# taz.de -- Sachbuch über Drogen: Mit klarem Kopf
       
       > Jugendrichter Andreas Müller fordert in seinem Buch vehement die
       > Legalisierung von Cannabis. Das Gesetz mache aus Spaßkiffern Kriminelle.
       
 (IMG) Bild: Ist echt nicht so schlimm.
       
       Jugendrichter Andreas Müller hat eine Mission. Cannabis muss legalisiert
       werden, fordert er. Er ist ein glaubwürdiger und kompetenter Vertreter der
       „legalize it-Bewegung“. Kiffen kriminalisiert die Leute, hat Müller in
       seiner jahrzehntelangen Praxis an Gerichten in verschiedenen Bundesländern
       erlebt – und nun reicht es ihm. Nachdem er mit einem Vorstoß beim
       Bundesverfassungsgericht zur Legalisierung von Cannabis gescheitert ist,
       hat er seine Argumente als sehr lesbares Buch herausgebracht.
       
       Das Gesetz mache aus Spaßkiffern Kriminelle. Wenn sie Pech haben und
       erwischt werden, kommen harmlose Gelegenheitsnutzer ins Gefängnis oder
       werden vorbestraft, Erzieher und Lehrerinnen verlieren deswegen schon mal
       ihren Job, ganze Familien werden stigmatisiert. Dabei hängt die Strafe von
       Cannabisnutzern vom Bundesland ab, in dem sie geschnappt werden – was in
       Baden-Württemberg gerichtlich bestraft wird, kann in Berlin als Bagatelle
       abgetan werden. Das Verbot schadet also der Gesellschaft und dem Staat,
       bindet unnötig Polizei, beschäftigt Gerichte und hält Menschen in keiner
       Weise davon ab, zu kiffen.
       
       Missionare können unangenehm erscheinen, und auch Müller nervt bisweilen,
       wenn er wieder und wieder an seinen Bruder Jonas erinnert. Ein „Opfer der
       Cannabiskriminalisierung“ sieht Müller in seinem Bruder, der „am 24.
       November 2013 in Hamburg in Folge einer verfehlten Drogenpolitik starb“.
       Müller spricht seinem Bruder damit die Verantwortung für die Gestaltung
       seines eigenen Lebens ab und schiebt die Verantwortung für die Drogensucht
       auf Vater Staat.
       
       Leider verpasst Andreas Müller die Gelegenheit, auf die Ursachen für eine
       Sucht nach Substanzen einzugehen oder sich damit zu beschäftigen, warum
       Cannabis gerade für männliche Jugendliche so attraktiv ist. Der Vater der
       beiden Müller-Jungs war Alkoholiker und hat sich „totgesoffen“ wie Andreas
       Müller schreibt. Die Drogenleben von Vater und Bruder dienen ihm mehrfach
       dazu, darauf hinzuweisen, dass er sich mit dem Thema Sucht auskennt. Und er
       gibt freimütig zu, früher gekifft zu haben.
       
       ## Der pragmatische Jurist
       
       Schade, dass ein so kundiger Kenner der Gesetzeslage und der Diskussion um
       die Cannabisgefahren gezwungen ist, seinen persönlichen Gebrauch von
       Genussmitteln auszubreiten, um sich als vertrauenswürdiger Verfechter der
       Legalisierung zu positionieren. Man wünscht Müller viele Gelegenheiten,
       sein missionarisches Wort unter die Leute zu bringen.
       
       Da Müller sowohl Jurist als auch Pragmatiker ist, belegt er seine Forderung
       nach einer schnellstmöglichen und umfassenden Legalisierung von Cannabis
       für Erwachsene logisch und schlüssig. Die ewigen Gegner einer Legalisierung
       von Haschisch und Marihuana werden auch in seinen Argumenten keine Anregung
       finden, um neu zu denken. Aber die Ewiggestrigen, die „Sozialromantiker“,
       wie Müller sie nennt, sind in der Diskussion um eine Legalisierung eh
       verloren.
       
       Dabei vertritt Jugendrichter Müller ganz entschieden, dass Jugendliche
       selbstverständlich weiterhin vor Drogenmissbrauch geschützt werden müssen.
       Besser noch als früher, besser aufgeklärt, damit sie gar nicht erst zum
       Joint greifen.
       
       „Meine Haltung hat niemals bedeutet, Cannabis für Jugendliche frei
       zugänglich und in beliebigen Mengen konsumierbar zu machen“, schreibt
       Müller in seiner Streitschrift. „Wer das behauptet, polemisiert auf
       unerträgliche Weise gegen die Vernunftargumente der
       Legalisierungsbefürworter, weil er selbst keine brauchbaren Gründe für
       einen Fortbestand der Prohibition vorzubringen hat.“
       
       16 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Fokken
       
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