# taz.de -- Bremen erkennt Zeugen Jehovas an: Sekte erhält Kirchenstatus
       
       > Nach seiner Niederlage vorm Bundesverfassungsgericht hat Bremen den
       > Zeugen Jehovas jetzt den Status einer Körperschaft verliehen – und seine
       > Verfassung geändert.
       
 (IMG) Bild: Egal, was die Bibel sagt: Bremen muss die Zeugen Jehovas anerkennen 
       
       BREMEN taz | Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Zeugen Jehovas jetzt
       vom Land Bremen die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts
       erhalten. Die Entscheidung fußt auf einem Beschluss des
       Bundesverfassungsgerichts: Das hatte im August einer Beschwerde der
       Religionsgemeinschaft teilweise stattgegeben und einen Artikel der Bremer
       Landesverfassung für verfassungswidrig erklärt.
       
       Denn während die Anerkennung in anderen Bundesländern ein Verwaltungsakt
       ist, ist in Bremen – bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter – die
       Verleihung des Körperschaftsstatus durch ein von der Bürgerschaft
       erlassenes Gesetz geregelt worden. Und das wurde vom Verfassungsgericht als
       Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung gewertet.
       
       Dass die Zeugen Jehovas den Status erhalten müssen, ist freilich schon
       lange klar und wurde durch den Senat im Jahr 2009 auch bestätigt. Denn vor
       fast genau 15 Jahren hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass ein
       Bewerber um die staatliche Anerkennung „rechtstreu“ zu sein habe, also „das
       geltende Recht beachten“ müsse. Und das tun die Zeugen Jehovas, auch wenn
       es auf den ersten Blick anders erscheint.
       
       Denn die Religionsgemeinschaft muss sich immer wieder vorwerfen lassen,
       psychischen Druck auf ihre Mitglieder auszuüben, AussteigerInnen mit
       Isolation zu strafen, rigide Erziehungsmethoden anzuwenden oder medizinisch
       lebensnotwendige Maßnahmen wie Bluttransfusionen zu verweigern. Allerdings:
       Mangelnde Rechtstreue kann nur durch eine Vielzahl einschlägiger Urteile
       nachgewiesen werden – und die liegen hier nicht vor. Trotzdem hat vor allem
       die grüne Bürgerschaftsfraktion stets versucht, die Aufwertung der Zeugen
       Jehovas zu verhindern.
       
       Die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts gewährt
       Religionsgemeinschaften ähnliche Rechte wie christlichen Kirchen im
       steuerlichen Bereich, bei der Gründung konfessionell gebundener
       Kindergärten oder Schulen und gibt ihnen das Recht auf konfessionellen
       Religionsunterricht oder die Berücksichtigung in Rundfunkgremien.
       
       Um diese Rechte den Zeugen Jehovas vorzuenthalten, „haben wir die Rechte
       der Bürgerschaft sicher weit ausgelegt, trotzdem aber immer gesetzestreu
       gehandelt“, sagt Matthias Güldner, Abgeordneter und ehemaliger
       Fraktionschef der Grünen. Im Rechtsausschuss habe man einstimmig
       beschlossen, der Religionsgemeinschaft die Körperschaftsrechte nicht zu
       verleihen: „Dass wirklich niemand dagegen war, ist schon sehr
       bemerkenswert.“
       
       Gemäß des Beschlusses des Verfassungsgerichts ist die Rechtslage nun
       geändert worden: „Die Bürgerschaft ist seitdem raus, die Entscheidung
       trifft allein der Senat – und selbstverständlich ist das zu akzeptieren“,
       sagt Güldner. Den Zeugen Jehovas gönne er ihre neuen Privilegien dennoch
       nicht: „Angesichts ihrer zahlreichen Opfer gibt es keinen Grund, den Zeugen
       Jehovas staatliche Privilegien zu verleihen.“
       
       Auch die Habenhausener Paulusgemeinde sollte nach dem Willen einiger
       Parlamentarier den Körperschaftsstatus nicht erhalten: Im Oktober 2014 war
       es der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe, der hier Bedenken äußerte.
       Der Vorwurf: Seelsorger der evangelikalen Gemeinde würden versuchen,
       Homosexuelle „umzupolen“. Aber auch in diesem Falle konnte bis heute keine
       systematische Rechtsverletzung nachgewiesen werden – und die Auffassung,
       Homosexualität sei „heilbar“, fällt unter die Religionsfreiheit.
       
       Weitere Diskussionen und Anhörungen wird es im Falle der Paulusgemeinde
       nicht geben: „Bremen wird auch sie anerkennen – genauso wie die Zeugen
       Jehovas“, sagt Güldner.
       
       23 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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