politischer Spielball werden“, sagt die Ministerin. Daher werde das Amt mit
       einer neutralen Person besetzt. Die endgültige Entscheidung werde aber noch
       „ein paar Wochen dauern“.
       
       10 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Gröhn
       
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