# taz.de -- Keine Sternstunde!
> Suizid Mit dem Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid hat der
> Bundestag die Grenze zwischen Politik und Moral unzulässig überschritten
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind mit Eigenlob recht
großzügig. Wenn sie tun, was ihnen das Gesetz vorschreibt, nämlich nach
ihrem Gewissen zu entscheiden, und unterlassen, was es offiziell nicht
gibt, nämlich den Fraktionszwang, dann sprechen sie eilends von einer
Sternstunde des Parlaments. Würden andere Berufe ihre eigene Tätigkeit
gleichermaßen so generös loben, eine Inflation an Sternstunden wäre gewiss.
## Falsch verstandenes Gewissen
Damit nicht genug. Die Parlamentarier neigen überdies dazu, die Bezugsgröße
„Gewissen“ falsch zu verstehen, und zwar in einem moralischen anstatt in
einem politischen Sinne. So auch in der abschließenden Debatte zur
organisierten Beihilfe zum Suizid. Und daran hat sie von vornherein
gekrankt. Sie war – wie schon die vorherigen Debatten – geprägt von einer
unzulässigen Mischung aus Moral und Politik, die die eigentliche
Fragestellung unglücklich vernebelt hat.
Insbesondere konservative Abgeordnete fragten sich, was sie bei ihren
Angehörigen oder sich selbst aufgrund ihrer persönlichen moralischen
Überzeugung an organisierter Sterbehilfe wollten. Gar nichts, und genau
dafür haben sie abgestimmt. Ein Gesetzentwurf wollte sogar dem Mitbürger
die Beihilfe zum Suizid verbieten. Das mag dem persönlichen Gewissen
einiger Abgeordneter entsprochen haben, und dieses ist zu respektieren.
Aber es betrifft nicht ihre politische Verantwortung. Denn das Gewissen in
der Rolle eines Bürgers ist für andere Fragen zuständig als das Gewissen in
der Rolle eines Abgeordneten.
In einer pluralistischen Gesellschaft muss sich ein Parlamentarier nicht
die Frage stellen, welche Art der organisierten Sterbehilfe seiner eigenen
Gewissensentscheidung entspricht, sondern die Frage, was der Staat aus
welchen Gründen in dieser Frage verbieten muss. Parlamentarier sind für die
Wahrung von Rechten, nicht für Gesinnung zuständig. In der selbst
verkündeten Sternstunde scheinen nicht wenige diesen Unterschied übersehen
zu haben.
Im Grunde haben die Parlamentarier vollzogen, was sie nicht vollziehen
dürfen: Sie haben ihre eigenen moralischen Vorstellungen per Mehrheit
allgemein verbindlich gemacht und das Ganze mit einer missverstandenen
Gewissensentscheidung auch noch unstatthaft nobilitiert. Losgelassen in die
Gewissensfreiheit, meinte eine Mehrheit der Parlamentarier, die Republik
mit ihrem mehrheitlichen moralischen Gewissen beglücken und die Bürger von
Gewissensentscheidungen entlasten zu müssen.
Sie haben den Unterschied zwischen ihren persönlichen
Gewissensentscheidungen und den politischen Aufgaben eines Parlaments
verkannt. Denn Gewissensfreiheit für einen Parlamentarier bedeutet nicht,
dass er in seiner Rolle aufgrund seines eigenen Gewissens die
Gewissensentscheidungen der Bürger begrenzen soll, quasi per
Mehrheitsbeschluss zum besseren Gewissen der Bürger wird. Das ist nicht die
Aufgabe eines Parlaments.
Was hätte der Bundestag tun sollen? Es geht in einem modernen Parlament
nicht um die Lebens- und Sterbevorstellungen eines einzelnen Bürgers oder
eines einzelnen Abgeordneten, sondern um politische Entscheidungen. Die
beziehen sich auf Recht und Gerechtigkeit, nicht selten auf Ausgleich von
Interessen.
## Rechte wahren
Die Frage eines Parlaments ist nicht mehr, ob man bestimmte persönliche
moralische Überzeugungen mehrheitsfähig machen kann, sondern wo Rechte
betroffen sind, wo Interessen ausgeglichen werden müssen, wo Schutz gewährt
werden muss und was der Staat aus diesen Gründen verbieten muss.
Die Aufgabe in Fragen der Sterbehilfe ist naheliegend: Das Thema ist
heikel. Voreilige, irrationale, affektiv überlagerte Suizide sind
wohlbekannt und sollten vermieden werden. Vorsichtsmaßnahmen, um Missbrauch
und Druck von anderen zu verhindern, sollten aufgestellt werden.
Kommerzielle Institutionen entwickeln ihr Eigeninteresse und ein solches
Eigeninteresse kann bei der Sterbehilfe nichts Gutes bringen. Davor soll
ein Parlament die Bürger bewahren, nicht aber vor einer ihrer schwierigsten
Fragen des Lebens. Es hätte ein Verfahren festlegen müssen, dass es dem
Bürger erlaubt, seine wohlüberlegten Wünsche umzusetzen, wohlgemerkt: seine
wohlüberlegten! Es hätte die Beihilfe zum Suizid -– in welcher
Organisationsform auch immer – sicherer machen müssen.
## Regeln statt verbieten
Doch entlassen in die Gewissensfreiheit glaubten die Abgeordneten, per
Mehrheitsbeschluss die Bürger von deren Gewissensentscheidungen entlasten
zu müssen. Anstatt Gewissensentscheidungen der Bürger durch
Vorsichtsmaßnahmen zu ermöglichen, hat man Gewissensentscheidungen der
Bürger verhindert. Die organisierte Beihilfe zum Suizid hätte das Parlament
regeln müssen, aber nicht verbieten dürfen, denn es ist eine
Gewissensentscheidung des Bürgers, an wen er sich beim Sterben wenden
möchte.
Die beiden nicht mehr ganz so großen christlichen Kirchen haben mit ihrem
Einfluss auf die Parlamentarier und dem Beschluss des Bundestags einen
Etappensieg errungen. Es darf bezweifelt werden, ob sie damit der
wachsenden Entfremdung zu den Gläubigen entgegenwirken. Denn einmal mehr
haben sie sich gegen die Mehrheit ihrer Mitglieder gestellt und
Realitätsferne bewiesen. Der Beschluss des Bundestages dürfte einen
gläubigen Christen oder einen Bürger in seinen persönlichen Vorstellungen
eines gelingenden Sterbens kaum beeinflussen. Es dürfte ihnen nur schwerer
fallen, diese umzusetzen. Der Tourismus wird wachsen. Die schwer zu
kontrollierende Grauzone im Sterbeprozess zwischen Schmerzlinderung und
tödlicher Überdosierung wird zur heimlichen Ausweichstrategie.
Doch das Problem ist durch die Abstimmung im Bundestag nicht vom Tisch. Der
wissenschaftliche Dienst des Parlaments hat im Vorfeld bereits Zweifel
geäußert, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Es sei zu unpräzise. Roger
Kusch von der Organisation „Sterbehilfe Deutschland“ hat
Verfassungsbeschwerde angekündigt. Vermutlich wird bundesrepublikanische
Politik einmal mehr in Karlsruhe entschieden. Urban Wiesing
10 Nov 2015
## AUTOREN
(DIR) Urban Wiesing
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