# taz.de -- Urteil gegen „Zwölf Stämme“: „Rutenhiebe auf das Gesäß“
       
       > Ein Exlehrer der Sekte wird wegen gefährlicher Körperverletzung
       > verurteilt. Das Gericht sieht die gewalttätigen Praktiken belegt.
       
 (IMG) Bild: Prozess als Werbeplattform: Unterstützer des Angeklagten vor dem Amtsgericht in Nördlingen.
       
       Nördlingen taz | Auf den ersten Blick denkt man an einen Schülerausflug.
       Doch es hat einen anderen Grund, warum an diesem Novembermorgen so viele
       Jugendliche als Zuschauer im Saal E des Amtsgerichts Nördlingen sitzen: Sie
       gehören zu den „Zwölf Stämmen“, einer umstrittenen
       christlich-fundamentalistischen Glaubensgemeinschaft, die Gewalt als
       Erziehungsmaßnahme propagiert.
       
       Die Jugendlichen tragen grüne Latzhosen, geblümte Hemden und
       selbstgestrickte Pullover, die Haare strubbelig, die Backen rot. Ihre
       erwachsenen Glaubensbürger haben zauselige Bärte, genauso wie der nun für
       schuldig befundene 54-jährige Klaus H.
       
       Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der ehemalige Lehrer H. seinen
       damaligen 14-jährigen Schüler Christian R. vor neun Jahren geschlagen hat.
       H. wird dafür zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe
       von 2.000 Euro verurteilt.
       
       Eine „Weiden- oder Haselnussrute“ soll sich H. vor der Tat im Gebüsch
       gepflückt und zurechtgestutzt haben, um den Jungen „mit starker Kraft auf
       das mit Unterhose bekleidete Gesäß mindestens fünf Mal aus nicht
       aufklärbarem Anlasse bei einer Mühle in Klosterzimmern geschlagen haben“,
       begründet die Richterin das Urteil.
       
       Zuvor hatte H.s Verteidiger versucht, R. zu diskreditieren: „Wer die ganze
       Zeit durch Talkshows tingelt, der sollte dann auch hier sein Wissen
       kundtun.“ Die Richterin bezeichnet R. dagegen als glaubwürdig und
       begründete etwa R.s mangelnde Erinnerung damit, dass man sich, wenn man
       öfters geschlagen würde, schlechter erinnern könne, als wenn es nur einmal
       passiert sei.
       
       Zugute hielt die Richterin ihm auch, dass er als Zeuge fehlenden
       „Belastungseifer“ an den Tag gelegt habe, etwa, als er die Intensität der
       Schläge nur vage beschrieben habe. Er hätte schließlich auch äußeren
       können, „H. habe volle Kanne durchgezogen, wenn er eine Verurteilung
       gewollt hätte“, so die Richterin.
       
       Die „Zwölf Stämme“ inszenieren sich gern als verfolgte Religionsgruppe.
       Besonders, weil aktuell noch Sorgerechtsverfahren laufen, nachdem die
       Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus „Zwölf Stämme“-Familien in
       Bayern entzogen hat. Bei einem Umzug in Nördlingen im Mai liefen Anhänger
       mit einem Transparent mit, das den Nördlinger Amtsgerichtsdirektor Helmut
       Beyschlag in die Nähe der Judenverfolgung rückte. Beyschlag hat Anzeige
       erstattet.
       
       Auch dieses Mal nutzt die Sekte den Prozess als Werbeplattform. Nach dem
       Urteil hissen Mitglieder vor dem Amtsgericht ein Transparent: „Wir Zwölf
       Stämme verlassen Deutschland“, steht drauf. Ein Großteil der Gruppe ist
       nach Tschechien ausgewandert oder hat das vor.
       
       Am Ende stimmt ein Posaunenchor der Sekte „Macht hoch die Tür“ an. Darin
       heißt es: „Gelobet sei mein Gott, mein Schöpfer reich von Rat. Er ist
       gerecht, ein Helfer wert. Sanftmütigkeit ist sein Gefährt.“ Zu beherzigen
       scheinen die religiösen Eiferer das, was sie da singen, nicht.
       
       23 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annette Walter
       
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