# taz.de -- Kondomstreit vor Gericht: Nur ein Orgasmus pro Gummi
       
       > 21 Höhepunkte mit sieben Präservativen? Der Werbespruch eines
       > Kondomherstellers sei Täuschung, sagt eine Düsseldorfer Richterin.
       
 (IMG) Bild: Kondome seien medizinische Produkte, betonte das Gericht.
       
       Berlin taz | Das Urteil fällt erst Ende November, doch der Inhalt steht
       nach der Verhandlung am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht so gut wie
       fest: Der Spruch „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf der
       Verpackung des Berliner Kondomherstellers Einhorn verleitet zur
       Mehrfachnutzung eines Kondoms und ist deshalb „zur Täuschung geeignet“, so
       die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann.
       
       Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass Kondome medizinische Produkte
       seien. Es gehe dabei um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor
       gefährlichen Geschlechtskrankheiten.
       
       Die Angabe sei irreführend, da der Verbraucher den Aufdruck nicht als
       humorvollen Hinweis verstehe, sondern sich auf den Orgasmus des Mannes
       beziehe. So entstehe der Eindruck, dass ein Kondom bis zu dreimal verwendet
       werden könne. Deswegen sei eine solche Angabe nicht zulässig, sagte
       Brückner-Hofmann.
       
       Die Berliner Einhorn-Gründer Waldemar Zeiler und Philip Siefer hatten
       argumentiert, dass zum guten Sex zwei Personen gehörten. Beide könnten
       dabei mehr als einen sexuellen Höhepunkt haben, in der Summe ergäben sich
       dann die 21 Orgasmen pro Packung.
       
       Waldemar Zeiler zeigte sich nach dem Verfahren enttäuscht: „Wir sind
       sicher, dass es der Gegenseite um Wettbewerbsvorteile geht“, sagte der
       Start-up-Unternehmer. Seine Firma wolle auf keinen Fall, dass Kondome
       mehrmals verwendet werden. Darauf weise das Unternehmen auf den
       Verpackungen auch hin.
       
       ## Balken auf der Verpackgung
       
       Oliver Gothe, Chef des konkurrierenden Kölner Kondomherstellers Fair
       Squared, sieht das anders: „Natürlich stehen wir auch im Wettbewerb, aber
       für mich stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund“, sagte er. Die
       Aussage sei nicht nur falsch, sondern gefährlich. Viele Verbraucher hätten
       immer noch nicht gelernt, richtig mit Kondomen umzugehen.
       
       Eine klare Kennzeichnung sei deshalb absolut notwendig, um Unfälle und die
       Übertragung von Krankheiten zu vermeiden. Das Gericht schloss sich
       schließlich Gothes Argumentation an.
       
       Für die Firma Einhorn ändert sich dadurch erstmal nichts. Das Gericht hatte
       bereits im September auf Antrag von Fair Squared den Aufdruck des
       Werbespruchs per einstweiliger Verfügung untersagt. Auf den Verpackungen
       befinden sich an der Stelle seitdem zwei schwarze Balken. Gegen die
       Verfügung hatte Einhorn vor dem Düsseldorfer Landgericht Widerspruch
       eingelegt, woraufhin es zum Prozess gekommen war.
       
       Infolge der Verfügung hatte Einhorn Ende September zu einer Demonstration
       „gegen Orgasmuslimitierung“ auf dem Pariser Platz in Berlin aufgerufen. Die
       Firmen Einhorn und Fair Squared sind direkte Konkurrenten auf dem Markt
       fair und nachhaltig produzierter Präservative.
       
       27 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Seufert
       
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