# taz.de -- Bordellbetrieb auf Sylt: An den Stadtrand verbannt
       
       > Eine Bordellbesitzerin wollte eine Ladenfläche im Zentrum Westerlands
       > mieten. Ein Gericht hat nun den Betrieb dort verboten.
       
 (IMG) Bild: Statt eines Puffs hätten die klagenden Bewohner lieber einen Backshop im Haus.
       
       Niebüll taz | In der Innenstadt von Westerland darf kein Puff entstehen:
       Bis zu 250.000 Euro Bußgeld drohen dem Besitzer einer Ladenfläche, wenn er
       die 200 Quadratmeter in einem Apartmenthaus im Zentrum des größten Orts auf
       Sylt „zum Betrieb eines Bordells oder vergleichbaren Vergnügungsbetriebs“
       vermietet, urteilte das Amtsgericht im nordfriesischen Niebüll am Mittwoch.
       
       Der Anwalt Wolfgang Mattern, der die Wohnungsbesitzer im Apartmenthaus
       vertritt und gegen die Vermietung geklagt hatte, freute sich: „Das ist ein
       voller Sieg für uns.“ Die Formulierung des Gerichts schließe auch
       Nachtlokale, Sexshows oder eine Bar mit Animierbetrieb ein, sagte er der
       taz: „Wenn da eine leicht bekleidete Dame auftaucht, kommen wir mit dem
       Bußgeld.“ Bereits im vergangenen Jahr scheiterte der Versuch, einen
       „Edelpuff“ in Westerland anzusiedeln.
       
       Im aktuellen Fall hatten der Vermieter und sein Anwalt argumentiert, es sei
       nur eine Schankwirtschaft geplant, also ein normales Lokal, und dies wäre
       zulässig. Unglaubwürdig fanden das die Mitbewohner im Apartmenthaus
       „Ankerlicht“. Denn die 67-jährige Mieterin der Ladenfläche betreibt das
       „Eve’s“, ein „Traditionsunternehmen“, [1][so die Homepage], das seit über
       33 Jahren dafür sorgt, dass sich Insulaner und Feriengäste „in gediegener
       Atmosphäre entspannen“ können.
       
       So ging es im Prozess vor dem Amtsgericht Niebüll um die Frage, was für
       eine Art von Lokal in das Apartmenthaus einziehen könnte, also
       Schankwirtschaft oder Bordell. Der Vermieter selbst hatte während der
       Verhandlung erklärt, er sei nie im „Eve’s“ gewesen und wisse nicht, was
       dort passiere. Auch die Besitzerin des „Eve’s“ sieht in ihrem Lokal keinen
       Bordellbetrieb. Wie sie dem lokalen [2][Sylter Spiegel] [3][erklärte],
       würden „die Mädels“ alle selbstständig und auf eigene Steuernummer
       arbeiten: „Sie können machen, was sie wollen.“
       
       ## Lieber einen Bäcker im Haus
       
       Als bekannt wurde, dass die Betreiberin sich im Apartmenthaus einmieten
       möchte, fürchteten die Nachbarn, der Nachtclub für einsame Herren werde vom
       Stadtrand Westerlands ins Zentrum verlegt. Die Wohnungseigentümer im
       Apartmenthaus, die teils selbst dort wohnen, teils an Feriengäste
       vermieten, sahen sich vom Besitzer der Ladenfläche getäuscht: Bei einem
       Treffen der Eigentümergesellschaft habe der berichtet, er wolle an einen
       Backshop und eine Arztpraxis vermieten.
       
       Dieser Regelung stimmte die Eigentümerrunde zu. Gegen den möglichen Umzug
       des „Eve’s“ in das Haus unweit des Rathauses regte sich der Protest nicht
       nur von den direkten Nachbarn, sondern auch von Lokalpolitikern.
       
       Dabei galt das „Eve’s“ noch im vergangenen Jahr, als die Insel sich gegen
       den Bau eines „Gentlemen’s Club“ wehrte, geradezu als Vorzeigebetrieb, die
       damalige Bürgermeisterin lobte das harmonische Miteinander. Damals wollte
       ein auswärtiger Bordellbetreiber einen „Nobelpuff“ auf der Nobelinsel bauen
       und kündigte an, das Etablissement werde edel und „gar nicht puffig“.
       Nachdem die Planungen bereits weit fortgeschritten waren und es auch schon
       Genehmigungen von Kreis und Gemeinderat gab, regte sich Widerstand.
       Schließlich zogen die Betreiber zurück.
       
       Ob nun der Mietvertrag zwischen dem Besitzer der Ladenfläche und der
       Betreiberin des „Eve’s“ weiterbesteht, blieb gestern offen. Geklärt werden
       muss auch, wer Kosten für Umbauten trägt. Denn wie im Verlauf des Prozesses
       bekannt wurde, ließ die Mieterin bereits Badewannen montieren und Wände neu
       ziehen. Dafür gab es keine Baugenehmigung – der Kreis Nordfriesland stoppte
       die Arbeiten daher im Sommer.
       
       16 Dec 2015
       
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