# taz.de -- Bundeskartellamt gegen Booking.com: Kein Urlaub mit Bestpreisklauseln
       
       > Das Bundeskartellamt hat dem Hotel-Buchungsportal untersagt, den
       > Wettbewerb mit Bestpreisklauseln zu beschränken. Booking.com kündigt eine
       > Beschwerde an.
       
 (IMG) Bild: Schön billig?
       
       Berlin afp | Das Bundeskartellamt geht gegen einen weiteren Anbieter von
       Hotelbuchungen im Internet vor: Die Behörde verbot dem Portal Booking.com
       die sogenannten Bestpreisklauseln, wie sie am Mittwoch in Bonn mitteilte.
       Bis zum 31. Januar müsse Booking die Klauseln „vollständig“ streichen.
       Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, die Klauseln beschränkten den
       Wettbewerb. „Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher“ sei damit zudem
       nicht verbunden.
       
       Dem Wettbewerber HRS hatte das Kartellamt die Bestpreisklauseln bereits
       verboten; das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung
       bereits. Auch gegen den dritten großen Anbieter auf dem deutschen Markt,
       das Portal Expedia, läuft ein Verfahren des Kartellamtes.
       
       Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im
       Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese
       ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren
       Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei
       Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf
       günstigere Angebote stoßen.
       
       Gegen diese Klauseln von Booking hatte der Hotelverband Deutschland (IHA)
       geklagt. Das Kartellamt mahnte Booking bereits im März ab; das Unternehmen
       fasste seine Klauseln daraufhin enger: Die Hotels dürfen seitdem ihre
       Zimmer auf anderen Portalen preiswerter anbieten, der Preis auf der
       hoteleigenen Website darf aber nicht niedriger sein als bei Booking. Doch
       auch diese Praxis untersagte das Kartellamt nun.
       
       „Auch diese engen Bestpreisklauseln beschränken sowohl den Wettbewerb
       zwischen bestehenden Portalen als auch zwischen den Hotels selbst“,
       erklärte Behördenpräsident Mundt. Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise
       auf einem Portal zu senken, sei sehr gering, wenn es gleichzeitig im
       eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen müssen. Zudem werde der
       Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert. Daher sei mit den
       Bestpreisklauseln auch kein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher
       verbunden.
       
       ## Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe
       
       Sollte Booking.com an den Bestpreisklauseln festhalten, würde das
       Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu
       dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte, teilte der Hotelverband
       Deutschland mit. „Wir begrüßen das konsequente und umfassende Einschreiten
       des Bundeskartellamts außerordentlich“, erklärte
       Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
       
       Booking kündigte umgehend an, die beanstandeten Klauseln ab sofort
       auszusetzen. Das Unternehmen werde aber gegen die Entscheidung Beschwerde
       einlegen; zuständig ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das
       Bundeskartellamt sei die „einzige Wettbewerbsbehörde in ganz Europa“, die
       Online-Reisevermittlern die engen Bestpreisklauseln untersage, erklärte
       Booking.
       
       In elf weiteren Ländern in Europa hätten die Behörden keine Bedenken gegen
       diese Klauseln. Der deutsche Markt unterscheide sich nicht wesentlich von
       dem in Frankreich, Italien oder Schweden. Das Bundeskartellamt habe es
       versäumt, sich mit den Wettbewerbsbehörden in Europa abzustimmen, monierte
       das Unternehmen.
       
       Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als
       Vertriebskanal auch in der Hotelbranche enorm an Bedeutung gewonnen. Das
       Kartellamt erklärte, es stehe in diesem Bereich mit anderen europäischen
       Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission in engem Kontakt und beteilige
       sich im kommenden Jahr an einer Auswertung von Kartellmaßnahmen auf den
       europäischen Hotelportalmärkten.
       
       Booking ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline.
       Das Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern
       und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten.
       
       23 Dec 2015
       
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