# taz.de -- Pech für realsozialistische Familienarbeiterinnen
       
       > Altersarmut Hausfrauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, haben keine
       > Rentenansprüche. Exmänner müssen nicht teilen
       
 (IMG) Bild: DDR-Frauenbrigade bei einem feucht-fröhlichen Ausflug 1982: Dass Frauen arbeiteten, war auch im Osten nicht immer selbstverständlich, denn anfangs gab es keine flächendeckende Kinderbetreuung
       
       von Astrid Springer
       
       HAMBURG taz | Als ihre Kinder in den fünfziger und sechziger Jahren klein
       waren, fehlte in der DDR noch die flächendeckende Kinderbetreuung. Wie die
       Mütter im Westen blieben damals viele Frauen im Osten um der Familie willen
       zu Hause. Heute müssen etliche von ihnen dafür büßen – mit Altersarmut.
       Denn in der DDR geschiedenen Hausfrauen fehlen Rentenansprüche für diese
       Zeit.
       
       Die um 1930 geborenen Ehefrauen und Mütter, die seit den Siebzigern bis zum
       Ende der DDR geschieden wurden, gehören zu den großen Verliererinnen der
       deutschen Einheit. Im Gegensatz zu den Frauen im Westen erhalten sie keinen
       Versorgungsausgleich, viele leiden unter Armut. Der Versorgungsausgleich
       regelt die Aufteilung der Rentenansprüche bei der Trennung eines Paares.
       Ursprünglich waren schätzungsweise 800.000 Frauen von der Benachteiligung
       betroffen; inzwischen sind es noch 300.000.
       
       Eine von ihnen ist Margit Strelow*. Sie lebte in Eisenach, als ihre drei
       Kinder Mitte des vergangenen Jahrhunderts zur Welt kamen. 1973 hat sie sich
       scheiden lassen. Als sie vor der Geburt des ersten Kindes beim Rat der
       Stadt Eisenach einen Krippenplatz beantragt hatte, wurde der Buchhalterin
       und Sekretärin beschieden: „Sie sind ja versorgt, Sie sind verheiratet, und
       Sie haben keinen volkswirtschaftlich wichtigen Beruf. Da können wir nichts
       tun.“
       
       Als Ärztin etwa wäre sie „volkswirtschaftlich wichtig“ gewesen. Sie habe
       damals die Welt nicht mehr verstanden, erinnert sich Margit Strelow: „Ich
       bin mit meinem dicken Bauch die Treppe in diesem Haus runtergegangen und
       hab geheult.“
       
       Statt Versorgungsausgleich hatte die DDR ein anderes System, Hausfrauen
       abzusichern. Sie bekamen für wenig Geld Marken, die sie in ein kleines Buch
       klebten, berichtet die auf Genderfragen spezialisierte Beraterin Marion
       Böker. Mit den Marken konnten Frauen rentenrelevante Zeiten nachweisen.
       „Damit wurde ihre Rente komplett aufrechterhalten, denn sie taten ja
       gesellschaftlich wichtige Arbeit“, sagt Böker, die Mitglieder des 1999
       gegründeten „Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen“ berät.
       
       Nach der Wiedervereinigung konnten die Frauen mit ihren DDR-Marken nichts
       mehr anfangen. Aber auf die Rentenansprüche der Exmänner hatten sie auch
       keinen Zugriff. Denn einen rückwirkenden Versorgungsausgleich für
       Scheidungen in der DDR schließt der Einigungsvertrag aus. Die geschiedenen
       Hausfrauen wurden nicht einfach vergessen, sagt Judith Kerschbaumer,
       Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Verdi-Bundesverwaltung und
       Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Es war eine ganz
       bewusste Entscheidung der Politik: Für diese Frauen hätte man einen
       Ausgleich finden müssen. Dieser Ausgleich hätte Geld gekostet“, sagt die
       Juristin. „Dieses Geld hätte aus Steuermitteln genommen werden müssen, und
       diese Bereitschaft war nicht da.“
       
       Die im „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“ Organisierten zogen bis
       zum Bundesverfassungsgericht. Doch das wies die Klage ab. Der Europäische
       Gerichtshof nahm die Klage erst gar nicht zur Entscheidung an – eine
       Begründung dafür fehlt bis heute. „Es ist nicht möglich, rückwirkend die
       Männer zur Verantwortung zu ziehen und diesen Versorgungsausgleich
       rückwirkend durchzuführen“, erklärt Kerschbaumer das juristische Problem.
       Denn die Männer müssten Rentenansprüche an ihre Exfrauen abtreten. Das käme
       einer Enteignung gleich und verstoße daher gegen das Grundgesetz.
       
       Die Vereinsfrauen haben auch versucht, auf eine politische Lösung zu
       drängen. Sogar mit der frisch gewählten Bundeskanzlerin Angela Merkel
       sprachen sie im März 2006. Die Kanzlerin versprach, sich der Sache
       anzunehmen. Bis heute haben die Frauen nichts von ihr gehört.
       
       Im Gegensatz zur Bundesregierung hat sich der Bundesrat bereits zweimal für
       die DDR-Geschiedenen eingesetzt: das erste Mal im Jahr 2000 und das zweite
       Mal zehn Jahre später. Zuletzt hatten sich die Länder Berlin und
       Mecklenburg-Vorpommern für die Frauen stark gemacht. Doch die Vorstöße
       scheiterten. Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern Erwin
       Sellering bleibt bei seiner Überzeugung, dass „da ein vereinigungsbedingtes
       Unrecht“ vorliegt: „Aber die Bereitschaft, an diese großen Fragen noch
       einmal heranzugehen, die ist sehr gering.“
       
       *Name geändert
       
       24 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Springer
       
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