# taz.de -- UN-Bericht über Gewalt in Syrien: Ein Land voller Mord und Folter
       
       > Tausende gefangene Menschen in der Hand des Regimes wurden systematisch
       > misshandelt und getötet. Doch auch andere Gruppen machen sich schuldig.
       
 (IMG) Bild: Ein syrischer Aktivist zeigt, wie er vom „Islamischen Staat“ gefoltert wurde
       
       Genf taz | Im Syrienkonflikt haben die Regierungstruppen, mit ihnen
       verbündete Milizen sowie die vier Geheimdienste und die Polizeikräfte seit
       März 2011 in Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen zahlreiche Menschen
       ermordet, zu Tode gefoltert, verhungern lassen oder bei Massenerschießungen
       hingerichtet. In deutlich geringerem Ausmaß wurden derartige
       Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit auch von bewaffneten
       Rebellengruppen verübt sowie von dem syrischen Al-Qaida-Ableger
       Al-Nusra-Front und vom „Islamischen Staat“.
       
       Zu diesem Ergebnis kommt die „Unabhängige internationale
       Untersuchungskommission zu Syrien“ des UN-Menschenrechtsrates in einem am
       Dienstag in Genf [1][veröffentlichten Bericht]. Der Bericht umfasst
       Ereignisse im Zeitraum vom 10. März 2011 bis zum 30. November 2013. Er
       basiert auf 621 Interviews, die die Kommission unter Vorsitz des
       Brasilianers Paulo Sérgio Pinheiro geführt hat, sowie auf schriftlichen
       Beweisdokumenten.
       
       Unter den Interviewten waren mehr als 500 Überlebende aus
       Hafteinrichtungen, die Folter, sexualisierte Gewalt und andere inhumane
       Behandlungen von Mitgefangenen bezeugten. Über 200 dieser Zeugen erlebten
       die Ermordung von Mitgefangenen. Zudem stützt sich der Bericht auf Aussagen
       von Familienangehörigen, denen die Regierungsbehörden mitteilten, ihre
       Verwandte seien „eines natürlichen Todes gestorben“.
       
       Die Regierung Assad hat dem UN-Untersuchungsausschuss stets die Einreise
       nach Syrien verweigert. Daher konnte der Ausschuss sich kein umfassendes
       Bild der Lage machen und „die vollständige Zahl der Todesopfer in
       Hafteinrichtungen nicht ermitteln“. Der Ausschuss geht aufgrund seiner
       Ermittlungen aber davon aus, dass „zu jedem Zeitpunkt seit März 2011
       Zehntausende Personen in Einrichtungen der Regierung inhaftiert waren“.
       
       ## Strafrechtliche Verfolgung gefordert
       
       Der Ausschuss sieht es als erwiesen hat, dass die syrische Regierung und
       ihr Sicherheitsapparat in „systematischer Weise“ Menschen willkürlich
       verhaften, verschwinden lassen sowie in Hafteinrichtungen foltern und
       ermorden. Zum Teil geschahen diese Verbrechen auch in Militärhospitälern.
       Über die Toten und die Umstände ihres Ablebens würden „akribische Berichte“
       für die Verantwortlichen in Militär, Polizei und Politik angelegt. Der
       Bericht enthält detaillierte Zeugenbeschreibungen grausamer Folter sowie
       die Lagekarten und Namen auch bislang geheimer Haft- und
       Foltereinrichtungen.
       
       Die Milizen des „Islamischen Staates“ haben laut dem Bericht ähnliche
       Verbrechen gegen Zivilisten in den von ihm kontrollierten Gebieten begangen
       sowie Kriegsverbrechen zum Beispiel durch die Massenerschießung von
       gefangenen Regierungssoldaten oder von Kämpfern diverser Rebellengruppen.
       Den Rebellengruppen sowie der Al-Nusra-Front, dem syrischen Ableger des
       Al-Qaida-Netzwerks, hält der Bericht ebenfalls die Ermordung und andere
       Kriegsverbrechen gegen inhaftierte Regierungssoldaten und Kämpfer
       konkurrierender Rebellengruppen vor.
       
       Der UN-Ausschuss empfiehlt dem Sicherheitsrat, den Internationalen
       Strafgerichtshof „oder eine andere Justizinstanz“ mit der strafrechtlichen
       Verfolgung der dokumentierten Verbrechen zu beauftragen. Der
       Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates gehören neben dem
       Vorsitzenden Paulo Sérgio Pinheiro aus Brasilien die US-Amerikanerin Karen
       Koning Abu Zayd sowie Carla del Ponte aus der Schweiz und der Thailänder
       Vitit Muntarbhorn an.
       
       9 Feb 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/CoISyria/A-HRC-31-CRP1_en.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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