# taz.de -- Kamerastreit vor Gericht
       
       > Überwachungs-Prozess 
       
       In Hannover wird am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht wieder über das
       rechte Maß von Videoüberwachung gestritten. Es geht um die Frage, ob die
       Kameras in den Bussen und Bahnen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra
       zulässig sind oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Müssen es
       sich die Fahrgäste also gefallen lassen, dass sie etwa auf ihrem Weg zur
       Arbeit gefilmt werden? Eine Antwort auf diese Frage dürfte letztlich für
       alle Verkehrsbetriebe in Deutschland von Bedeutung sein.
       
       Bereits im Dezember verhandelte das Verwaltungsgericht über diesen Streit
       zwischen Üstra und der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten
       Barbara Thiel. Damals wurde die Verhandlung aber ohne Entscheidung schnell
       vertagt. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte. Also trifft man sich
       nun wieder. In der Verhandlung wird zunächst zu klären sein, welches Gesetz
       hier überhaupt greift: Bundesdatenschutzgesetz oder doch eher
       niedersächsisches Datenschutzgesetz?
       
       Der ganze Konflikt geht auf eine Entscheidung von Thiels Vorgänger Joachim
       Wahlbrink zurück, der im Sommer 2014 den Einsatz der Kameras in den Bussen
       und Bahnen per Verfügung untersagt hatte. „Unverhältnismäßig“ seien die
       vielen Kameras und das Filmen sei für die Üstra laut
       Bundesdatenschutzgesetz nur dort zulässig, wo eine konkrete Gefahrenlage
       herrsche, hieß es damals. Die gebe es hier nicht. Auch das sogenannte
       Blackbox-Verfahren, bei dem alle Aufnahmen nach 24 Stunden automatisch
       gelöscht werden, wenn sie niemand anfordert, sei unzulässig.
       
       Üstra reichte Klage gegen diese Verfügung ein und solange die nicht
       entschieden ist, dürfen die Kameras in den Bussen und Bahnen weiter laufen
       und alle und jeden filmen. 2001 hatte Üstra die ersten Videokameras in
       Bussen und Bahnen installiert und mittlerweile werden alle ihre Linien
       überwacht. Die Verkehrsbetriebe sehen die Kameras als präventive Maßnahme,
       die potenzielle Straftäter abschrecken und so den Fahrgästen mehr
       Sicherheitsgefühl geben sollen. Außerdem sollen die Aufnahmen helfen,
       Übergriffe oder Vandalismus aufzuklären. Die Datenschützer sehen das
       anders. MEL
       
       6 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Melina Seiler
       
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